Nach den Vorortunruhen von 2005 starteten in Frankreich rechtskonservative Parlamentarier der Regierungspartei Union pour un mouvement populaire (UMP) eine Kampagne gegen bestimmte Rap-Musiker[1] mit der Begründung, deren Texte würden Gewalt und Kriminalität begünstigen. So zeigte sich insbesondere der Abgeordnete François Grosdidier (UMP) ‚besorgt‘, die „Gewaltbotschaft dieser Rapper [könne] bei entwurzelten und entfremdeten [sic!] Jugendlichen unsoziales Verhalten und schlimmstenfalls Terrorismus rechtfertigen“ (Le Monde, 24.11.2005).[2] Auch im Jahr 2013, acht Jahre nach den Revolten, schien diese negative Sichtweise nach wie vor Bestand zu haben. Bezüglich einiger Rapper äußerte Manuell Valls (Parti socialiste), damals amtierender Innenminister und damit oberster Dienstherr der Ordnungskräfte: „Wir müssen gegen die aggressiven Texte vorgehen, die sich gegen die Autoritäten richten oder die Ordnungskräfte und Symbole der Republik beleidigen“ (Französischer Senat 2013).
Die angeführten Zitate sind in vielerlei Hinsicht aufschlussreich. Sie zeigen paradigmatisch, wie das vornehmlich urbane Phänomen Rap einen eher unrühmlichen Platz in sicherheitspolitischen Debatten in Frankreich einnimmt und von den dominierenden politischen Strömungen besonders hervorgehoben und nicht nur als eine kulturelle Praktik unter vielen anderen bewertet wird. Das unterscheidet die französische Diskussion etwa von der in Deutschland.[3] So verweisen die Äußerungen auch auf eine häufig stark kulturalisierte Wahrnehmung, wobei suggeriert wird, eine Kombination aus Rap-Musik als ‚Jugendkultur‘ und ‚(post-)migrantischen Milieus‘ (die überdurchschnittlich oft in den Vororten der französischen Agglomerationen anzutreffen sind) führe zwangsläufig zu einer Reihe von Sicherheitsproblemen („schlimmstenfalls Terrorismus“) und bedrohe die republikanische Ordnung. Dies müssten dann vor allem die von den Jugendlichen zu Angriffszielen erklärten staatlichen Ordnungskräfte ausbaden. Da sich die seit den 1980er Jahre währende ‚Krise der Vorstädte‘ zu verschlimmern drohe, müsse man den Rappern deutliche Grenzen setzen.
Rap-Musik muss also bereits seit Längerem als eine Art Sündenbock und Erklärung für Revolten oder gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen und Polizei herhalten. Man kann fast von einer beidseitig gepflegten ‚tradierten Feindschaft‘ zwischen französischen Rappern und staatlichen Ordnungskräften sprechen. Für die größte Aufmerksamkeit sorgen dabei immer wieder vom Innenministerium und/ oder von den Polizeigewerkschaften gegen diverse Rap-Künstler angestrengte Strafverfahren. Die erste Auseinandersetzung dieser Art war die ‚Affäre NTM‘. Die Gruppe NTM aus St. Denis bei Paris wurde 1997 – aufgrund von Anzeigen dreier Polizeigewerkschaften – in zweiter Instanz wegen der Verunglimpfung von Beamten und der Aufwiegelung zu Straftaten während eines Konzerts 1995 in Toulon zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt. Kontext ihrer umstrittenen Äußerungen war das damalige Erstarken des rechtspopulistischen Front national auf nationaler Ebene. Besonderer Stein des Anstoßes war folgendes Statement auf der Bühne: „Die Faschisten sind blau gekleidet und fahren zu dritt in Renaults 19. Sie warten darauf, dass es Ärger gibt, um uns dann auf die Fresse zu hauen! Wir pissen auf sie!“ (L’Express, 21.11.1996).
Die bisher intensivste Auseinandersetzung um künstlerische Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Polizeikritik, die in der Geschichte der Fünften Französischen Republik beispiellos ist, stellt jedoch das Strafverfahren gegen den Rapper Hamé der Pariser Gruppe La Rumeur (vgl. Abb. 1 und 2) dar. Bekannt wurde das Verfahren dadurch, dass dahinter der damalige Innenminister und spätere Präsident Nicolas Sarkozy stand. Vorgeworfen wurde dem Rapper, 2002 in einem Text im La Rumeur magazine, der zum ersten Album der Band erschienen ist, die französische Polizei diffamiert zu haben. Hamé spricht im Text Insécurité sous la plume d´un barbare („Unsicherheit unter der Feder eines Barbaren“) von systematischem polizeilichem Fehlverhalten mit Todesfolgen in den französischen Einwanderer- und Arbeitervierteln sowie von anschließenden Vertuschungsversuchen von offizieller Seite. „Die Berichte des Innenministeriums werden niemals die Hunderte unserer Brüder erwähnen, die von den Polizeikräften getötet wurden, ohne dass einer der Mörder jemals angeklagt wurde“ (Hamé 2002). Aus Sicht der Exekutive stellte dies eine unhaltbare Unterstellung und einen Angriff auf die Integrität der Polizei dar, weswegen sie nichts unversucht ließ, um eine Verurteilung herbeizuführen. 2010 wurde Hamé jedoch nach drei Berufungsverhandlungen endgültig freigesprochen.
Auch weitere (zumindest zu ihrer Zeit durchaus) namhafte Szenegrößen wie etwa Ministère Amer, Sniper, Tandem oder Mr. R wurden seit 1995 wegen angeblicher Beleidigung der Polizei immer wieder strafrechtlich verfolgt. Dies verdeutlicht, dass in Frankreich Polizeikritik stets mit Härte begegnet wird, stellt sie doch eine Garantin der aktuellen Herrschaftsverhältnisse und eine zentrale Akteurin bei der Bewältigung der ,Krise der Vorstädte‘ infrage.
Allerdings warten nicht alle Spielarten des französischen Raps mit einer profunden Polizeikritik auf. So zeichnen sich etwa viele Texte aus dem Genre des Gangsta-Raps durch extreme Zuspitzungen und Übertreibungen aus und scheinen vor allem dazu zu dienen, das Image von den ,harten Jungs‘ zu bestätigen. Dabei kommt es häufig zu recht aggressiven und plumpen Beschimpfungen der verhassten Polizei.[4] Ein Beispiel hierfür ist der Fall Abdul X. Der bis dahin unbekannte Rapper aus Sèvres, nahe Paris, war auf Betreiben von Polizeigewerkschaften vor ein paar Jahren für seinen 2010 auf Youtube kursierenden pubertären Song Tirer sur les keufs („Auf die Bullen schießen“) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er zeigte sich danach reuig und nutzte die öffentliche Aufmerksamkeit vor allem, um seine Karriere voranzutreiben (L´Express, 7.5.2011).
Jenseits von Plattitüden des (französischen) Gangsta-Raps versammelt sich unter Bezeichnungen wie rap indépendant beziehungsweise rap hardcore eine Vielzahl von Künstlern (bspw. La Rumeur, Casey, Première Ligne), die der Polizei grundsätzlich kritisch gegenüberstehen. Die meisten versuchen mithilfe eines eigenen Labels den Zwängen der Unterhaltungsindustrie (die entweder ‚Spektakel‘ oder Oberflächlichkeit belohnt) zu entgehen, um die so gewonnene Autonomie für ein sozialkritisch(er)es künstlerisches Schaffen zu nutzen. Hin und wieder wurden Vertreter dieses Genres von medialer oder wissenschaftlicher Seite in die Tradition der Chansonniers von 1968 gestellt (vgl. Hüser 2004).
Da die Rapper oft selbst aus stigmatisierten und ‚unsicheren‘ Stadtvierteln und Nachbarschaften kommen, ist die Polizei ein wichtiges Thema für sie, was sich auch in ihren Texten niederschlägt. Dabei wird das ganze Spektrum polizeilicher Praktiken kritisiert, angefangen bei den Streifentätigkeiten der Police municipale und Police nationale, über die Sondereinsätze der Compagnies républicaines de sécurité (Bereitschaftseinheiten) bis hin zu den Einsätzen von Zivilbeamten der Brigade anti-criminalité (Einheiten zur Kriminalitätsbekämpfung). Unterschiede bei der ethnischen Herkunft, dem Bildungsstand (unter den Rappern befinden sich sowohl Schulabbrecher als auch Promovierte), den Lebenserfahrungen (einige waren bereits aus unterschiedlichen Gründen inhaftiert) oder bei der jeweiligen Verbundenheit zum Quartier lassen es wenig sinnvoll erscheinen, von den Rappern als ‚den Repräsentanten‘ des Quartiers zu sprechen. Anders als beim Gangsta-Rap ist ihre Kritik an der Polizei in der Regel mehr als eine reine Provokation; sie hat tatsächlich mit den Alltagserfahrungen in den Vierteln, in denen sie leben, zu tun. So handeln die Texte oft von polizeilichen Diskriminierungen, die das bereits vorhandene Gefühl von Ohnmacht und Benachteiligung sowie die Feindseligkeit gegenüber der Polizei noch verstärken. Dass sich Verzweiflung und Wut so häufig an Polizeibeamten entladen, hat auch damit zu tun, dass diese von allen ‚verhassten‘ staatlichen Akteuren für viele Jugendliche in den Banlieues die präsentesten und greifbarsten sind.
Rap ist in diesem Zusammenhang als Ventil zu interpretieren, mithilfe dessen aufgestaute Wut abgelassen und kanalisiert werden kann. Meist bezieht sich die Wut auf rassistische Polizeipraktiken. So kommt es außerhalb und innerhalb der Wohnquartiere immer wieder zu massiven und überzogenen Personenkontrollen von Jugendlichen mit maghrebinischen oder subsaharischen Wurzeln, die bei diesen den Eindruck bestärken, in bestimmten Stadträumen nur als Bürger zweiter Klasse zu gelten. Verschärft werden die Gefühle wie Entfremdung und der Hass auf die Polizei durch die vielen unaufgeklärten Zwischenfälle mit Todesfolge bei Polizeieinsätzen (die in der Vergangenheit immer wieder der Auslöser von Unruhen waren). Ein Beispiel für eine solche Kritik ist der Song La police assassine von Rapper B. James, der selbst kreolische Wurzeln hat und aus dem Pariser Vorort Le Blanc-Mesnil stammt:
„Die Polizei mordet und die Justiz spricht frei
So tröstet man hier eine Mutter, wenn ihr Sohn sie verlässt […]
Sie wollen glauben machen, die Schüsse hätten sich von selbst gelöst
Ganz so, als wären die Waffen der Bullenschweine alle defekt […]
Wir leben in einem freien Land
Aber wenn du schwarz bist, sei auf der Hut, Bruder, Frankreich betreibt Prävention mit Kalibern
Nichts ist banaler als eine Kugel im Körper eines Afrikaners
Du solltest wissen, dass das Gericht nichts sagen wird, wenn das Opfer schwarz und der Täter arisch [sic!] ist.“
Quelle: B. James, aus dem Album Acte de Barbarie (2012)
Die Polizei ist aus dieser Perspektive mit ihren illegitimen Praktiken einerseits maßgeblich an der Perpetuierung sozialer und räumlicher Ungleichheiten beteiligt (impliziter Rassismus, „Opfer schwarz und Täter arisch“, Identifizierung von ‚Problemorten‘, in denen die Polizei Bürgerrechte außer Kraft setzt). Andererseits trägt die Polizei – neben weiteren Akteuren – nicht unwesentlich zur Aufrechterhaltung einer fortgeschrittenen städtischen Marginalität (Wacquant 2007) in den stigmatisierten Vierteln französischer Großstädte bei. Diese Position kommt sehr deutlich in dem vom Innenministerium 2002 beanstandeten Text von Rapper Hamé im La Rumeur magazine zum Ausdruck:
„In unseren Vierteln zu leben, bedeutet tatsächlich: Chancen- und Mittellosigkeit, psychische Labilität, Benachteiligungen bei der Arbeitssuche, prekäre Wohnverhältnisse, regelmäßige polizeiliche Demütigungen, eine schlechte Ausbildung, Knasterfahrung, Orientierungslosigkeit, sozialer Rückzug, die Versuchung, illegal über die Runden zu kommen. […] Man nähert sich dem Gefängnis oder dem Tod ein bisschen schneller als andere“ (Hamé 2002).
Die angeprangerte Trost- und Chancenlosigkeit ist diesem framing zufolge Resultat staatlichen Versagens, das sich aufseiten der Quartiersbevölkerung in einem großen Misstrauen gegenüber allen staatlichen Institutionen niederschlägt und sich allgemein in einer wachsenden ‚Krise der Vorstädte‘ manifestiert. Wenn Staat und Gesellschaft Teile der Bevölkerung systematisch marginalisieren, dann muss man sich nicht über deviantes Verhalten und Probleme mit der Polizei wundern, die täglich aufs Neue eine in den 1990er Jahren etablierte Sicherheitsideologie (Dikeç 2013) in den stigmatisierten Stadtvierteln umsetzt und aus Sicht der Betroffenen ‚noch einen draufsetzt‘, indem sie die dort lebenden Jugendlichen offen demütigt und diskriminiert. Die Polizei wird als Eindringling, als die ‚Polizei der Anderen‘ (etwa der ‚Nicht-Dunkelhäutigen‘ oder der ‚Nicht-Prekären‘) wahrgenommen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, führt das polizeiliche Handeln am Ende zu einer ‚Verunsicherung der Unsicherheit‘, da es die schwierige und prekäre Lage der Banlieue-Bewohner_innen nicht verbessert, sondern eher verschlimmert.
Folglich wäre es falsch, die in diesem Beitrag skizzierte Kritik von Rappern an der Polizei undifferenziert als großmäuliges ‚Getöse‘ von Vorstadtjugendlichen abzutun oder den Musikern zu unterstellen, sie nutzten die Kritik lediglich strategisch, um daraus ‚kulturelles Kapital‘ zu schlagen und sich unter den vielen Konkurrenten auf dem Markt besser behaupten zu können. Andernfalls würden Medien und Politik nach nunmehr fast 20 Jahren nicht noch immer in alarmistischer Weise auf solche Tendenzen verweisen. Vielmehr ist es unumgänglich, dass sich diejenigen, die sich als Vertreter einer jungen urbanen Kultur betrachten, auch mit Thematiken und Sozialräumen beschäftigen, in denen es zu Diskriminierungen kommt und in denen die Polizei seit jeher eine exponierte Rolle einnimmt. Darüber hinaus verweisen die Intensität der Debatte und die Überspitzungen auf beiden Seiten darauf, dass es hier nicht nur um konkrete Erfahrungen und Vorfälle, sondern um einen größeren Kontext geht. Während im hegemonialen Diskurs Rapper zumeist als Repräsentanten einer ‚ungehobelten‘ und aufgrund ihrer ethnischen Wurzeln oftmals als fremd wahrgenommen Vorstadtjugend gelten (obwohl sie vornehmlich als Künstler in den Diskurs eintreten), werden die Polizeibeamten umgekehrt häufig pauschalisierend als Exponenten einer diesen Menschen feindselig eingestellten Gesellschaft angesehen.
In Anbetracht der im Postfordismus forcierten strukturellen Marginalisierung von bestimmten städtischen Quartieren, die häufig als ‚Krise der Vorstädte‘ beschrieben worden ist, geht es wohl weniger um einen Konflikt zwischen ‚Rapper und Polizei‘ als vielmehr um die Entgegensetzung von „Jugendlichen aus den Banlieues vs. Mehrheitsgesellschaft“ (Hancock 2008). Diese Form der Abgrenzung und sozialräumlichen Stigmatisierung wird jedes Mal, wenn der Konflikt ‚Rapper vs. Polizei‘ erneut auflodert, vonseiten der Medien und der Politik kulturalistisch und/oder sicherheitsideologisch aktualisiert (vgl. hierzu die Zitate zu Beginn des Textes). Bestimmte Rapper hingegen sehen in diesen Argumentationen nur einen weiteren Beleg für die extreme Polarisierung der französischen Gesellschaft. Die ,tradierte Feindschaft‘ zwischen Rappern und Polizei ist somit Ausdruck von gesellschaftlichen Antagonismen und Spaltungen, die weit über diese beide Gruppen hinausweisen. So leiden die Jugendlichen und ihre Familien in den Banlieues, von denen viele aus den ehemaligen französischen Kolonien stammen, nicht nur unter besonders prekären Lebensbedingungen, sondern erleben in ihren Vierteln in der fast alltäglichen Konfrontation mit der Polizei eine zum Teil erhebliche Diskrepanz zwischen rechtlich zugesicherter Gleichheit und real erfahrener Ungleichheit und Diskriminierung. Die Kritik der Rapper an den Ordnungskräften rührt damit an der wichtigen Frage, inwieweit die Polizei nicht nur in Frankreich tatsächlich universellen oder doch nur partikularen Interessen dient.
Andreas Tijé-Dra; Humangeographie; Arbeitsbereiche: Stadt-/Kultur- und Sozialgeographie, stigmatisierte Stadtteile
andreas.tije-dra@fau.de
Dikeç, Mustafa (2013): Immigrants, banlieues, and dangerous things. Ideology as an aesthetic affair. In: Antipode 45/1, 23-42.
Französischer Senat (2013): Antwort des Innenministers auf eine Anfrage der Senatorin Nathalie Goulet. http://www.senat.fr/questions/base/2013/qSEQ13010300S.html (letzter Zugriff am 9.1.2014).
Hamé (2002): Insécurité sous la plume dun barbare. In: La Rumeur magazine 1. http://larumeurmag.com/wp-content/themes/larumeurmag/pdf/Insecurite-sous-la-plume-d-un-barbare.pdf (letzter Zugriff am 9.1.2014).
Hancock, Claire (2008): Décoloniser les représentations. Esquisse dune géographie culturelle de nos „Autres“. In: Annales de Géographie 117/660-661, 116-128.
Hüser, Dietmar (2004): RAPublikanische Synthese. Eine französische Zeitgeschichte populärer Musik und politischer Kultur. Köln: Böhlau Verlag.
Wacquant, Loїc (2007): Territorial stigmatization in the age of advanced marginality. In: Thesis Eleven 91, 66-77.