Politiken der Bürgerschaft. Zur Forschungsdebatte um Migration, Stadt und citizenship

Sabine Hess, Henrik Lebuhn

Wohl kaum ein sozial- und kulturwissenschaftliches Forschungsfeld hat sich in den vergangenen Jahren so dynamisch entwickelt wie das der Migration. Nachdem in den 1990er Jahren globalisierungstheoretische Ansätze und transnationale sowie transkulturelle Konzeptentwicklungen im Vordergrund standen (u. a. Basch et al. 1994, Hess 2004, Pries 1997), werden nun zunehmend (wieder)[1] lokale Dimensionen von Migrationsdynamiken sowie ihre urbanen Aspekte und Effekte in den Blick genommen (Glick Schiller/Çağlar 2010, Hillmann 2011, Lanz 2007, Smith 2001). Speziell die Stadtsoziologie, die bereits zu ihren Anfängen in der Chicago School stark von der Auseinandersetzung mit der europäischen Migration in US-amerikanische Großstädte geprägt war (vgl. etwa Znaniecki/Thomas 1984), beschäftigte sich in den 1990er und 2000er Jahren erneut mit Migrationsphänomenen in der Stadt, allerdings mit dem spezifischen Schwerpunkt auf Segregationsprozesse und Fragen sozialer In- und Exklusion (Häußermann et al. 2004, Kronauer 2002).

Ein historisch informierter Blick auf die ‚Wiederentdeckung der Stadt durch unterschiedliche Forschungsdisziplinen und -ansätze macht deutlich, dass lokale Prozesse stets eine wichtige Rolle für Migrationsdynamiken gespielt haben.[2] Denn während Einreisebestimmungen, die Vergabe eines Aufenthaltsstatus und der Erwerb der Staatsbürgerschaft zentralstaatliche Angelegenheiten sind, werden die Rahmenbedingungen für das alltägliche Leben stark auf der lokalen Ebene mitgeprägt. So waren es in Deutschland vor allem die Städte, die angesichts der ‚Gastarbeiterproblematik – und lange vor der Bundesregierung – bereits Mitte der 1970er Jahre erste integrationspolitische Schritte unternahmen bzw. sich aufgrund des Drucks migrantischer Proteste und Selbstorganisationen on the ground dazu gezwungen sahen, auf migrantische Forderungen nach Wohnraum, Arbeit, Bildung usw. zu reagieren (vgl. Bayer et al. 2009, Hess 2013a). Seit den 1980er Jahren hat die Bedeutung der städtischen Ebene für Migrations- und Verortungsprozesse sowie für Dynamiken der Inklusion und Exklusion im Zuge globaler Rescaling-Prozesse (für einen deutschsprachigen Überblick vgl. Wissen 2008) noch weiter zugenommen, wie unter anderem Nina Glick Schiller und Ayşe Çağlar jüngst gezeigt haben (Glick Schiller/Çağlar 2010).

Auch in der öffentlich-politischen Diskussion und in den Medien werden Migrationsprozesse stark als ein städtisches Phänomen konzeptualisiert, wie derzeit in der Debatte um die ‚Armutsmigration bulgarischer und rumänischer EU-Bürger_innen deutlich zu Tage tritt (vgl. dazu auch das Positionspapier des Deutschen Städtetages zu den Fragen der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien, 22.1.2013). In zum Teil kulturpessimistischen Szenarien werden die Effekte der Einwanderungsgesellschaft als ‚Krise der Städte und als urbane ‚Parallelgesellschaften verhandelt (und das durchaus auch wissenschftlich, etwa bei Heitmeyer et al. 1998; kritisch dazu Pott 2001, Ronneberger/Tsianos 2009). Hierbei wird Migration ausschließlich unter dem Gesichtspunkt ‚kultureller Differenz bzw. ‚ethnischer Andersheit problematisiert, was Kultur- und Sozialwissenschaftler_innen weithin als Ethnisierung des Sozialen und kulturalistische Engführung der Thematik kritisieren (vgl. Kaschuba 1995, Tezcan 2011). Fragen sozialer Ungleichheit (Ha 2009) und politische Aspekte der Herstellung sowie der Kontrolle von Mobilitätsbewegungen als ‚Migration werden hierbei weitestgehend ausgeblendet (Hess 2013b). Diese wissenschaftliche Operationalisierung basiert zudem auf einem essentialistischen Kulturbegriff. Wie Levent Tezcan (2011: 358) treffend herausarbeitet, unterstellt dieser eine kausale Beziehung „zwischen der Herkunft einer als kohärent gedachten sozialen Gruppe und dem sozialen Handeln ihrer Mitglieder. Mit dem Verweis auf Kultur wird dabei eine Andersartigkeit als Geschäftsgrundlage vorausgesetzt, die folgerichtig eine Sonderbehandlung der besagten Gruppe auf den Plan ruft.“ Jedoch dominiert auch in vielen stadtforscherischen Untersuchungen weiterhin ein ‚ethnic group research design‘ bzw. eine ‚ethnische Brille, wie Glick Schiller in ihren Reflexionen über die Stadt- und Migrationsforschungslandschaft immer wieder kritisch hervorhebt: „Despite the contributions of the constructionist perspectives and the manifold descriptions of diversity within what is being characterized as a culturally uniform group, most migration scholars continue to use ‘ethnic community’ as both the object of study and the unit of analysis in migration research“ (2008: 3).

Die Dominantstellung des Ethnizitätsparadigmas und die damit einhergehende reduktionistische Kulturalisierung des Migrationsphänomens wurden in den letzten Jahren vor allem im Kontext der kritischen Migrationsforschung differenziert kritisiert (vgl. auch Sökefeld 2004, Mecheril et al. 2013). Dabei wird deutlich, dass diese Paradigmen nur wenig Erklärungskraft im Hinblick auf die neuen komplexen sozialen, politischen und ökonomischen Verhältnisse besitzen, an denen Migrationsbewegungen zum einen aktiv beteiligt sind – wie an der Herbeiführung postnationaler Gesellschaftlichkeit – und in deren Rahmen sie andererseits auch zum Gegenstand von Kontrolle und ökonomischer Verwertung werden (vgl. u. a. Mezzadra/Neilson 2013).

In diesem Sinn liegt unserem Artikel einerseits ein konstruktivistisches Verständnis von Migration als sozial, politisch und wissenschaftlich hergestelltes Phänomen zugrunde. Andererseits knüpfen wir an neuere Konzeptualisierungen an, die Deutschland wie wohl die meisten Gesellschaften dieser Welt als postmigrantisch verstehen. Die historischen sowie die gegenwärtigen Migrationsprozesse haben Deutschland unumkehrbar zu einem Einwanderungsland gemacht und die Erfahrungen und Dynamiken der Migration wirken auch jenseits konkreter Subjekte mit Migrationserfahrungen.

Ein international viel diskutiertes Konzept, das es dezidiert möglich macht, Migration und Stadt jenseits des Ethnizitätsparadigmas zusammen zu denken, ist das Urban-Citizenship-Konzept, welches auf die Frage nach Teilhabe, nach dem Zugang zu Ressourcen und nach Rechten sowie der Entstehung neuer Rechtsregime auf lokaler Ebene fokussiert. Die Debatte um urban citizenship bzw. Stadtbürgerschaft, die – wie wir unten zeigen werden – in der angloamerikanischen Literatur bereits seit Anfang der 1990er Jahre intensiv geführt wird, ist im deutschsprachigen Raum bislang nur wenig rezipiert worden (vgl. Lebuhn 2013). Sie erscheint uns jedoch für die Weiterentwicklung migrationswissenschaftlich-stadtforscherischer Ansätze besonders innovativ, da sie einerseits die Perspektive des städtischen Regierens der Migration aufwirft, dabei gleichzeitig aber in der Lage ist, migrantische Akteure und migrantische Handlungsmacht jenseits ethnisierender und kulturalistischer Paradigmen zu thematisieren (vgl. das Plädoyer von Glick Schiller 2006). Mit dieser doppelten Perspektivierung auf macht- und akteurstheoretische Fragen jenseits von ‚Kultur und ‚Ethnizität als Hauptinterpretamente unterscheidet sich das Urban-Citizenship-Konzept auch deutlich von klassischen Arbeiten der Integrations[3]- und Exklusionsforschung sowie von Multikulturalismus- und Diversity-Ansätzen, die Migration weiterhin vor allem als kulturell-ethnische Differenzerfahrung mal im negativen, mal im positiveren, bereichernden Sinne konzeptualisieren.

Im Folgenden werden wir die städtische Dimension von Citizenship-Politiken diskutieren und sie zu den konzeptionellen Entwicklungen und Debatten der neueren (kritischen) Citizenship-Forschung in Bezug setzen. Dabei interessieren uns insbesondere die im Kontext von migrationspolitischen Fragestellungen relevanten theoretischen Brüche und Weiterentwicklungen. Zunächst diskutieren wir den Übertrag des ursprünglich von T. H. Marshall (1950) geprägten Citizenship-Begriffs auf die Ebene der Stadt ab den 1990er Jahren und kommen auf forcierte Fragmentierungsprozesse von citizenship zu sprechen. Im Anschluss daran geht es um die Dynamisierungen des (Urban-)Citizenship-Konzepts, wie es vor allem im Rahmen des stark wachsenden Forschungsfeldes der critical citizenship studies im anglophonen Raum praktiziert wird (u. a. Isin 2008a, Rygiel 2010). Diese neueren Ansätze, die aus der Kritik an statischen und staatszentrierten Deutungen heraus entstanden sind, fassen citizenship als Prozess und Praxis. Damit rücken verstärkt auch soziale Bewegungen, migrantische Selbstorganisation und städtische Aneignungspraxen ‚von unten in den Blick. Abschließend stellen wir einige Überlegungen speziell im Kontext neoliberaler Stadtpolitik an, die aus unserer Sicht zu ambivalenten Prozessen der Subjektivierung und Fragmentierung von citizenship claims führen. Im Schlussteil werfen wir eine Reihe von Fragen auf, die – wie wir hoffen – zu einer produktiven Debatte um Konzepte und Perspektiven an der Schnittstelle zwischen Stadt, Migration und citizenship beitragen können, wie sie in den nachfolgenden Beiträgen dieser urban-Ausgabe vertieft am Beispiel unterschiedlicher Themenfelder geführt wird.

Citizenship als umkämpftes Konzept

Die Citizenship-Debatte wird bis heute stark von T. H. Marshalls 1950 veröffentlichtem Essay „Citizenship and Social Class“ (Marshall 1950) geprägt. Während der Begriff im Deutschen meist (ungenau) mit „Staatsbürgerschaft“ übersetzt wird, bezog Marshall ihn in seinem historischen Essay vor allem auf die Frage gesellschaftlicher Teilhabe. Er unterschied zwischen der formalen Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft einerseits und den damit verbundenen Rechten auf gesellschaftliche Teilhabe andererseits. Dabei wies Marshall darauf hin, dass Bürgerrechte ab dem 18. Jahrhundert erst nach und nach durchgesetzt wurden bzw. werden mussten: „The story of civil rights in their formative period is one of the gradual addition of new rights to a status that already existed“ (Marshall 2006 [1950]: 31).

So war die Konzeption des Staatsbürgers und das damit verbundene Set an Rechten (und Pflichten) von Beginn an umkämpft. Nur zwei Jahre nach der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in der Französischen Revolution 1789 wies Olympe de Gouges mit ihrer „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ (1792; Holland Cunz 2003: 18ff.) auf den Kampf von Frauen um eine ebenbürtige politische Anerkennung und gleiche Rechte hin. Köster-Eiserfunke, Reichhold und Schwiertz (2014) zeigen darüber hinaus, wie die westliche Konstitution der Staatsbürgerschaft von Anfang an ebenso durch die Hypothek des Kolonialismus und des Ausschlusses rassifizierter ‚Anderer geprägt ist, wobei bereits Ende des 18. Jahrhunderts mit der haitianischen Revolution ein Zyklus von Kämpfen gegen diesen rechtlichen und politischen Ausschluss begann. Köster-Eiserfunke et al. (2014: 178) folgern: „Citizenship ist aus unserer Perspektive daher von Beginn an mit politischen Kämpfen um Rechte verbunden und ist nach wie vor umfochten.“ Darüber hinaus ist citizenship, so wie sie sich als Staatsbürgerschaft des nationalen Staats konstituiert hat, ontologisch eng mit Fragen der Mobilitätskontrolle verbunden und priorisiert bzw. erzwingt ein gewisses Maß an Sesshaftigkeit – ein Zusammenhang, der in den derzeitigen internationalen Protesten von Migrant_innen und Flüchtenden um Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Teilhabe zentral herausgefordert wird (vgl. Nyers/Rygiel 2012: 7, Hindess 2000). Barry Hindess sieht denn auch eine primäre Funktion der Institution der Staatsbürgerschaft darin, im biopolitischen Sinne „international management of populations“ zu betreiben.

In eine ähnliche Richtung weist Marshalls damalige Argumentation. So untersuchte er neben dem Recht auf politische Teilhabe – vor allem dem aktiven und dem passiven Wahlrecht – die historische Durchsetzung von zivilen und sozialen Rechten. Zudem unterschied Marshall systematisch zwischen den unterschiedlichen Dimensionen von Zugehörigkeiten einerseits und der gesellschaftlichen Teilhabe andererseits und argumentierte, dass die formale (Staats-)Bürgerschaft keinesfalls mit der Vergabe substanzieller Rechte in allen gesellschaftlichen Bereichen einhergehen muss. In diesem Sinne lässt sich auch nur dann von full citizenship sprechen, wenn eine umfassende Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen gewährleistet ist. Marshalls Unterscheidung zwischen formalen und substanziellen Rechten hilft somit zum einen bei der Formulierung eines dynamischen und prozessorientierten Citizenship-Konzepts, das – wie wir weiter unten zeigen werden – ein wichtiges Fundament für die Perspektive auf Citizenship-Kämpfe bildet. Zudem erlaubt seine Unterscheidung, aktuelle Transformationen von citizenship im Kontext neoliberaler Regierungslogiken sowie die Aushöhlung sozialstaatlicher und demokratischer Teilhaberechte zu konzeptualisieren.

So stellen etwa Holston und Appadurai (1999: 4) fest, dass formale Staatsangehörigkeit („membership in a nation-state“) heute immer weniger als notwendige oder ausreichende Bedingung dafür gelten kann, dass man auch alle gesellschaftlichen Teilhaberechte („substantive citizenship“) genießt. Diese Dynamik betrifft nicht nur Migrant_innen, die vielfach in unterschiedlichen Graden bereits aus der (formalen) Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sind. Vielmehr ist die Frage nach gesellschaftlicher Teilhabe und dem substanziellen Gehalt von Rechten ebenso zentral für Staatsbürger_innen, die entlang verschiedener Machtverhältnisse und Kategorisierungs- und Rasterungsprozesse von Rassismus, Sexismus, Ableismus, Homophobie und Transphobie betroffen sind und dadurch von der Nutzung und Inanspruchnahme ihrer formalen Rechte abgehalten werden. So geht es hierbei auch um soziales und Bildungskapital im Bourdieu’schen Sinne, welches zunehmend mitentscheidet, ob Akteure beispielsweise im Dickicht der Bürokratisierung sozialer Rechte diese auch für sich durchsetzen können (bspw. in der Auseinandersetzung mit Arbeits- und Sozialämtern).

Genau diese bereits bei Marshall angelegte Fokussierung jenseits von ethnischen Zuschreibungen – ironischerweise eine migrationspolitische Leerstelle in seiner Arbeit – macht den Citizenship-Begriff im heutigen Kontext für die kritische Migrationsforschung besonders produktiv. Denn die Frage nach dem Spannungsfeld zwischen Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft einerseits und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Teilhabe anderseits eignet sich hervorragend dazu, eine Gegenperspektive zum hegemonialen Integrationsdiskurs zu eröffnen. Schließlich identifiziert dieser gerade nicht den gesellschaftlichen Ausschluss und die Diskriminierung von Migrant_innen als Problem, sondern konstruiert vielmehr die Migrant_innen selbst als Problem für ‚die Gesellschaft, wie wir oben ausgeführt haben.

Zugleich hat Marshalls Essay aber auch eine stark historisch-spezifische Dimension und bedarf daher einer Aktualisierung.[4] Migrationspolitische Aspekte oder auch Fragen kultureller oder genderspezifischer Rechte findet man in Marshalls Essay bestenfalls in Ansätzen. Der neoliberale Abbau bzw. die Aushöhlung von Rechten lag vermutlich fernab seiner Vorstellungskraft. Selbst die kapitalistischen Zentren mussten sich nach dem Zweiten Weltkrieg in der Konkurrenz zum Ostblock als die besseren, das heißt nicht zuletzt auch die sozialeren Systeme beweisen. Heute hat sich der Kontext und die Stoßrichtung der Citizenship-Debatte daher in mindestens dreierlei Hinsicht geändert: Erstens muss die Frage gesellschaftlicher Teilhabe vor dem Hintergrund der neoliberalen Umstrukturierung des Wohlfahrtsstaates und starker, sozial höchst differenzierter Ausgrenzungsprozesse diskutiert werden – aktuell vor allem auch im Kontext der globalen „Vielfachkrise“ (Demirovic et al. 2011). Zweitens stellen sich mit den aktuellen Dynamiken internationaler bzw. transnationaler Migration auch neue Fragen von postnationaler Zugehörigkeit und Teilhabe. Drittens verschieben sich im Prozess der ökonomischen und politischen Globalisierung die Ebenen, auf denen politische, soziale und kulturelle Rechte bereitgestellt werden. Es verändern sich die Kompetenzen und Machtverhältnisse zwischen nationalen Regierungen, supranationalen Institutionen/Regimen und der lokalen Ebene: ein Prozess, der vor allem im Zuge der Debatten um urban neoliberalism (Brenner/Theodore 2002, Jessop 2002), urban post-fordism (Mayer 1994, Roth 1998) und die politics of scale (Brenner 1997, Swyngedouw 1997) diskutiert wurde. Vor allem dieser dritte Aspekt – der Bedeutungsgewinn des Städtischen im Zuge des neoliberalen Globalisierungsprozesses – bildet den politischen Kontext, in dem ab den frühen 1990er Jahren eine Neulektüre Marshalls, ein innovativer Übertrag auf die Ebene der Stadt und eine konzeptionelle Weiterentwicklung im Rahmen der Urban-Citizenship-Debatte stattfanden (vgl. etwa Garcia 1996, Holston 1999, Lustiger-Thaler 1993, Vertovec 1998).

Urban citizenship und die Herausforderung der Migration

Die sich seit einigen Jahren intensivierende Debatte um das Urban-Citizenship-Konzept ist insbesondere als Versuch zu verstehen, Konzepte von Bürgerschaft und Teilhabe vor dem Hintergrund eines downscaling von Macht- und Herrschaftsverhältnissen und der neoliberalen Restrukturierung des städtischen Raums neu zu formulieren. Als scales werden in diesem Zusammenhang politisch konstruierte, räumliche Maßstabsebenen wie Stadt, Nation, Region oder Weltmarkt bezeichnet. Autoren wie Eric Swyngedouw und Neil Brenner argumentieren, dass „das jeweils gültige System räumlicher Maßstabsebenen der sozialen Welt das Ergebnis umkämpfter sozialer Prozesse darstellt“ (Belina 2014: 42). Im Zuge des Übergangs vom Fordismus zum Postfordismus haben Strategien der Neoliberalisierung vor allem auch zu einer Verlagerung von ökonomischem Wettbewerb, Konkurrenz und Marktförmigkeit auf die subnationale und lokale Ebene geführt (Brenner 2004). Migrationsdynamiken spielen dabei eine doppelte Rolle, wie Nina Glick Schiller und Ayşe Çağlar in ihren Arbeiten zu Migration und den politics of scale bzw. Reskalierungsprozessen zeigen. Denn einerseits haben sich die policies und die politischen Rahmenbedingungen verändert, unter denen sowohl städtische Migrationspolitik als auch migrantische Inkorporation stattfinden. Andererseits sind Migrant_innen selbst angesichts ihrer transnationalen Netzwerke und ökonomischen Ressourcen wichtige Akteure im Rescaling-Prozess und im neoliberalen Wettbewerb der Städte gegeneinander (Glick Schiller/Çağlar 2009, vgl. auch Glick Schiller/Çağlar 2010).

Vor diesem Hintergrund interessieren sich Arbeiten, die sich auf den Spuren von T. H. Marshall auf städtisches Terrain begeben, vor allem für Fragen nach dem Zugang zu und Konflikten um urbane Ressourcen und Rechte sowie ihrer Anerkennung und Kodifizierung auf der Ebene der Stadt. Oder um es mit den Worten von Marisol García (2006: 754) zu formulieren:

„Urban and regional forms of citizenship develop when: policy instruments are introduced locally and regionally in order to maintain and/or create social entitlements as a result of citizens’ demands or as a result of local institutions’ innovative practices; and when the mechanisms for political integration provide an open sphere for participation and contestation not only for established citizens, but also for denizens.“

Darüber hinaus wird in der Literatur verstärkt wieder die historische Rolle betont, die Städte für die Entwicklung von Bürgerrechten gespielt haben (Isin 2008a). Die beiden zentralen Figuren in diesem Kontext sind der ‚Stadtbürger des antiken Athens, dessen Status vor allem vom männlichen Geschlecht und von seinem Besitzstand abhing, sowie der ‚freie Stadtbürger im mittelalterlichen Feudalismus, der die Stadt als Bollwerk gegen das Feudalsystem des Adels in Stellung brachte. Die Stadt ist dabei nicht etwa nur der geografische Ort, an dem soziale und politische Auseinandersetzungen stattfinden, sondern wurde zur metaphorischen Figur, „the battleground through which groups define their identities, stake their claims, wage their battles and articulate citizenship rights and obligations“ (Isin 2002: 50, zitiert nach Bauböck 2003: 139, kursiv im Original). Stadtbürgerschaft selbst wiederum unterlag im historischen Rückblick ganz unterschiedlichen Konstitutionsbedingungen – vom ökonomischen Erwerb über die räumliche Präsenz bis hin zu diversen rassifizierten, religiösisierten Stratifizierungen und Ausschlüssen. Sie ist daher stets als kontingentes Ergebnis von Konflikten um Zugehörigkeit zu bzw. den Ausschluss aus der politischen (städtischen) Gemeinschaft zu verstehen.

Angesichts der voranschreitenden Reskalierungsprozesse kommt den Städten heute ebenfalls eine neue große Bedeutung für soziale Verortungs- und Teilhabeprozesse zu. So demonstrieren Thomas Faist und Hartmut Häußermann in ihrer Studie von 1996 über „Immigration, Social Citizenship and Housing in Germany“, dass viele sozialstaatliche Leistungen auf lokaler oder regionaler Ebene reguliert werden und sich ihre Qualität daher von Ort zu Ort stark unterscheiden kann (Faist/Häußermann 1996). Die Frage nach dem Status als (Stadt-)Bürger_in und den damit verbundenen bzw. umkämpften Rechten wird nicht zuletzt dann hochrelevant, wenn es um migrantische Praktiken des Rechteforderns und -nehmens und Fragen der Inklusion und Exklusion von Migrant_innen geht. So unterscheiden etwa Faist und Häußermann in ihrer Forschungsarbeit zwischen sechs verschiedenen migrantischen Statusgruppen. Regina Römhild und Steven Vertovec kommen in ihrer Studie über Vielfaltsprozesse in Frankfurt am Main Ende der 2000er Jahre insgesamt auf 17 verschiedene rechtliche Statusgruppen (vgl. Stadt Frankfurt 2009: 46). Faist und Häußermann (1996) stellen darüber hinaus erhebliche Unterschiede bezüglich des daraus ableitbaren Zugangs zu Einbürgerung, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Kinderbetreuung und sozialem Wohnungsbau fest. So wird auch der Anspruch auf öffentlich subventionierte Integrations- bzw. Sprachkurse oder auf eine staatlich geförderte Kinderbetreuung und viele andere Leistungen kommunal unterschiedlich gehandhabt. Auch Anträge auf Kinder- und Elterngeld, das Migrant_innen mit einem gesicherten Aufenthalt beanspruchen können, werden in der Regel auf lokaler Ebene bearbeitet. Die Kommunen haben darüber hinaus einen deutlichen Spielraum bezüglich Duldungs- und Entkriminalisierungspolitiken gegenüber Migrant_innen ohne Papiere, womit in Deutschland auch in diesem ganz basalen Sinne eine höchst fragmentierte Rechtslandschaft geschaffen und sozial praktizierte Formen ‚irregulärer Bürgerschaft hervorgebracht werden (vgl. u. a. Anderson 2003; vgl. dazu auch Nyers 2008 und 2011 zur Bewegung der sanctuary cities in Kanada). In diesem Sinne zeigt die Perspektive auf urban citizenship eine allgemein feststellbare Tendenz einer erhöhten Fragmentierung und Hierarchisierung von Citizenship-Rechten in aller Deutlichkeit. Darauf wollen wir im Folgenden weiter eingehen.

Forcierte Fragmentierung von citizenship

Seit geraumer Zeit beobachten Migrationsforscher_innen eine zunehmende Stratifizierung und Hierarchisierung von Bevölkerungen durch Zuweisung unterschiedlicher Status und Rechte. Lydia Morris (2002) hat in diesem Kontext den Begriff der „civic stratification“ entwickelt, also der (staatlich) intendierten Abstufung von Rechten und der damit einhergehenden Stratifizierung der (nicht nur migrantischen) Bevölkerung. Sandro Mezzadra und Brett Neilson (2013) sprechen von der „differentiellen Inklusion“, um deutlich zu machen, dass selbst ein illegalisierter Status ein Status ist, der zwar weitgehende Entrechtung bedeutet, jedoch nicht die Nichtverwertbarkeit und den totalen Ausschluss der illegalisierten Arbeitskraft intendiert. So demonstrierten zum Beispiel die sans-papiers[5] in Frankreich, dass sie über Jahrzehnte hinweg zwar in Frankreich lebten und arbeiteten und ihre Kinder auf Schulen gingen, dass sie in gewissem Sinne also durchaus inkludiert waren, dies jedoch im Zustand der Rechtlosigkeit. Neuere Studien zu Migration und Staatsbürgerschaftspraktiken wie die von Sandro Mezzadra und Brett Neilson (2013) weisen in diesem Kontext auf eine Tendenz zur Ökonomisierung von Staatbürgerschaftsrechten hin, beispielsweise im Rahmen von Punkteverfahren (wie es das multikulturelle ‚Vorzeigeland Kanada praktiziert). Die Arbeiten von Aihwa Ong (2005: 301; auch 1999) zu Gesellschaften Südostasiens zeigen ferner, dass das „System differenzierter Staatsbürgerschaft“ im Zuge neoliberaler Restrukturierungspolitiken zu einer forcierten Fragmentierung und Zonierung des einst als homogen angenommenen nationalen Rechtsraums führt, was wiederum auch die vermeintlich einheimische Arbeiterschaft trifft (vgl. auch Hess 2012). So werden Migrant_innen in den meisten Ländern einer immer komplexeren Hierarchie an Aufenthaltstiteln unterworfen, auf deren Basis ihnen ein Status zugewiesen wird. Dieser kann von der völligen Rechtlosigkeit (De Genova (2002) spricht von „deportability“) über einen prekarisierten Status (der temporären Aussetzung der Abschiebung) bis zur fast vollständigen Bürgerschaft (der unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis) reichen. Doch selbst der fast vollständige Aufenthaltsstatus wird in zunehmendem Maße wieder unter Vorbehalt gestellt, wie beispielsweise im Kontext des ‚Kriegs gegen den Terror, wenn Aufenthaltstitel entzogen und Verdächtige in Flüchtlingswohnheime verbannt oder gar ausgewiesen werden. Auch im Zusammenhang mit der Einführung biometrischer Grenzkontrollverfahren ist eine zunehmende Stratifizierung von (Mobilitäts-)Rechten im globalen Maßstab sowie innerhalb von Ländern zu befürchten, da die Verfahren auf der Produktion verschiedener Klassen von Reisenden und Pässen basieren („bona fide travellers“ und andere) (Nyers/Rygiel 2012: 6). Die Frage, wie lange sich jemand in einem Land aufhalten und ob er oder sie dabei arbeiten darf, stellt also nur das offensichtlichste Set der im Rahmen von Citizenship-Politiken verliehenen Rechte und Pflichten dar. Jeder Aufenthaltstitel ist darüber hinaus mit einer Vielzahl an Erlaubnissen und Einschränkungen verbunden. Zum anderen kann die kritische Migrationsforschung aber zeigen, wie Migrant_innen selbst sich fluide und kenntnisreich zwischen verschiedenen Status bewegen, was eine simple binäre und statische Gegenüberstellung von legal versus illegal, citizen versus non-citizen problematisch macht (vgl. Hess/Karakayali 2007; auch Squire 2011).

Untersucht man die Abstufung und Fragmentierung von Rechten, so wird darüber hinaus deutlich, dass – wie auch oben schon an der Studie von Häußermann und Faist gezeigt wurde – gerade die Institutionen des „lokalen Staates“ (Krätke/Schmoll 1987) eine zentrale Rolle bei der Stratifizierung der migrantischen Bevölkerung spielen und sich Strategien von Kontrolle und Ausgrenzung mit Politiken der Gewährung und der Teilhabe systematisch verschränken. Alana Lentin und Gavan Titley (2011) sprechen in diesem Zusammenhang von racial neoliberalism. Dies reicht mittlerweile hin zu proaktiven städtischen Anwerbe- und weitreichenden kommunalen Anerkennungspolitiken im Kontext von Reskalierungsprozessen und einer forcierten Standortkonkurrenz um Humankapital und Investitionen, wie es Glick Schiller (2012) beispielsweise in Manchester untersucht hat. Sie zeigt, wie Manchester in seinen Restrukturierungsmaßnahmen zwar spät, doch dann um so nachhaltiger vor allem auf in der Stadt lang ansässige, jedoch bis dato marginalisierte pakistanische Netzwerke gesetzt hat – und dies zu einer Zeit, als die nationale Einwanderungspolitik unter dem Eindruck des internationalen Kampfes gegen den Terrorismus gerade gegenüber Migrationsbewegungen aus dieser Weltregion zu restriktiven Politiken griff. Ähnliche Paradigmenwechsel in städtischen Migrationspolitiken können Mathias Rodatz (2012) oder Stephan Lanz (2009) für bundesdeutsche Metropolen wie Frankfurt am Main und Berlin nachweisen. Dabei erfordert die Abstufung von Rechten ein engmaschiges Monitoring der unterschiedlichen ausländerrechtlichen Statusgruppen und die Herstellung permanenter ‚Grenzsituationen. Städtische Ämter und Behörden, aber auch private Dienstleister in den Städten und Nachbarschaften werden dazu angehalten, Ausweis- und Aufenthaltspapiere permanent zu überprüfen, um festzustellen, wer welche Leistungen und Güter in Anspruch nehmen darf und wer nicht; citizenship und (Grenz-)Kontrolle werden untrennbar miteinander verknüpft (Lebuhn 2012).

Status und Kontrolle werden also auch im städtischen Kontext nicht einfach in einem Top-down-Prozess praktiziert, sondern konstituieren sich in Aushandlungsprozessen durchaus konfliktiv (Lebuhn 2014). Darüber hinaus kommt der kommunalen Ebene oft eine Art Vorreiterrolle bei Citizenship-Kämpfen zu. So demonstriert Isin in „The city as the site of the social“ (2008b), wie neben dem historischen Zusammenspiel von Stadt und citizenship der städtische Raum auch gegenwärtig der primäre Schauplatz und Adressat von Konflikten um Anerkennung, Zugang zu Ressourcen und basaler Infrastruktur sowie Sicherheit bleibt bzw. in seiner Bedeutung noch zunimmt (ebd.: 272). In diesem Sinne ist es sicherlich kein Zufall, dass in den 1970er Jahren auch auf städtischer Ebene zunächst Ausländerbeiräte als Antwort auf migrantische Forderungen nach rechtlicher Teilhabe und später das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger_innen durchgesetzt wurden, während auf der nationalen Ebene erst 2007 unter der christdemokratischen Regierung von Angela Merkel ein Integrationsplan verabschiedet wurde und politische Teilhabeforderungen nach Wahlrecht weiterhin abgeschmettert werden.

Die Kluft zwischen Ideal und Ausschluss:citizenship aus der Perspektive der Kämpfe

Auch wenn die zentrale Rolle von Bottom-up-Dynamiken für die Konstitution von (urban) citizenship bereits bei Marshall angedeutet und in den frühen Arbeiten zur städtischen Dimension von citizenship durchaus präsent war, erfolgte eine systematische Dynamisierung des Konzepts und eine praxeologische Perspektivierung erst ab Ende der 1990er und in den 2000er Jahren. Wegweisend für diese neueren Konzeptualisierungen, die sich auf organisierte und unorganisierte alltägliche Politiken des Rechtenehmens und des Zugehörigmachens konzentrieren (vgl. Nyers/Rygiel 2012), waren unter anderem das Konzept der insurgent citizenship von Holston und Isins Konzept der acts of citizenship. Isin und Turner (2002: 4) beschreiben die neue konstruktivistische Perspektivierung dann auch folgend: „Rather than merely focusing on citizenship as legal rights, there is now an agreement that citizenship must also be defined as a social process through which individuals and social groups engage in claiming, expanding and losing rights.“

Damit kommen nicht nur vermehrt soziale Bewegungen und Konflikte um Teilhabe und Rechte in den Blick, sondern die Perspektive wird ganz im Sinne von Hannah Arendts Rede vom „Recht, Rechte zu haben“ auf Subjekte und Kämpfe um Rechte ausgedehnt, in denen sich die Akteure unabhängig vom ihnen zugeschriebenen Status Rechte als Bürger_innen nehmen. Isin (2008c: 18) beschreibt diese Momente als „acts“, in denen sich Subjekte selbst faktisch zu Bürger_innen machen, und stellt fest: „To investigate acts of citizenship […] requires a focus on those moments when, regardless of status or substance, subjects constitute themselves as citizens – or better still, as those to whom the right to have rights is due.“ Dabei enthält der Begriff der „acts“ eine doppelte konstruktivistische Volte bzw. die Zuschreibung einer immanenten produktiven transformatorischen Kraft: Denn es sind die Akte der Bürgerschaft selbst, die ‚Bürger_innen und ihre ‚Gegenüber erst hervorbringen und damit politische Subjektivität begründen (vgl. ebd.: 37). Nyers und Rygiel (2012: 17) sprechen in diesem Zusammenhang denn auch von „citizenship from below“.

Isin unterscheidet darüber hinaus acts von action: Eine erfahrbare Handlung, etwas was getan wird, bezeichnet er als action. Dahingegen haben acts eine transzendente Qualität und weisen über die konkrete Erscheinung einer Handlung hinaus, können jedoch nur in den actions analysiert werden. „Das Spezifische des Konzepts von acts“, so Köster-Eiserfunke et al. (2014: 187) in ihrer Rezeption von Isins Ansatz, „ist hierbei der Bruch mit dem Bestehenden: To act bedeutet nicht von dem Skript einer bestimmten Szene auszugehen, aber auch nicht gänzlich von dieser zu verschwinden, to act bedeutet eine neue Szene mitsamt einer eigenen Rolle zu konstituieren“.

Ein ‚activist citizen‘ zu werden, meint – im Unterscheid zur bürgerlich-liberalen Vorstellung des aktiven Bürgers – Gesetze zu brechen, die den formalen Status als Bürger_in verwehren (Nyers/Rygiel 2012: 17, Isin 2009: 380). Gerade dieser Bruch mit dem Bestehenden, die Herausforderung und das Messen des Bestehenden am Ideal der Bürgerschaft ist es, dem ferner eine intrinsisch transformative Kraft der Institution citizenship selbst zugeschrieben wird. In diesem Sinne lenkt diese Konzeption den Blick vor allem auf die Lücke, die Kluft zwischen Ideal und empirisch feststellbarem Ausschluss. Dabei ist es die Kluft, welche politische Subjektivität hervorbringt und acts of citizenship begründet. In Anschluss an Jacques Rancière (2004: 307), der Politik als Dissens definiert, schreiben Peter Nyers und Kim Rygiel (2012: 20): „As Rancière notes, politics is mobilised in the ‚gap or discrepancy between the desire and belief of a ‚right to have rights‘ and the absence of the materialization of those rights where certain groups of people fail to have ,the rights that they have‘.“

Diese Konzeptualisierung erlaubt es, auch dort politischen Protagonismus und politische Subjektivitäten zu erkennen, wo die forscherische Beobachtungsperspektive bislang vor allem Ausschluss und ‚Opfer wahrgenommen hat, und dies ins Verhältnis zum gesellschaftlichen Allgemeinen zu setzen. Hierzu schreibt Rutvica Andrijasevic (2009: 366): „Emerging migrant collective subjectivities through political mobilisations have direct bearing on our understanding and conceptualization of citizenship. Migrants’ claims for justice and the contestation of ascribed/prescribed categories challenge the presupposition that citizenship cannot be enacted by non-citizens.“ Migrantische Akte des Rechtenehmens und des Zugehörigmachens sind dann nicht länger im Gegensatz zu citizen subjects zu setzen, sondern als ko-konstitutiv zu verstehen, wobei dies – wie wir später noch ausführen werden – nicht dazu führen darf, den Unterschied gänzlich zu negieren und die Formalisierung von Rechten politisch oder normativ abzuwerten.

Jedoch können nun auch Räume wie Lager und Abschiebegefängnisse – „spaces of abjection“ (Isin/Rygiel 2007) –, die üblicherweise als Orte der Internierung bzw. des confinement und der ‚totalen Kontrolle (Erving Goffman) imaginiert werden oder im Sinne Giorgios Agambens als ‚Orte des Ausnahmezustands gelten, als Orte politischen Aktivismus und als Räume der Mobilisierung von Kämpfen und neuen politischen Subjektivitäten untersucht und rekonzeptualisiert werden. So etwa im Fall der immer wiederkehrenden Kämpfe der Transitmigration – sei es in den israelischen Internierungslagern, in den griechischen oder ungarischen Abschiebezentren oder vor und hinter den hohen Zäunen der militärisch gesicherten spanischen Enklaven Ceuta und Melilla (vgl. Heimeshoff et al. 2014). Peter Nyers und Kim Rygiel (2012: 16) sehen denn auch genau dies als entscheidenden Gewinn einer kritischen Citizenship-Perspektive: „Migrant activism in its diverse forms […] opens up the possibility of transforming our thinking about citizenship subjectivities and spaces.“ Im Gegensatz zur liberalen Definition von Staatsbürgerschaft mit ihrer Begründung in legalem Status, Sesshaftigkeit und Statik, der Nachweisbarkeit durch Dokumente und ihrem intrinsisch angelegten Ausschluss würden neue migrantische Kampagnen und Kämpfe wie Kein Mensch ist illegal oder Don’t ask don’t tell neue post-nationale Visionen entwickeln, „in which notions of belonging and entitlement to rights are founded on criteria of residence, participation in community, and social relations developed in space and in relation to ‚the commons‘“ (ebd.). In diesem Sinne weisen acts of citizenship oftmals nicht nur über die engen Grenzen der formalisierten Staatsbürgerschaft hinaus, sondern repolitisieren die Grenzziehung selbst.

Neuere Perspektivierungen des Citizenship-Konzepts rücken aber nicht nur migrantische Kämpfe in den forscherischen Blick, sondern auch vom wissenschaftlichen Mainstream oft vernachlässigte Orte, an denen diese Kämpfe ausgetragen werden. So interessieren sie sich unter anderem (aufs Neue) für Konflikte um Teilhabe in den Städten des Globalen Südens (vgl. etwa Holston 1999, Alsayyad/Roy 2006, Ren 2012). James Holston prägte in diesem Zusammenhang den oben bereits erwähnten Begriff der insurgent citizenship. Er untersucht Citizenship-Kämpfe in den informellen Siedlungen an den Peripherien der brasilianischen Megastädte, vor allem in São Paulo (Holston 2007). Dabei stellt er fest, dass die Konflikte sich dort einerseits um das ‚Recht auf Stadt im Sinne Lefebvres entwickeln, also um reproduktive Funktionen im urbanen Alltagsleben: um Eigentumstitel an Land und den Schutz vor Vertreibung aus den informellen Siedlungen, um den Zugang zu städtischer Infrastruktur wie Straßen, Wasser, Elektrizität und Schulen und um politische Mitbestimmung in der Stadtplanung. Andererseits spielen die dynamischen Kämpfe in den urbanen Peripherien auch eine zentrale Rolle für den Demokratisierungsprozess auf nationaler Ebene, so Holston (2009: 258):

„The neighborhood associations also forged new horizontal confederations of citizens concerned with housing, land conflicts, infrastructure, human rights, and urban administration that became city-wide and even national movements. The most significant was their massive participation in framing the 1988 Constitution at the end of military rule. This movement turned the insurgent citizens of the urban peripheries into key protagonists in a national struggle over the democratic imagination of a new charter for Brazilian society.“

Im Hinblick auf die Zusammenführung von Migrations- und Stadtforschung sind hier gleich mehrere Aspekte hochrelevant: Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Mehrheit der Bewohner_innen der urbanen Peripherien Brasiliens um Binnenmigrant_innen aus ländlichen Regionen handelt, löst Holstons Ansatz einer insurgent citizenship die notorische Unterscheidung zwischen internationalen und nationalen Migrant_innen (Glick Schiller/Wimmer 2002) zugunsten der Frage nach Rechten, Ressourcen und kollektiver Handlungsmacht auf. Deutlich wird darüber hinaus, dass urbane Konflikte um citizenship eine Dynamik entfalten können, die weit über die Grenzen der Stadt hinaus reicht – ‚urban‘ oder ‚städtisch‘ wird hier also nicht einfach nur als ‚lokal gedacht, sondern benennt vielmehr spezifische räumliche, soziale, rechtliche und andere Bedingungen und Praxen für Konflikte um Teilhabe. Darüber hinaus bringt Holston mit seinem Fokus auf urbane soziale Bewegungen die Urban-Citizenship-Debatte und die Recht-auf-Stadt-Debatte zusammen (vgl. dazu vor allem auch Smith/McQuarrie 2012). Schließlich beteiligt er sich mit seiner Forschung an der ‚Entkolonisierung der bislang vor allem angloamerikanisch und europäisch dominierten Stadtforschungsdebatte und wird damit anschlussfähig an die Debatten um subaltern urbanism und die postkoloniale Kritik am Global-City-Ansatz (vgl. etwa Roy 2011, Robinson 2006).

Regieren durch citizenship in der neoliberalen Stadt

Die praxeologische Wende in der Citizenship-Forschung hat eine ganze Reihe von interessanten empirischen Arbeiten hervorgebracht, die aktivistische Praktiken und Formen im Sinne von activist citizenship lokal spezifisch untersuchen und damit insbesondere die Lücke zwischen Ideal und Ausschluss politisieren. Ein weiteres Set an Forschungen deutet auf grundlegende strukturelle Transformations- und Erosionsprozesse der (klassischen, bisher staatstragenden) Figur des ‚aktiven Bürgers und der Institution von citizenship im Zuge der neoliberalen Restrukturierungsprozesse hin.

So führen die eingangs skizzierten Rescaling-Prozesse, die im Zuge der neoliberalen Globalisierung ab den 1980er Jahren einsetzten, nicht nur zu einem Bedeutungsgewinn der Stadt gegenüber anderen politischen und polit-ökonomischen scales. Sie gehen auch mit einer fundamentalen Restrukturierung des städtischen Raums selbst und des städtischen Regierens einher. Susanne Heeg und Marit Rosol (2007) argumentieren, dass die Neoliberalisierung in den Städten des globalen Nordens im Kern zwei Regierungsstrategien zusammengebracht hat: eine unternehmerische Strategie (Harvey 1989), die sich an den Bedingungen von verschärftem Standortwettbewerb und Städtekonkurrenz orientiert und darauf mit einer Aufwertung und einem Ausbau vor allem der ökonomischen Potenziale in der Stadt reagiert, sowie eine Strategie des „weichen Neoliberalismus“ – von Nikolas Rose (1996) als „governing through community“ bezeichnet –, die auf der „Anrufung der Zivilgesellschaft und lokaler Gemeinschaften, der Aufwertung von Drittem Sektor und ehrenamtlichem Engagement“ basiert (Heeg/Rosol 2007: 496). Gerade die Kombination dieser beiden Strategien hat erhebliche, höchst ambivalente Auswirkungen für gegenwärtige Citizenship-Politiken (nicht nur in der Stadt) und speziell für die Rolle migrantischer Kämpfe um Rechte und Anerkennung, wie es Mathias Rodatz und Vassilis Tsianos auch in dieser Ausgabe von s u b \ u r b a n ausführen.

Bereits 2000 wies Nikolas Rose in seinem Aufsatz „Governing cities, governing citizens“ darauf hin, dass die neuen neoliberalen Formen städtischen Regierens Aktivismus, zivilgesellschaftliches Engagement und in diesem Zusammenhang auch citizenship im Kontext expliziter Aktivierungspolitiken recodieren. Dabei beschreibt der Begriff des ‚Regierens im Gegensatz zur klassischen und staatspositivistischen Terminologie der ‚Regierung (government) eher einen netzwerkförmigen Prozess, in dem institutionalisierte Politik und Verwaltung in stärker dialogischen und partizipativen Verfahren mit nichtstaatlichen Akteuren wie privaten Unternehmen, Beratungsfirmen und Non-Profit-Organisationen und Initiativen zusammenwirken. Gerade in der Stadtpolitik war in den vergangenen Jahrzehnten ein deutlicher Wandel hin zu neuen Formen von urban governance zu beobachten (Sack 2014), welche oft mit Strategien der Aktivierung und Einbindung der Stadtbewohner_innen/Bürger_innen auf der Ebene der Nachbarschaft oder des Quartiers einhergehen (Holm/Lebuhn 2013).

Rose (2000: 108) spricht in diesem Zusammenhang kritisch von „post-political games of citizenship“, wobei diese von einer doppelten Dezentrierung gekennzeichnet seien: „At its most general, in contemporary games of citizenship, citizenship is no longer primarily realized in relation with the state“; zum anderen seien sie heute charakterisiert durch ein „set of dispersed and non-totalized practices“, „from working to shopping“. Er zeigt, dass auch die ‚weiche neoliberale Regierungsweise von den Logiken des Marktes geprägt ist und Individuen dazu anhält, aktiv und ökonomisch effizient ihr Leben und ihre Bedürfnisse zu regieren. Darüber hinaus macht er deutlich, dass die Idee von citizenship selbst transformiert wird und nicht länger nur als Besitz von Rechten, sondern vielmehr als Fähigkeit bzw. als Leistung und Vermögen konstituiert ist – und damit zur Pflicht und abverlangten Aktivität erhoben wird:

„This transformation from citizenship as possession to citizenship as capacity is embodied in the image of the active entrepreneurial citizen who seeks to maximize his or her lifestyle through acts of choice, linked not so much into a homogeneous social field as into overlapping but incommensurate communities of allegiance and moral obligation.“ (Rose 2000: 99)

Damit werden neue Formen der An- sowie der Aberkennung als ‚Bürger produziert und es entstehen neue Dynamiken der Exklusion, wobei die Performance, der Wille, sich aktiv und verantwortlich ins ‚Gemeinwesen einzubringen, zunehmend entscheidend wird: So werden beispielsweise aufenthaltsrechtliche Fragen zunehmend an die Erfüllung von Integrationszielvereinbarungen geknüpft, die spezifische Verhaltensweisen (wie eine reguläre Arbeitsaufnahme) als ‚Integrationsleistungen abverlangen. Mit den Worten von Rose: „Citizenship has to be earned by certain types of conduct.“ (Ebd.: 98) Zugleich werden damit neue Gruppen von ‚anti-citizens‘ produziert, die als Bedrohung des Projekts ‚citizenship‘ selbst konstruiert werden (ebd.: 103): So werden etwa in Deutschland seit einigen Jahren im Kontext des antimuslimischen Rassismus insbesondere muslimische Migrant_innen als integrationsunfähig definiert und ihnen damit das Vermögen abgesprochen, sich bürgerschaftliche Rechte verdienen zu können, wie Tsianos und Rodatz in dieser Ausgabe demonstrieren.

Dies beinhaltet jedoch auch die Möglichkeit, dass sich ehemals verworfene Subjekte zu ‚Bürgern ‚hocharbeiten können, indem sie ihren Willen und ihre Leistungsbereitschaft unter Beweis stellen. In diesem Sinne beschreibt Rose die neuen neoliberalen städtischen Regierungsweisen auch nicht einfach als homogenisierende und totalisierende Verschlechterung, sondern als einen höchst konfliktiven Prozess mit offenem Ausgang: „[T]hey also multiply the junctures where these games are opened up to uncertainty and risk, and to contestation and redirection.“ (ebd.)

Racial neoliberalism: Vielfalt der Zivilgesellschaft statt Recht auf Stadt

Dieser Perspektivenwechsel von citizenship als Recht hin zu citizenship als Aktivitätszwang im Kontext der neoliberalen städtischen Aktivierungspolitiken und neoliberaler Anrufungen zur Selbstoptimierung findet sein Pendant in einem in den letzten Jahren zu konstatierenden Paradigmenwechsel kommunaler Integrationspolitiken in den von Migration geprägten Großstädten. So stellt Rodatz (2012: 79) fest, dass aktuelle Integrationskonzepte in Städten wie Berlin oder Frankfurt am Main „im Unterschied zur langjährig defizitorientierten Integrationspolitik […] das Leitbild einer ‚Stadt der Vielfalt [entwerfen] […], das Migration nicht mehr als (Integrations-)Problem, sondern als grundsätzliches Potential der Städte auffasst.“ Der Paradigmenwechsel wird dabei von zwei polit-ökonomischen Rationalitäten angetrieben, die die Potenziale und Kräfte der Migration auf spezifische Weise anrufen und in Wert zu setzen versuchen: Zum einen versuchen Städte, sich im Wettbewerb um Richard Floridas creative class als kosmopolitisch zu ‚branden. In diesem Kontext fungieren Migrant_innen als ‚multikulturelles Ornament, die einer Stadt Attraktivität und kosmopolitisches Flair verleihen. Zum anderen werden die sogenannten Migrantenökonomien oder auch ,ethnic businesses‘ als eine wichtige ökonomische Nische für die marginalisierte migrantische ,underclass‘ entdeckt.

Dennoch wirft Rodatz (2012: 91) die Frage auf, ob sich hierdurch nicht auch politisch neue Spielräume eröffnen und neue politische Subjektpositionen entstehen, da „migrantische Viertel keiner objektivierenden und restriktiven Raumordnungspolitik“ mehr ausgesetzt würden, was „es deutschen Verwaltungen erstmals rational erscheinen lassen könnte, alle Einwohner_innen jenseits der Frage ihrer Staatsbürgerschaft oder ihres ‚Migrationshintergrunds als legitime politische Subjekte der Stadtpolitik anzusprechen“. Lanz (2009) kann in seiner Studie zu Berlin dagegen zeigen, dass dieser Paradigmenwechsel von einer hohen Selektivität gekennzeichnet ist, die nicht goutierbare und nicht verwertbare Gruppen umso radikaleren Zwangsmaßnahmen und Kontrollpolitiken unterwirft. Ähnliche Dynamiken identifizieren Lentin und Titley (2011) für die USA im Sinne einer Politik des racial neoliberalism. Auch können migrationsbezogene Stadtforschungen in kleineren Städten deutlich machen, dass ein derartiger Paradigmenwechsel von Integrations- zu Vielfaltspolitiken lange noch nicht überall angekommen ist (Pasch im Erscheinen). In diesem Sinne wird es eine Aufgabe von lokalen, empirischen migrationsbezogenen Stadtforschungen sein, die Effekte eines derartigen Paradigmenwechsels und die damit einhergehenden neuen kommunalen migrationspolitischen Regime detaillierter zu untersuchen. Dabei zeichnet sich ab, dass Migrationsstudien ihren Untersuchungsgegenstand zunehmend nur noch intersektional erfassen können, da dieser von verstärkten Differenzierungslinien (wieder vor allem entlang von Klasse und Geschlecht) durchzogen ist.

Doch die neoliberale Restrukturierung der Städte zeitigt noch in anderer Hinsicht weitreichende und höchst ambivalente Effekte für Citizenship-Politiken: So hat die Verlagerung ehemals sozialstaatlicher Funktionen in den Dritten Sektor zu einer dezidierten Privatisierung von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen geführt. Gerade migrantische Organisationen erhalten dadurch sowohl die Möglichkeit als auch die Pflicht (denn wer nicht mitmacht, wird bei der nächsten Vergaberunde abgestraft und nicht mehr bedacht), Ressourcen eigenständig zu verwalten und zu verteilen. Damit werden migrantische Selbstorganisationen tendenziell aufgewertet und erhalten eine neue Mächtigkeit, auch dem institutionellen Rassismus staatlicher Bürokratien entgegenzuwirken. So betont Els de Graauw (2012) am Beispiel von San Francisco, wo dieser Prozess besonders stark fortgeschritten ist, die inkludierenden Effekte dichter Netzwerke zivilgesellschaftlicher Organisationen für Migrant_innen. Andererseits stellt sich die Frage, ob die rechtlich kaum abgesicherte und finanziell stets unter Vorbehalt gestellte NGOisierung sozialer Infrastruktur die Initiativen und Organisationen nicht überproportional in Abhängigkeit von gewährten Geldern bringt. In der Folge werden sie der staatlichen Rationalität und einer Projektlogik unterworfen, was einer Instrumentalisierung und Kooptation im Kontext von Migrations- und Grenzregimen Vorschub leistet (vgl. u. a. Hess/Karakayali 2007). Migrantische Organisationen bewegen sich unter diesen Bedingungen auf einem schmalen Grat zwischen den beschriebenen Polen und müssen einen kontinuierlichen Balanceakt praktizieren.

Fraglich ist schließlich auch, ob die privatisierten und NGOisierten sozialen Infrastrukturen überhaupt noch in den Begrifflichkeiten der Citizenship-Forschung beschrieben werden können. Schließlich wird der Zugang zu Ressourcen in diesen Figurationen zunehmend prekarisiert und verschiebt sich im Sinne Nikolas Roses von einem Rechtsanspruch hin zu einer Frage der Performanz, des Wissens und von Netzwerkbeziehungen: Ausschlüsse sind dann keine Frage einer ungerechten Verteilungspolitik mehr, sondern sind den Subjekten selbst und ihrem Verhalten zuzuschreiben. In politischer Hinsicht stellt sich vor diesem Hintergrund verstärkt die Frage, ob es aus der Perspektive einer an Kämpfen orientierten Citizenship-Konzeption nicht gerade darum gehen müsste, Forderungen vor allem marginalisierter Gruppen auch wirklich in einem formalen rechtlichen Status abzusichern – nicht zuletzt, um so die Basis für weitergehende Kämpfe um Rechte und Anerkennung zu legen. Der aktivistischen Citizenship-Perspektive droht sonst, sich mit einem Fokus auf das claim-making und auf den Akt des Rechteforderns zufrieden zu geben und die konkreten Ergebnisse der Proteste und des politischen Protagonismus aus den Augen zu verlieren.

Nicht zuletzt ist es gerade die mit Nikolas Rose beschriebene Aktivierungspolitik, die in Kombination mit der neoliberalen Umverteilung, Verknappung und Privatisierung von Ressourcen zur Fragmentierung von citizenship claims beiträgt und die Stadt in einen Schauplatz aktivierter Akteure und rivalisierender Konflikte verwandelt. In diesem Kontext etwa sind aktuelle lokale Koalitionsbildungen um städtische Aufwertungs- und Erneuerungsprozesse zu verstehen, in denen die neue alternative Mittelschicht als ‚aktive Bürger für sich, ihre Kinder und mittlerweile auch die gay community Sicherheit und Schutz einfordert – und dabei gekonnt die Klaviatur des antimuslimischen Rassismus bespielt, wie Vassilis Tsianos in dieser s u b \ u r b a n-Ausgabe zeigt. Es zeigt sich, dass das Recht auf Stadt höchst kontingent ist und gerade die neuen Formen städtischen Regierens über die Anrufung ‚aktiver Bürger auch neue Macht-Claims, neue Legitimationen und neue mächtige Subjektpositionen produziert, welche auf Anti-Citizenship-Politiken und Bottom-up-Verdrängungsstrategien hinauszulaufen drohen (für eine kritische Diskussion der Recht-auf-Stadt-Bewegung vgl. auch Mayer 2011).

Schlussbemerkungen

Wie wir versucht haben zu zeigen, birgt das Citizenship-Konzept für die kritische Migrationsforschung ein kaum zu unterschätzendes analytisches wie auch politisches Potenzial. Dabei scheint uns eine der Stärken des Begriffs gerade darin zu liegen, dass er nicht ausschließlich auf Migrant_innen fokussiert. Er verweigert sich somit der – vor allem auch im deutschsprachigen Raum – vorherrschenden Perspektive auf Migration als Problem sowie einer differenztheoretischen Logik ethnischer Gegenstandskonstruktionen. Er vermeidet ethnisierende und kulturalisierende Interpretamente und fokussiert stattdessen auf materielle Ungleichheiten zwischen Individuen mit unterschiedlichen Status und auf die strukturellen Bedingungen der Teilhabe am und des Ausschlusses vom gesellschaftlichen Leben. Gerade in den jüngeren Debatten spielt dabei die Frage der Handlungsmacht (kollektiver) Akteure jenseits von Staat und Regierung eine zentrale Rolle. Citizenship wird also nicht einfach als statisches bzw. staatliches Rechtsregime konzipiert, sondern als Praxis, als politisches Konfliktfeld und Aushandlungsprozess, welches/r gerade in der und durch die Lücke entsteht, die die Nichteinlösung des Versprechens, welches diskursiv mit citizenship verbunden ist, generiert. Dabei ist Vorsicht walten zu lassen, nicht alle Konflikte und Kämpfe um Teilhabe sofort in der Sprache von citizenship auszudeklinieren – ein Punkt, vor dem auch De Genova (2010) in seiner Analyse migrantischer Proteste in den USA warnt. Denn nicht alle Forderungen richten sich primär an den nationalen oder lokalen Staat. Und wie das oben angeführte Beispiel aus San Francisco zeigt, führt der Citizenship-Begriff möglicherweise in die Irre, wenn ehemals staatlich gewährte Rechte in den Dritten Sektor überführt werden. Jedoch eröffnet die kritische Citizenship-Forschung den Blick auf ein weites Feld politischer Subjektivierung und des politischen Protagonismus von Akteuren, denen bislang in vielen Forschungen, wenn überhaupt, vor allem die Rolle als Opfer bzw. als Objekte regulativer Absichten zugestanden wird.

Mit der Perspektive auf die spezifisch städtischen Bedingungen für Citizenship-Politiken trägt die Urban-Citizenship-Debatte zudem der im Zuge von neoliberalen Restrukturierungs- und Rescaling-Prozessen zu beobachtenden Veränderung der politischen Arena auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Rechnung und adressiert die Fragmentierung von Rechten und das Ineinandergreifen von citizenship, Kontrolle und Aktivierung on the ground. Gerade die Ambivalenzen von Citizenship-Politiken in der neoliberalen Stadt stellen zugleich eine große Herausforderung für die kritische Stadt- und Migrationsforschung dar. Denn aus einer gesellschaftstheoretischen – und das heißt für uns vor allem gesellschaftskritischen – Perspektive gilt es, Citizenship-Regime auch in ihren urban-kosmopolitischen und postnationalen Varianten als Bestandteile des sich wandelnden globalen Kapitalismus zu entschlüsseln und ein tieferes Verständnis für die Dynamiken und Widersprüche zwischen Teilhabe, Recht, Ordnung und Regierung zu entwickeln. Ein normativ aufgeladener oder gar (staats-)affirmierender Citizenship-Begriff steht einer an emanzipativen Veränderungen interessierten Wissensproduktion dabei tendenziell im Weg. Stattdessen gilt es, die Anregungen der kritischen Citizenship-Forschung reflektiert aufzunehmen und die Frage nach den Zusammenhängen zwischen Migration, Stadt und agency jenseits der Prämissen von Migrationssteuerung und Integrationsdispositiv zu formulieren. Der politische Balanceakt besteht dann freilich darin, für die legalistische Einschreibung von Forderungen nach Anerkennung und Teilhabe in formale Rechtsregime zu kämpfen, das Recht zugleich aber auch als Recht auf soziale Gerechtigkeit, politische Autonomie und kollektive Selbstbestimmung zu verstehen. Oder, wie David Harvey (2003: 939) es im Kontext der Recht-auf-Stadt-Debatte formuliert hat: „The right to the city is not merely a right of access to what already exists, but a right to change it after our heart’s desire.“

Endnoten

Autor_innen

Sabine Hess ist Kulturanthropologin u.a. mit den Arbeitsschwerpunkten Migrations- und Grenzregimeforschung, Gender und Anthropologie des Politischen.

shess@uni-goettingen.de

 

Henrik Lebuhn ist Sozialwissenschaftler und arbeitet u.a. zu Migration, Grenzregimen, partizipativer Stadtpolitik und städtischen sozialen Bewegungen

henrik.lebuhn@sowi.hu-berlin.de

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