Homonationalismus und New Metropolitan Mainstream. Gentrifizierungsdynamiken zwischen sexuellen und postsäkularen Politiken der Zugehörigkeit

Vassilis S. Tsianos

Im Sommer 2007 begann im Hamburger lesbisch-schwulen Stadtmagazin hinnerk eine Debatte mit dem Titel „Schöner ohne Döner?“ über homophobe Ressentiments und Übergriffe im ‚kriminellen Bahnhofsviertel‘. Unter anderem berichtete das Magazin:

„Hamburger Verfassungsschützer, die mehr als 30 Moscheen intensiv beobachten, haben keine Erkenntnisse über anti-schwule Hasspredigten. Dass Homosexualität eine Sünde für gläubige Muslime darstellt, ist genauso Fakt. Deshalb werden sie nicht automatisch zu Gewalttätern, doch diese religiöse Grundüberzeugung erschwert das Zusammenleben und das gegenseitige Ertragen.“ (O. N. 2007: 3)

Die Debatte ging auf eine von der Hamburger Lokalpresse (Hamburger Morgenpost, MoPo) forcierte Inszenierung eines ‚sexualpolitischen‘ Konfliktes mit der örtlichen Centrum-Moschee zurück. Ein MoPo-Journalist hatte für seinen Artikel „Moslems gegen Schwule“ ein gleichgeschlechtliches Paar engagiert, sich vor der Centrum-Moschee zu küssen und dabei fotografieren zu lassen (vgl. ausführlicher Haritaworn 2009). Als ein mittels dieser gezielten und medial wirksamen Provokation angestrebter ‚Stadtteildialog‘ zwischen Moscheevertreter_innen und LSBT-Aktivist_innen[2] nicht zustande kam, bestanden die Organisator_innen – zu denen neben den LSBT-Aktivist_innen auch der grüne Parlamentarier Farid Müller gehörte – dennoch auf dessen Fortsetzung. Sein Scheitern beziehungsweise Nichtzustandekommen stellten sie als eindeutigen Beweis für eine nicht hinnehmbare Überschreitung der ‚Grenzen der Toleranz‘ im Stadtteil dar. Der ‚Dialogkonflikt‘ mit der Centrum-Moschee avancierte zu einem emblematischen Moscheekonflikt mitten in der Stadt − und rund um St. Georg wurden mittels Bildern von ‚muslimischer Straßengewalt‘ Ängste geschürt.[3]

In Zeiten von weltweiter Terrorismusbekämpfung und antimuslimischem Rassismus geraten die städtischen Räume der sogenannten ethnischen Parallelgesellschaften zu Laboratorien einer neuen Kunst des Regierens der Migration als ‚bad diversity‘ (vgl. Rodatz/Scheuring 2011, Schiffauer 2011). Bereits einige Jahre zuvor, auf dem Höhepunkt der Terrorismusbekämpfung nach dem 11. September 2001, gipfelte dieser Prozess in bundesweiten Moscheerazzien und der Schließung der Hamburger Taiba-Moschee (vgl. kritisch dazu Spielhaus/Färber 2010, Beinhauer-Köhler/Leggewie 2009, Friedrich/Schultes 2012).

Dabei nutzt der antimuslimische Diskurs seit einiger Zeit auch die Figur der ‚islamischen Homophobie‘, um migrantische Communitys als gefährliche, antimoderne Räume zu othern, wie zahlreiche Studien in jüngerer Zeit dargelegt haben.[4] Auf diese Operation weisen etwa Jasbir Puar (2007) oder Jin Haritaworn (2010) mit dem Konzept des ‚Homonationalismus‘ hin.[5] Sie argumentieren, dass sich westliche LSBT-Bewegungen via antimuslimischem Rassismus und Neoorientalismus in das privilegierende Paradigma der Mehrheitsgesellschaft inkludieren können, obwohl diese weiterhin von Homo- und Transphobie gekennzeichnet ist. Dabei verkörpern nunmehr Teile der LSBT-Bewegung die vermeintliche Toleranz der Dominanzgesellschaft. Zugleich fungieren sie als Kontrollinstanz, um die homophoben Äußerungen der ethnisierten ‚muslimischen‘ Akteur_innen zu skandalisieren (vgl. Çetin 2012), affektiv aufzuladen und in „moralische Paniken“ (Cohen 1987) zu verwandeln.[6]

Im Folgenden werde ich argumentieren, dass hier eine neue Form der Regierung der Migration zu beobachten ist, bei der das ‚alternative‘ und mittelschichtsorientierte Spektrum aufgrund seiner spezifischen Interessen und Urbanitätsvorstellungen, die rassistisch-homonationalistisch artikuliert werden, eine zentrale Rolle spielt. Im ersten Abschnitt (1) werde ich zunächst einen historisch-genealogisch informierten Blick auf den migrationspolitischen Topos der ‚Integration‘ in Deutschland werfen. Anschließend (2) arbeite ich die Verschränkungen mit der Debatte um sozialräumliche Segregation und (3) mit dem sozialwissenschaftlichen Ghettodiskurs heraus. Dabei interessiert mich vor allem die Produktivität des Integrations-Ghetto-Komplexes im Sinne einer Ideologie des Raumes, die eine Kohäsion der Raumpraktiken und der Funktionsweise des Alltags gewährleistet und damit auch urbane Lebensweisen in Modi der ‚guten‘ beziehungsweise ‚schlechten diversity‘ prägt. Vor diesem Hintergrund formuliere ich (4) eine Kritik an der deutschsprachigen Stadtforschung, die meines Erachtens stärker auf die Rassismusforschung zurückgreifen müsste, um die hier skizzierten Dynamiken analytisch angemessen zu erfassen. Im folgenden Abschnitt (5) diskutiere ich die Konzepte Homonationalismus/Homonormativität und den new metropolitan mainstream als zwei analytische Zugänge, um den räumlichen Aspekt der homonormativen Politik aufzugreifen und dessen Verstrickung mit integrations- und aufwertungsorientierten Interventionen auf lokaler Ebene nachzugehen.

1. Zur Genealogie der Integrationsfigur

Auf die normalisierende und normierende Funktion von Integration zu setzen, hat in Deutschland eine lange staatspolitische Tradition. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich mit der Ausbildung des Sozialversicherungssystems ein neues Konzept der sozialen Steuerung, das den Antagonismus zwischen Kapital und Arbeit befrieden, die Folgen der Armut kompensieren und die Auswirkungen der Unterdrückung einschränken sollte. An die Stelle der bis dahin dominanten Vorstellung einer Gesellschaft konkurrierender Individuen (vgl. Ronneberger 1998) trat die Idee einer Solidargemeinschaft, deren Mitgliedschaft jedoch vor allem auf völkisch-nationalen Kriterien basierte. Durch Metaphern wie ‚Volkskörper‘ oder ‚Volksgemeinschaft‘ wurde die Einheit, aber auch die Einheitlichkeit (im Sinne von Homogenität) dieser imaginären Gemeinschaft erzeugt (vgl. Ronneberger 1999).

Dieses Sozialstaatsmodell weist von der Weimarer Republik bis zur Gegenwart eine erstaunliche Kontinuität auf (vgl. Leendertz 2008). Zwar fand nach dem Zweiten Weltkrieg eine Verwissenschaftlichung der politischen Diskurse statt, die völkische oder biologistische Argumentationsmuster zugunsten systemisch-funktionaler Begründungen zurückdrängte. Gleichwohl machte sich die völkische Komponente der Integrationspolitik weiterhin bemerkbar – im Zuge der Migrationspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem in Kategorien wie ‚Gastarbeiter_in‘ und ‚Aussiedler_in‘.

Als es in den späten 1950er Jahren zur Anwerbung von ‚Gastarbeiter_innen‘ mit einer zeitlich begrenzten Aufenthaltsdauer kam, war für diese Politik zunächst die Vorstellung der ‚Nichtintegration‘ konstitutiv (vgl. Karakayalı/Tsianos 2002, Karakayalı 2008). Die damaligen Rückführungsbestimmungen gingen von der Annahme aus, die Anwerbung von Immigrant_innen sei nur vorübergehend und bleibe für die Sozial- und Bevölkerungspolitik weitgehend folgenlos. Bereits 1973, als der erste Anwerbestopp in Kraft trat, wurde jedoch deutlich, dass ein Großteil der Migrant_innen dauerhaft bleiben würde. In der Reaktion auf diese widersprüchlichen Anforderungen entwickelt die SPD bereits ab den 1970er Jahren das sozialtechnokratische Modell der partiellen Integration, das sich insbesondere an die Kinder der ‚Gastarbeiter_innen‘ richtete. CDU und CSU denunzierten diesen Ansatz unter anderem als ‚Zwangsgermanisierung der Türkenkinder‘ und sprachen sich für eine ‚rückkehrorientierte Integration‘ aus (vgl. Ronneberger/Tsianos 2001). Erst 1998 trat die sozialdemokratisch-grüne Koalition dann mit dem Versprechen an, die ‚Einwanderungsfrage‘ zu modernisieren und den Status der hier lebenden Migrant_innen durch ein neues Staatsbürgerschaftmodell grundsätzlich zu verbessern. Die angestrebte Reform endete jedoch 2005 mit einem Kompromiss, der nur wenig vom ursprünglichen Entwurf übrig ließ. Mit der Forderung nach einer ‚deutschen Leitkultur‘ versuchten in der Folge die Konservativen, ihre Hegemonie auf dem politischen Feld der Migration zurückzugewinnen (z. B. durch die Kampagne der CDU in Hessen im Jahr 1999 gegen die doppelte Staatsbürgerschaft). Zur Integration, so hieß es, gehörten mehr als Gesetzestreue und Sprachkenntnisse. Führende Grüne nahmen die Debatte zum Anlass, sich von der ‚multikulturellen Gesellschaft‘ zu distanzieren. Die damalige grüne Bundesvorsitzende Renate Künast begründete dies damit, dass die Gestaltung der Einwanderungspolitik auf die Zustimmung der Mehrheitsbevölkerung angewiesen sei (vgl. Ronneberger 2005: 220). Deshalb müsse man den konkreten ‚Bedarf‘ an Migrant_innen ermitteln und Konzepte für die Regeln des Zusammenlebens entwickeln.

In der Zwischenzeit hat sich der Charme des kulturalistischen Differenzmodells weitgehend verflüchtigt. Die in die Krise geratene sozialdemokratische Integrationspolitik hat sich zu einem identitätspolitischen Stellungskrieg auf dem neuen Feld der Diversity-Politik entwickelt (vgl. dazu Rodatz in diesem Heft). Im Zuge dieses Stellungskriegs gelingt es weder, endgültig mit dem Konzept von ‚Integration‘ als einseitige Anpassungsforderung zu brechen, noch, die entstehende migrantische Mittelschicht politisch langfristig an das grün-alternative Milieu zu binden. Denn der kaum zu übersehende okzidentalistische Habitus einer allseits postulierten Toleranz gegenüber dem ‚bereichernden‘ Nebeneinander war auch in den besten multikulturellen Zeiten problematisch: ‚Vielfalt‘ stand und steht für eine „prekäre […] Form urbaner Zugehörigkeit“, wie der kritische Urbanist Mathias Rodatz feststellt (2012: 90). Das Abrücken von der ‚multikulturellen Gesellschaft‘ seit der Jahrtausendwende geschieht unter der Vorgabe, dass es sich dabei um ein ‚Schönwettermodell‘ der fröhlichen Postmoderne gehandelt habe, das den veränderten Bedingungen der Berliner Republik aber nicht mehr standhalte (für eine differenzierte Kritik des Multikulturalismus vgl. Scherr 2009, Leicht 2009).

Heute wird die städtische Migrationspolitik auch formal als Integrationspolitik definiert. Das Ausländergesetz von 1965 heißt nun als Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes Aufenthaltsgesetz. Ausdruck dieser Neuorientierung sind sowohl der ‚Integrationsgipfel‘ von 2006 als auch die sogenannte Islamkonferenz und die Feierlichkeiten zu 50 Jahren Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Türkei 2011. Doch das Integrationskonzept zielt weniger auf die Erweiterung von Rechten der ehemals Zugewanderten. Vielmehr versucht es vor allem, Homogenitätsvorstellungen der Mehrheitsgesellschaft abzusichern und Differenz mit niederlassungspolitischen Sanktionen zu penalisieren (vgl. Schwarz 2010: 227). Ein solcher Machtanspruch wird jedoch in der öffentlichen Rede über Migration und Integration meist ausgeblendet oder geleugnet. Im folgenden Abschnitt werde ich versuchen, die politischen Rahmenbedingungen, in denen die für den vorliegenden Beitrag relevanten Diskurse wirksam werden, zu skizzieren.

2. Von der Segregation…

Auch die stadtsoziologische Forschung zu Segregation bezieht sich in Deutschland stark auf die oben skizzierten kontrovers geführten Debatten um Zuwanderung. Der Begriff der Segregation steht dabei für sich verfestigende ungleiche, das heißt asymmetrische und polarisierende Verteilungen von Bevölkerungsgruppen im städtischen Raum. In historischer Perspektive stellt soziale Segregation kein neues Phänomen dar (vgl. Farwick 2007). So war etwa die vorindustrielle europäische Stadt nach Aufenthaltsregeln und Berufstätigkeiten segregiert. Die kapitalistische Moderne und die damit einhergehende industrielle Urbanisierung wurden begleitet durch eine Multiplizierung der unterschiedlichen Segregationsformen (sozial, städtisch, ethnisch und rassistisch). In der Kollektivsemantik des Terminus Segregation wird vor allem die soziale und ethnische Segregationsgeschichte erinnert, während die kolonial und rassistisch segregierte Stadt (vgl. Joyce 2003) entweder ignoriert oder als eine regionale Anomalie konzipiert wird.

Die sogenannte ethnische Segregation gilt aktuell als emblematisch für die Krise der europäischen Stadt und ihrer städtischen Inklusionspolitiken (für den gesamteuropäischen Raum vgl. Münch 2010). Sie gilt als eine der entscheidenden Integrationsfragen. Begriffe wie ‚Parallelgesellschaft‘ und ‚Ghetto‘ werden in der Debatte als Synonyme verwendet. Doch wodurch zeichnet sich ein Ghetto aus?[7] Folgt man dem Soziologen Loïc Wacquant (2006), dann findet sich in Stadtgebieten, die so bezeichnet werden, nicht nur eine Verdichtung von Armut und physischem Verfall. Vielmehr ist die Bezeichnung auch ein Instrument der Kontrolle, das auf räumlicher Verbannung, Ausbeutung und rassistischer Stigmatisierung basiert.

In der deutschen Öffentlichkeit werden für das Schreckbild von der ‚Parallelgesellschaft‘ oft die US-amerikanischen ‚Schwarzenghettos‘ bemüht. Doch dieser Raumtypus taugt kaum zur Kennzeichnung hiesiger Verhältnisse. Das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen durch zentralstaatliche Institutionen, wie sie der Raumordnungspolitik von Bund und Ländern trotz aller Mittelkürzungen als gesetzliche Verpflichtung vorgegeben sind, gilt in den USA als unnötig, gar als ‚unamerikanisch‘. Während der intervenierende Sozialstaat in Westeuropa den Urbanisierungsprozess der vergangenen Jahrzehnte entscheidend geprägt hat, führte das US-amerikanische Modell zu einer scharfen Trennung zwischen verarmter Kernstadt und saturierter Vorstadt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden zudem aus den vormals sozial integrierten ‚Schwarzenghettos‘, in denen sich alle Gesellschaftsschichten abbildeten, ‚Hyperghettos‘ der Armen, Marginalisierten und Obdachlosen. Peter Marcuse (1998) spricht in diesem Zusammenhang von einem ‚Ghetto der Ausgeschlossenen‘, das an die Stelle des ‚Ghettos der Ausgebeuteten‘ getreten sei.

Was die Entwicklung in deutschen Großstädten anbetrifft, kommen jüngere Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass es hierzulande bislang keine großflächigen Segregationsprozesse gibt. Von einer zunehmenden ‚ethnischen Segregation‘ kann nicht die Rede sein (vgl. Pott 2001, Friedrich/Triemer 2008), schon allein, weil die migrantisch geprägten Stadtviertel in Deutschland viel zu heterogen sind, um diesem Raumtypus zu entsprechen. Auch die rasche Verdichtung sozialer Probleme in ganzen Stadtbezirken blieb bisher die Ausnahme, und selbst sogenannte Brennpunkte sind in vielerlei Hinsicht nicht sozial homogen. Allerdings bleibt es im Ermessen der jeweiligen stadtentwicklungspolitischen Akteur_innen, wann Segregation problematisiert wird und wann nicht. So erregen die Territorialstrategien einkommensstärkerer Haushalte, das Wohnumfeld möglichst homogen zu halten und räumliche Distanz zu den unteren Klassen zu wahren, selten Anstoß.

Die wohnungspolitisch Verantwortlichen sehen ihre Hauptaufgabe darin, subalterne Gruppen im städtischen Raum zu verteilen (vgl. Ronneberger/Tsianos 2009). So wandte beispielsweise die Stadt Frankfurt am Main in den 1990er Jahren bei Neubausiedlungen folgenden Quotierungsschlüssel an: 30 Prozent ‚Ausländer_innen‘, zehn Prozent Aussiedler_innen, 15 Prozent Sozialhilfeempfänger_innen, 25 Prozent Quartiersbewohner_innen, 20 Prozent andere Personen (vgl. Ronneberger/Keil 1995). Ähnliche Regularien kommen auch in anderen Großstädten zum Einsatz (vgl. für Berlin Lanz 2007, für München Hess 2011). Diesem Verteilungs- und selektiven Kompositionsmodell wohnt allerdings eine unheimliche Ambivalenz inne: Einerseits ist es bislang mitverantwortlich dafür, dass in der Bundesrepublik die soziale Segregation deutlich weniger ausgeprägt ist als in anderen Ländern, andererseits rekurriert es auf und stabilisiert rassistische Othering-Prozesse in der wohnungspolitischen Regierung der Migration und der Differenz in der Stadt.[8] Auch eine Zwischenevaluierung des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ kommt zu der Einschätzung, dass die städtebauliche Situation sich zwar verbessert habe, die Armutsprobleme aber gerade für viele Migrant_innen und ihre Nachkommen kaum entschärft werden konnten (vgl. Güntner 2007). Dies bestätigen auch andere Studien. Die räumliche Konzentration von Armen und Prekären hat weiter zugenommen (vgl. Schnur 2008, Neef/Keim 2007).

3. …zum Integrations-Ghetto-Komplex

Im Gegensatz zur angloamerikanischen Stadtsoziologie spielt Rassismus in der deutschsprachigen Forschungslandschaft bei der Analyse städtischer Räume beziehungsweise stadträumlicher Politiken kaum eine Rolle. Obwohl in deutschen Städten der Raumtypus ‚Ghetto‘, wie dargestellt, nicht existiert, taucht der Ausdruck regelmäßig bei der Beschreibung von ‚Problemquartieren‘ auf.[9] Zentral ist in diesem Diskurs die Figur des explosiven Raums, in dem sich ein ‚Sprengstoff‘ ansammle, der sich irgendwann entlade. Solche Dramatisierungsszenarien mobilisieren zwar unter Umständen staatliche Ressourcen, tragen aber gleichzeitig dazu bei, die Stigmatisierung der Minderheiten zu verfestigen. Die Etikettierung von Quartieren als ‚gefährliche Räume‘ bildet die Grundlage für eine restriktive Lokalpolitik (vgl. Lanz 2007). So fordern viele Kommunalpolitiker_innen, bestimmte Stadtteile vor einem ‚ungesteuerten Zuzug von Ausländer_innen‘ zu bewahren. Als realistische Techniker_innen der Sozialpsychologie warnen sie vor der Überschreitung von ‚Toleranzschwellen‘ und ‚Belastungsgrenzen‘ (vgl. Hess 2013).

Die Politik der ‚ethnischen Streuung‘ in Form der Flexibilisierung von Belegungsrechten in Wohnsiedlungen kann sich dabei auf sozialwissenschaftliche Expertisen stützen. Exemplarisch stehen dafür die Studien von Wilhelm Heitmeyer (1996; 1998; 2012; Heitmeyer et al. 1997).[10] Der Gewaltforscher setzt unbedacht die räumliche Segregation von Migrant_innen mit „Desintegration“ gleich: Konzentrierten sich die Einwander_innen in den strukturell benachteiligten Bezirken der Städte, würden sich jene Quartiere schnell zu einem „ethnisch-sozialräumlichen Schraubstock“ für die nachfolgenden migrantischen Generationen entwickeln (1996: 48ff). Unberücksichtigt bleibt in Heitmeyers Untersuchungen nicht nur die rassistische Dimension der Ausgrenzung; auch die im Alltag tatsächlich relevanten Räume werden regelmäßig ignoriert, ganz zu schweigen von den kompensatorischen Effekten und ‚urbanen Kompetenzen‘ des ethnischen Unternehmertums für die Stadtpolitik und die lokalen Ökonomien (vgl. Yıldız/Mattausch 2009, Hillmann 2011). Die Raumbezüge, die für die Bevölkerung eines Stadtteils im Alltag von Bedeutung sind (und zugleich von ihnen hervorgebracht werden), haben nur selten etwas mit den administrativen Kategorien des Raumes gemein. So werden Gebiete aufgrund einer statistisch messbaren Abwanderung deutscher Familien bei einer gleichzeitigen Zuwanderung von ‚Ausländer_innen‘ als Problemgebiete eingeschätzt, obwohl sie nach anderen Parametern Aufwertungstendenzen aufweisen (vgl. kritisch dazu Münch 2010, Münch/Kirchhoff 2009). In diesem Sinne muss der Integrations-Ghetto-Komplex als eine diskursive Strategie der Verräumlichung der sozialen Frage im Kontext der Produktion der neoliberalen Stadt verstanden werden. So stehen Studien wie das politisch einflussreiche empirica-Gutachten Überforderte Nachbarschaften (Krings-Heckemeier/Pfeiffer 1998) im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) für eine Neuausrichtung der Sozialpolitik in ‚Problemquartieren‘, die man als eine Art ‚ethnisierte‘ Variante des „Regierens durch Community“ (Rose 2000: 76) umschreiben kann. Das Gutachten enthält dann auch eine Reihe rassistischer Untertöne und Stereotype, wie am folgenden Beispiel deutlich wird:

„Vor allem den Einheimischen erscheinen die Sozialämter als Orte der Inquisition und der Erniedrigung. Robuster und unbekümmerter gehen demgegenüber viele Ausländer vor. Für sie sind die Leistungsträger offensichtlich ein großer Teppichhandel, den man mit Zähigkeit und Cleverness bis zur Erschöpfung der Schalterbeamten führt.“ (Krings-Heckemeier/Pfeiffer 1998: 37)

Auch der Begriff der „überforderten Nachbarschaften“, der heute fester Bestandteil des Diskurses um die ‚soziale Stadt‘ ist, wurde von den erstaunlich rassismusblind argumentierenden Forscher_innen gewählt, um die Forschungsergebnisse „besser vermarkten zu können“ (Krings-Heckemeier/Pfeiffer 1998: 24). „Überfordert“, so das Gutachten,

„sind viele einheimische Bewohner, denen im Zusammenleben mit Ausländern und Aussiedlern zu viel an Integrationsarbeit und Konfliktbewältigung abverlangt wird. Überfordert sind die Wohnungsunternehmen, weil sie als Verwalter der ungelösten Sozialstaatsprobleme deren Ursachen nicht bekämpfen können. Überfordert sind aber auch die Kommunen, die durch ihre auf einen zu kleinen Bestand begrenzte Belegungspolitik zahlreiche Schwierigkeiten selber hervorrufen oder verschärfen.“ (Ebd.: 24f.)

Das 1999 initiierte Bund-Länder Programm „Soziale Stadt“ umfasst heute 603 Gebiete und 124 Gemeinden in Deutschland. Im Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ von 2005 sind offensichtliche Verweise auf GdW-Formulierungen der „überforderten Nachbarschaften“ zu lesen, wie zum Beispiel die Rede von der „Überwindung einseitiger Bewohnerstrukturen“ (vgl. Harlander 2012: 309f.):

„Das Ausmaß der sozialen Probleme sowie die ethnische Vielfalt drohen, die Integrationskraft der Bewohnerschaft zu überfordern. In einem sich entspannenden Wohnungsmarkt kann der beeinträchtigte Wohnwert bei relativ hoher Mietbelastung (Miete, Nebenkosten, ggf. Fehlbelegungsabgabe) zu unerwünschten Wegzügen führen. […] [E]s sind Anreize zu schaffen, damit Menschen, die das soziale Gefüge im Quartier bereichern, zuziehen bzw. bleiben.“ (Deutsches Institut für Urbanistik 2005: 7f.)

Darüber hinaus setzt das Programm „Soziale Stadt“ auf die ‚Motivierung‘ und ‚Aktivierung‘ der Bewohner_innen. Damit steht das Programm „paradigmatisch für einen Trend der Stadtpolitik, auf eine Vertiefung von sozialen Problemen mit kommunikativen Strategien und Beteiligungsinstrumenten zu reagieren“, wie Andrej Holm und Henrik Lebuhn (2013: 198) konstatieren. Der Ansatz ziele auf die Stärkung der lokalen Netzwerke und des Selbstbewusstseins der Bewohner_innen sowie auf eine Verbesserung von negativen Images in den Nachbarschaften: „Durch den auch räumlich begrenzten Interventionsrahmen nehmen Strategien zur Herausbildung von Nachbarschaftsstrukturen und eines gebietsbezogenen Wir-Gefühls einen zentralen Stellenwert vieler Aktivitäten ein.“ (Ebd.)

Mit Étienne Balibar lässt sich dieser sozialtechnologische Ansatz als eine neoliberale Variante des „modernen institutionellen Rassismus“ bezeichnen, der zwei einander entgegengesetzte Vorstellungen vereint: die Ethnisierung sozialer Verhältnisse und die Werbung für ein Aktivierungsmodell, das „eine allgemeine individuelle Selektion institutionalisiert, deren untere Grenze die soziale Eliminierung der ‚Unfähigen‘ und ‚Unnützen‘ darstellt“ (2008: 23). Gerade die Verschränkung dieser beiden Elemente bleibt auch im kritischen Diskurs leider oft unterbelichtet.

4. Stadtforschung und die Leerstelle kritischer Migrations- und Rassismusforschung

Die deutschsprachige Stadtforschung zeichnet sich durch eine weitgehende Macht- und Staatsblindheit aus (vgl. Ronneberger 2005). So ist der Rassismusbegriff fast ausschließlich für die Kennzeichnung der NS-„Rassenpolitik“ reserviert und entsprechend tabuisiert. Bei der Mehrheit der städtischen Spezialist_innen, von der Stadtplaner_in bis zur Stadtentwicklungspolitiker_in, scheint es sich noch nicht herumgesprochen zu haben, dass der Verweis auf die ‚andere Kultur‘ Teil der Konstruktion des ‚Fremden‘ ist und als naturalisierende Kategorie fungiert, die den Begriff der ‚Rasse‘ ersetzt hat. Es erweist sich deshalb auch als problematisch, Begriffe wie ‚Ethnie‘ oder ‚ethnische Minderheiten‘ rein deskriptiv zu verwenden, da sie dazu tendieren, kulturelle Unterschiede zu verdinglichen und ihren gesellschaftlichen Entstehungskontext auszublenden (vgl. Mecheril/Melter 2011). Mit der Verbreitung des Erklärungsmusters der desintegrativen ‚Ethnizität‘ hat sich eine alarmistische Sichtweise etabliert, welche dazu tendiert, die Ursache des Rassismus in seinen Opfern zu sehen (vgl. exemplarisch Heitmeyer 1998; 2000).

Das Thema Einwanderung wird in der stadtsoziologischen Forschung noch immer vorwiegend aus der Perspektive quantifizierender Ansätze behandelt. Viele Analysen beschränken sich auf demografische Erhebungen, die darüber Aufschluss geben sollen, in welchen Stadtteilen wie viele ‚Ausländer_innen‘ welcher Nation wohnen und arbeiten. Dies ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass die Stadt- und Regionalforschung zu großen Teilen Auftragsforschung für staatliche Institutionen und Privatstiftungen betreibt.[11] Untersucht werden die ‚Grenzen der Integrationsfähigkeit‘ von Minderheiten oder ‚ethnische Konflikte‘, weniger jedoch die Ausschlusspraktiken (vgl. Häußermann/Siebel 1995, kritisch dazu Pott 2001, Lanz 2007). Diese Studien bekräftigen mit ihrem naiven und oft gefährlichen Empirismus, so Nina Glick Schiller und Ayşe Çağlar (2010), den methodologischen Nationalismus eines ‚ethnic group research design‘ in der deutschsprachigen Stadtforschung.

In der Stadtsoziologie erfolgt eine weitere Verdinglichung über die Raumkategorie als essentialistische Größe, wie dies in der Kontexttheorie zum Ausdruck kommt: Aus dieser Perspektive bildet das Quartier primär ein soziales und kulturelles Milieu, das einen negativen Einfluss auf die Mentalitäten, Lebensweisen und das Verhalten seiner Bewohner_innen hat. Die sogenannten Kontexteffekte (vgl. Wilson 1987) sind die Verhaltensweisen der Quartiersbewohner_innen, die eine zusätzliche Beeinträchtigung ihrer Lebenschancen in einem Problemquartier darstellen (vgl. Häußermann et al. 2008: 258f., 326ff.). Auch der Verweis auf die häufige Verwechslung von Kontext- mit Kompositionseffekten (die Wirkungen der sozialen Zusammensetzung der Quartiersnachbarschaft) relativiert nicht die normative Wirkmächtigkeit und Interdiskursivität der Figur der ethnischen Segregation, wie Häußermann und Kapphan (2008: 38) zu Recht betonen (vgl. dazu auch Lanz 2003, Bremer/Gestring 2004, Kronauer/Vogel 2004, Simon 2007, Alisch/Dangschat 2012). Diese exemplarische Auswirkung der Kontexttheorie auf das irreführende Verständnis sogenannter Quartierseffekte verdeutlicht, in welch hohem Maße die urbanistische Wissensproduktion Bestandteil der staatlichen Bevölkerungspolitik werden kann: Ihre Erkenntnis ist auf Fragen der sozialen Kontrolle und auf die Optimierung der Regierung der Migration in der neoliberalen Stadt ausgerichtet.

Demgegenüber zeigen Vertreter_innen der cultural studies, wie eine rassismuskritische Perspektive in der Stadtforschung fruchtbar gemacht werden kann.[12] Sie beziehen sich dabei zentral auf das von Stuart Hall entworfene Konzept des „Repräsentationsregimes“, welches „das gesamte Repertoire an Bildern und visuellen Effekten“ umfasst, „durch das ‚Differenzen‘ in einem beliebigen historischen Moment repräsentiert werden“ (2004: 115). Für Hall besteht die zentrale Leistung eines Repräsentationsregimes dabei in der Produktion und Regierung von Differenz. Dieses Verständnis von Repräsentation denkt die Mechanismen kultureller Dominanz und rassistischer Exklusion als verschränkt, berücksichtigt aber zugleich die folgenreiche Existenz von widerständigen und subversiven Subjektivierungen. Eingang fand dieses Regimeverständnis in das Konzept des ghetto urbanism, welches im Kontext der umfangreichen Feldforschung zu Policing the Crisis (Hall et al. 1978) am Centre for Contemporary Cultural Studies (CCCS) der Universität Birmingham entstand. Ghetto urbanism stellte ein neuartiges analytisches Instrument der Repräsentation von Konflikten im städtischen Raum dar, mit dem die Verschränkung von Stadtplanungspolitik, rassistischen Polizeikontrollen und dem dagegen gerichteten Widerstand rassialisierter Minderheiten im Kontext der Krise der fordistischen Stadt gedacht werden konnte. Thematisierbar war so nicht nur die segregative Dimension der Ghettoisierung, sondern auch „the reappropriation of city spaces through the creative remapping of alternative cartographies and subversive imaginations“ (Keith 2009: 543).

5. Homonormativität und new metropolitan mainstream

Den Funktionswandel der Stadt in der Ära der neoliberalen Globalisierung hat Saskia Sassen schon vor fast zwei Jahrzehnten eingehend untersucht (vgl. Sassen 2001). Hansruedi Hitz, Christian Schmid, Richard Wolff, Roger Keil und Klaus Ronneberger haben in ihrer Pionierarbeit Capitales Fatales (1995) für den deutschen Kontext am Beispiel von Frankfurt am Main nicht nur die Transformationsprozesse analysiert, denen der städtische Raum im Zuge der Globalisierung unterliegt, sondern gerade auch die transformatorischen Dynamiken, welche von ihm ausgehen.

Allerdings blieb, so Nina Glick Schiller und Ayşe Çağlar in ihrem innovativen Buch Locating Migration: Rescaling Cities and Migrants (2010), auch im Global-City-Ansatz oder in der Global-Scale-Debatte die konstitutive Rolle der Migration bei den Politiken der urbanen und regionalen Skalierung von ungleichen räumlichen Entwicklungen innerhalb der Städte oder sogar zwischen Stadtregionen nahezu ausgeblendet. Kritische Geograf_innen wie Ash Amin (2002) plädieren daher für eine weder skalare noch topologische Analyse des Verhältnisses von Globalisierung, Stadt und Migration oder legen wie Sallie Marston, Paul John Jones und Keith Woodward nahe, die Analyse transnationaler Netzwerkgeografien als „flache Raumhierarchien“ zu konzipieren (2005: 423). Eine ähnliche Kritik formulieren die Queer-Urbanist_innen David Bell und Jon Binnie (2004). Sie schlagen vor, das im Global-City-Ansatz vernachlässigte Verhältnis von Stadt, der Transformation der Politiken der Stadtbürgerschaft und der urbanen sexuellen Kulturen und Communitys in der Stadtforschung zu analysieren. Im Fall des eingangs erwähnten ‚Moscheekonflikts‘ in St. Georg können diese Ansätze helfen, das Verhältnis von Stadt und Migration im Hinblick auf eine in der deutschsprachigen Stadt- und Migrationsforschung selten berücksichtigte soziale Gruppe zu untersuchen, nämlich die der neuen städtischen Mittelschicht (Bahners 2011, Mau 2012, Bude 2011; 2014), in diesem Fall das grün-alternative und schwul-bürgerliche Spektrum.

Das zentral gelegene Viertel in unmittelbarer Nachbarschaft zum Hamburger Hauptbahnhof galt bislang als äußerst vielschichtiger und dabei sozial eher benachteiligter Stadtteil. Dabei korrespondiert St. Georg zum einen mit der Figur des ‚multikulturellen‘ Viertels beziehungsweise stellt im Hamburger Kontext eine kleine „arrival city“[13] dar. In dieser Hinsicht unterliegt es dem oben ausführlich dargestellten Zugriff durch integrationspolitische und quartiersorientierte Maßnahmen. Zum anderen ist in St. Georg bereits seit langem auch die Hamburger Schwulenszene sehr präsent, so dass sich integrationspolitische mit sexual- und identitätspolitischen Aufwertungsdynamiken überschneiden. Schließlich ist St. Georg auch für sein informelles Rotlichtmilieu bekannt (im Gegensatz zur hochregulierten Sexindustrie auf der Hamburger Reeperbahn) und damit prädestiniert für ‚devianzorentierte‘ urbane Diskurse und Interventionen.[14] Im Kontext dieser hochkomplexen und teilweise unübersichtlichen lokalen Gemengelage hat in den vergangenen Jahrzehnten ein dynamischer Gentrifizierungsprozess und eine zunehmende soziale ‚Entmischung‘ stattgefunden (vgl. Stadt Hamburg 2010). Dabei geht es jedoch um mehr als ‚nur‘ die sozialräumliche Aufwertung eines Innenstadtviertels. Ein Funktionär der Centrum-Moschee in St. Georg bringt in einem Interview über den eingangs dargestellten Dialogkonflikt mit LSBT-Aktivist_innen die Verschränkung von homonormativen Raumpolitiken (d. h. die homonormative Nutzung von Gentrifizierungseffekten) mit homonationalistischen antimuslimischen Rhetoriken auf den Punkt:

„Und immer wieder beschweren sich dann die gleichen Institutionen und Behörden, dass wir nicht teilnehmen. Ich sag’: Ey Leute, warum soll ich denn teilnehmen? Hallo, hier wird Islambashing oder Türkenbashing betrieben und wir sollen uns da freiwillig als Statisten melden, damit sie auch wirklich jemanden zu verprügeln haben.“

An dieser Stelle scheint mir das Konzept des new metropolitan mainstream der Schweizer Urbanisten Christian Schmid und Daniel Weiss (2004) als analytischer Zugang vielversprechend. Der programmatische Forschungsansatz geht auf die Studien des International Network for Urban Research and Action (INURA) und dessen inzwischen 30 Städte umfassendes vergleichendes Forschungs- und Interventionsprojekt zurück. Die beteiligten Forscher_innen beschreiben den new metropolitan mainstream als eine neue stadtentwicklungspolitische Norm, die globale Urbanisierungsprozesse mit ähnlichen Standards und Festlegungsverfahren im Hinblick auf das, was als urban oder metropolitan zu gelten hat, versieht. Unter new metropolitan mainstream verstehen sie zunächst Strategien und Prozesse, deren Ausweitung und Ausdifferenzierung mittels vier Dimensionen erfasst werden können:

„Erstens greifen heute privatwirtschaftliche und staatliche Strategien immer stärker ineinander, wobei die Politik mit Maßnahmen zur Aufwertung von Quartieren oft ganz gezielt Gentrifizierungsprozesse und die damit verbundene Verdrängung bestimmter Bevölkerungsgruppen vorantreibt. Zweitens basieren viele dieser Strategien auf linken und liberalen politischen Positionen und werden oft auch von entsprechenden politischen Koalitionen durchgesetzt und implementiert. Damit verbunden sind vielfältige Prozesse der Integration und Kooptation von Teilen der früheren oppositionellen Milieus. Drittens verbreiten sich die verschiedenen Formen der urbanen Aufwertung heute auf globalem Maßstab, in die Städte des Südens, in die urbane Peripherie und auch in kleinere Städte. Damit ist viertens auch ein Maßstabssprung verbunden. Nicht mehr nur einzelne Quartiere sind von diesen Prozessen betroffen, sondern ganze innerstädtische Gebiete und sogar große Teile von Metropolitanregionen werden aufgewertet und zum Reproduktionsraum für die metropolitanen Eliten transformiert.“ (Schmid 2011: 42)

In der seit den 1990er Jahren durch Gentrifizierung und ‚Entmischungspolitiken‘ verursachten Transformation traditionell ‚multikultureller‘ innerstädtischer Quartiere wie St. Georg, die zudem als Krise der ‚integrativen Stadt‘ medial verarbeitet werden, kommen alle vier analytischen Momente des new metropolitan mainstream vor und werden um einen weiteren ergänzt: nämlich „the sexual restructuring of the cities“, um eine Kategorie von David Bell und Jon Binnie (2004: 18) zu übernehmen.[15] Die neue Raumproduktion des new metropolitan mainstream adressiert dabei nicht explizit die Verdrängung ‚bildungsferner‘ Anwohner_innen, sondern artikuliert sich hauptsächlich über Eigentums- und Raumpolitiken eines neuen städtischen Mainstreams.

Im Anschluss an diese Beobachtungen wäre näher zu analysieren, inwiefern diese Politiken in St. Georg in der Verteidigung von Teilen der gay community und ihrer pink economy im Stadtteil mittels eines antimuslimischen Urbanismus bestehen, und auf welche Weise dabei politics of sexual citizenship von ihren radikalen Inhalten entkoppelt und mit Sicherheits- und Stadtpolitik zusammengefügt werden können. Wie Bell und Binnie (2004) für den britischen Kontext zeigen, haben sich diese Politiken nämlich in städtischen Kontexten verstärkt am Konsumverhalten von Lesben und Schwulen orientiert und damit eine Art consumer citizenship hervorgebracht. Dabei ist zu untersuchen, wie die Skandalisierung und affektive Aufladung homophober Äußerungen der ethnisierten ‚muslimischen Anderen‘ im Stadtteil eine neue homonormative, für St. Georg spezifische, städtische Mittelschicht konstituieren kann.[16] In diesem Kontext scheint es mir sinnvoll, den Ansatz des new metropolitan mainstream zudem um die Perspektive des „Queer-Imperialismus“ (Haritaworn et al. 2007) beziehungsweise des „homonormativen Nationalismus“ (Puar 2007) zu erweitern, um auf diese Weise einen angemessenen heuristischen Zugang zu gewinnen. Der Ansatz des homonormativen Nationalismus stellt eine intersektional sensible Erweiterung der Perspektive auf die Skalierung von Raumpolitiken dar, so wie sie im Ansatz des new metropolitan mainstream konzipiert werden. Denn die Analyse von metropolitanen Raumpolitiken bedient sich eines Begriffes von städtischen Konsumräumen, der die sexuellen Politiken der Zugehörigkeit (politics of sexual citizenship) einseitig bezüglich ihrer Funktionalität für städtische Aufwertungsökonomien thematisiert, ohne sie in ihrer möglichen widerständigen Geschichte und Ambivalenz zu denken.

Queer-Imperialismus beziehungsweise homonormativer Nationalismus beschreiben die Doppelbewegung einer Disziplinierung des männlichen migrantischen ‚muslimischen‘ Subjekts durch eine Ethnisierung von Homophobie einerseits und eine Neubewertung von sexueller Differenz andererseits, die Teile der lesbischen und schwulen Gemeinschaften und deren vormals marginalisierte Positionierung in Richtung der Zugehörigkeit zur Mehrheitsgesellschaft umjustiert (vgl. ausführlicher Tsianos/Pieper 2011). Dabei stützt sich insbesondere Jasbir K. Puar auf die kritischen Interventionen Lisa Duggans, die mit dem Begriff der ‚Homonormativität‘ (Duggan/Hunter 1995, vgl. auch Hark/Laufenberger 2013) eine neoliberale Sexualpolitik bezeichnet. Diese wird mit einer apolitischen, privatistischen und konsumistisch dominierten gay culture in Verbindung gebracht, die hegemoniale heteronormative Diskurse affirmiert beziehungsweise reproduziert (vgl. Puar 2007: 38). Darauf aufbauend untersucht Puar, inwieweit dieser queere „turn to life“ (ebd.: 37) die Biopolitik neuer rassistischer Formationen instituiert. Die Arbeiten zu Homonationalismus zeigen dann auch, wie der schwul-lesbische Mainstream die vermeintliche Toleranz der Mehrheitsgesellschaft zu verkörpern beginnt (Puar 2009: 41ff.; Kuntsman et al. 2010).

In dem hier beispielhaft diskutierten Fall von St. Georg – also eines ‚multikulturellen‘ Viertels, das traditionell und überregional auch als gay village bekannt geworden ist –, wurde das betreffende Gebiet durch die Sanierungs- und Aufwertungspolitik seitens der Stadtplanung in einen metropolitanen Investitionsraum transformiert, der im Zusammenhang städtischer Investitionspolitik sowie im Kontext der Netzwerkgeografie des globalen Gay-Tourismus analysiert werden kann (vgl. kritisch dazu Casey 2010). Doch St. Georg ist nicht nur ein prominentes gay village, sondern auch – so die zahlreichen Untersuchungen zu Moscheen in Hamburg (vgl. z. B. Spielhaus 2011, Koch/Reinig 2013) – mit 19 von etwa 55 Moscheegemeinden der Stadt das Zentrum der islamischen Gemeinden in Hamburg. Die Materialität dieser Dynamik war zunächst durch den von Andrej Holm (2006) als „Desinvestitionspraxis“ beschriebenen Prozess zu charakterisieren, in dem Eigentümer_innen bewusst entschieden, Gebäudesubstanz verfallen zu lassen, so dass der Wert ihrer Immobilie sank, während gleichzeitig die Bodenwerte stiegen. In St. Georg ging dies zudem mit einer radikalen Veränderung der Zusammensetzung der Quartiersbevölkerung einher: Von den heute im Quartier lebenden etwa 10.000 Menschen haben 23,6 Prozent keinen deutschen Pass.[17] In den 1990er Jahren waren es noch 50 Prozent. Der Rückgang erstreckt sich über einen Zeitraum von 20 Jahren, hat sich jedoch zusehends beschleunigt: Zwischen 1990 und 2000 war ein Rückgang von 14,8 Prozent zu verzeichnen, im Zeitraum von 2000 bis 2010 ein Rückgang um 16,2 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich auf Menschen, die nicht über einen deutschen Pass verfügen; der Anteil derjenigen mit ‚Migrationshintergrund‘ liegt heute bei rund 37 Prozent. Seit dem Jahr 2000 sind außerdem mehr als 800 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und zusätzlich 200 Eigentumswohnungen neu errichtet worden. Bei einem Gesamtbestand von 5.000 Wohnungen hat St. Georg damit die höchste Umwandlungsquote in der Stadt. Mit anderen Worten: Aufgrund der Gentrifizierungseffekte hat in den letzten 20 Jahren etwa die Hälfte der migrantischen Bevölkerung St. Georg verlassen, während mehr als 70 Prozent der frei werdenden Wohnungen zu teureren Ein-Personen-Wohnungen umgebaut und saniert wurden (vgl. Bezirksamt Hamburg-Mitte 2008: 65).

Ermöglicht und begleitet wurde diese Transformation St. Georgs unter anderem durch einen wichtigen Aspekt der Raumproduktion, an deren konzeptioneller Grundlegung die soziologische Stadtforschung maßgeblich beteiligt war: Die Rede ist von dem oben bereits ausführlich diskutierten Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt – Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“. Durch einen Beschluss des Hamburger Senats aus dem Jahr 2006 entstand das „Entwicklungsquartier St. Georg“, das als Fördergebiet im Rahmen des „Soziale-Stadt“-Programms Unterstützung erhält. Die Aufnahme in das Programm wurde unter anderem auch mit der Aussage begründet, in St. Georg würden verstärkt Immobilienkäufe durch ‚muslimische/arabische‘ Akteur_innen getätigt. Das vom Bezirksamt Hamburg-Mitte erstellte Quartiersentwicklungskonzept formuliert die folgenreichen Leitziele und Handlungsschwerpunkte für St. Georg wie folgt:

„Die im Gebiet vorhandene multikulturelle Infrastruktur, insbesondere die religiöse Infrastruktur, ist in einen Interessenausgleich mit den anderen Sanierungszielen zu bringen. […] Eine Ausweitung der religiösen Nutzungsformen soll eher vermieden werden. […] Diese weitere Konzentration von Kulturvereinen widersprach den Sanierungszielen, weil sie die Entwicklung hemmte. Mit allen Moscheevereinen wurden Gespräche über die Situation im Sanierungsgebiet und mögliche Alternativen geführt. […] Die Al-Nour-Moschee strebte einen Umzug an und wurde aktiv bei der Suche nach neuen Räumen unterstützt, was leider an der ablehnenden Haltung der anderen Bezirke scheiterte. Eine Reibungsfläche im Sanierungsgebiet bildete der Stellplatzmangel während der Gebetszeit am Freitag.“ (Bezirksamt Hamburg-Mitte 2006: 17)

Das Beispiel zeigt, wie urbane Paniken seitens der Stadtregierung evoziert, affektiv aufgeladen und vorangetrieben werden. Die Wirksamkeit solcher Paniken besteht gerade in der Möglichkeit, sich in die in den vorangegangenen Abschnitten ausführlich dargestellten integrationspolitischen Dynamiken und Diskurse einschreiben und diese aufrufen zu können, sowie in der affektgeladenen Intensität der Selbstaktivierung der neuen städtischen Eliten. Zur Durchsetzung der hegemonialen Urbanitätsvorstellungen, in denen weder ‚Ausländer_innen‘ noch Angehörige der ‚underclass‘ einen Platz haben, bedient man sich sowohl der Instrumente des ‚weichen Neoliberalismus‘ wie dem Quartiersmanagement als auch ‚harter‘ Interventionen wie des Bau- und Planungsrechts, wie ein Experte der von der Stadt Hamburg beauftragten ASK GmbH (Sanierungsträger und Quartiersmanagement St. Georg-Mitte) anschaulich berichtet:

Das ist dieses Zusammenspiel zwischen Maßnahmen im öffentlichen Raum, Veränderungen des Baurechts und Gesprächen mit einzelnen Eigentümern und eine öffentliche Kommunikation darüber, welche Zukunft diese Straße eigentlich haben soll. […] Ich hab’ zum Beispiel im Bebauungsplan eine Regelung rechtsverbindlich getroffen, also im Bebauungsplan, der zur Sanierung der Langen Reihe gemacht worden ist, da steht da ein ganz schlichter Satz, der heißt: Sexshops und Spielhallen sind ausgeschlossen. Zum Beispiel, da steht einer auf dem Index mit seinem Treffpunkt für Zuhälter und Rauschgifthändler, und dann sagt die Innenbehörde: Also, das werden wir doch nicht genehmigen, dann kann der dort noch Geld verdienen. Ne, der tut aber so und sagt: Ich werde hier diskriminiert, als Ausländer. Die Stadt sagt: Ich kann doch bestimmen, wem ich Flächen verpachte, dass er da Außengastronomie machen kann. Und die Stadt sagt: Kriegste nicht, Ende der Durchsage. Für die bestehenden Läden gibt es Bestandsschutz, aber wenn jemand sagt: Also, ne, ich will jetzt mal vermieten, da hab ich eine rechtliche Grundlage zu sagen: Das kannste gerne machen, aber nicht an diesen Nutzer. […] Das ist ein Teil des Bebauungsplans. Und da habe ich dann eine rechtliche Handhabe.[18]

Auch die IG Steindamm, ein lokaler Verein von Eigentümer_innen und Gewerbetreibenden, der sich für die Einrichtung eines sogenannten Business Improvement District (vgl. Pütz 2004) engagiert, hatte einen ‚ökonomischen Quartiersmanager‘ eingesetzt, dessen Sprecher in einem Interview folgendes sagte:

„Der Ausländeranteil ist sehr hoch und bringt eine entsprechende Ethnoproblematik durch sehr starke Präsenz türkischer und afghanischer Mitbürger. […] Die ansässigen Moscheen erzeugen eine starke islamische Prägung in unmittelbarer Nähe zum Zentrum der Nordelbischen Kirche und zum Bischofssitz.“

Die strukturierende Wirkung solcher Public-private-Partnerships lässt sich auch für die Verhandlungszone konkurrierender Politiken städtischer Zugehörigkeit beobachten, für die zudem eine Verschiebung der räumlichen Maßstabsebene kennzeichnend ist. Die Produktion von St. Georg als Raum ‚mit Ethnoproblematiken‘ demonstriert indirekt die komplexe Wirkungsweise von Verhandlungszonen innerhalb urbaner Migrationsregime. Denn die Mobilisierung raumbezogener Ängste einerseits und das Engagement von Moscheeaktivist_innen anderseits verhinderten in St. Georg eine Demonstration vor der Moschee im Zuge der traditionellen Christopher-Street-Day-Parade und unterbanden damit letztlich eine Eskalation des Konflikts.

Städtische Dialogkonflikte markieren und nutzen die Grenzen der moralischen Ökonomie städtischer Gesellschaften. Der Integrations-Ghetto-Komplex des antimuslimischen Urbanismus etabliert ein gesellschaftlich vorherrschendes Bild über den Islam, aktiviert Belege für die Angemessenheit dieses Bildes vor Ort in St. Georg und verfestigt auf diese Weise das Bild vom Problemquartier. Bereits die Beendigung des Stadtteildialogs durch die Centrum-Moschee reichte dann, um die Grenzen der ‚integrativen Stadt‘ gegenüber dem Islam im Quartier zu demonstrieren und zugleich die Hegemonie einer bestimmten sexualpolitischen Repräsentation des Raumes zu beanspruchen. Diese Hegemonie ist nicht einfach diskursiv erzeugt. In Hamburg bedurfte sie der Präsenz postsäkularer Politiken (und ihrer Anerkennung), um einen Anspruch zu entfalten, der nicht als ungerechtfertigter Zwang verstanden wurde (vgl. ausführlicher Pott/Tsianos 2014). Erstritten wird eine solche Hegemonie innerhalb der Grenzen der moralischen Ökonomie aller Akteur_innen der städtischen Gesellschaft, also innerhalb der Zonen, in denen städtische Zugehörigkeiten verhandelt und umkämpft werden.

Endnoten

Autor_innen

Der Autor arbeitet zu Stadt- und Migrationssoziologie, border studies, biometrischen Grenzen, Techniksoziologie und Rassismusforschung.

vassilis.tsianos@wiso.uni-hamburg.de

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