Abgesicherte Fürsorge und fürsorgliche Absicherung in Gemeinschaft. Mehrgenerationenwohnprojekte als neue Formen der städtischen Reproduktion?

Susan Schröder, David Scheller

1. Einleitung

Die Zahl gemeinschaftlicher Mehrgenerationenwohnprojekte in Deutschland nimmt seit den 2000er Jahren zu (vgl. Fedrowitz 2010). In politischen Diskursen wird Mehrgenerationenwohnen[1] derzeit als ein innovatives Konzept zur Bewältigung aktueller soziopolitischer Herausforderungen gehandelt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Neoliberalisierung und Prekarisierung von Arbeits- und Lebensverhältnissen (vgl. Lorey 2015, Marchart 2013, Mayer 2016), der Reproduktionskrise in einer sogenannten alternden Gesellschaft (vgl. Schmieder 2016, Winker 2015) sowie der Verknappung und Verteuerung von Wohnraum in vielen deutschen Großstädten (vgl. Schipper/Kadi/Schönig 2017, Holm 2014) erodieren und entgrenzen Orte des Sozialen (vgl. Völker 2010). Das gemeinschaftlich selbst organisierte Wohnen mehrerer Generationen soll eine Antwort bieten auf diese multiplen Krisen des Städtischen und deren unterschiedliche Manifestationen und damit einhergehenden Fürsorgedefiziten (vgl. Aulenbacher/Dammayr 2014, Metzger 2016, Winker 2010).

In diesem Aufsatz setzen wir uns mit Mehrgenerationenwohnen als neuer Form städtischer Reproduktion auseinander, die sich jenseits der politischen Krisendiskurse um Vereinzelung und Isolation zuvorderst in Selbstorganisation und vergemeinschafteter Fürsorge – als alltagspraktischer Umgang mit der Prekarisierung von Arbeit und Leben – manifestiert.[2] Wir plädieren für einen weiten Fürsorgebegriff, der erfasst, dass füreinander und für sich selbst zu sorgen nicht erst im Spezialfall von Pflegebedürftigkeit oder Krankheit bedeutungsvoll wird (vgl. Aulenbacher/Dammayr 2014: 9). So wird Fürsorge als Grundlage mehrheitlich unsichtbarer, aber wesentlicher Teile des gemeinschaftlichen und persönlichen Projektalltags in den Blick genommen. Wie Hark et al. herausstellen, liefern alltägliche kollektive Praktiken, Szenen und Orte empirische Erkenntnisse dazu, „wie Solidarität und Gemeinsamkeit […] neu und anders gestaltet werden“ (2015: 102). Ausgehend von unserem Material plädieren wir dafür, dieses weite Fürsorgekonzept durch die Kategorie Absicherung zu konkretisieren. Die Sorge füreinander gibt den Bewohner_innen Sicherheit und die Möglichkeit ihre eigenen Bedürfnisse in der Hausgemeinschaft umzusetzen. Dementsprechend behandelt unser Artikel die Fragen, wie in der gemeinsamen Organisation des Hausalltags Fürsorge gelebt und diskutiert wird und inwiefern diese kollektiven Praktiken als neue Formen städtischer Reproduktion zu verstehen sind.

Den Ausgangspunkt bildet der Befund, dass die Aspekte Reproduktion und Fürsorge im Forschungsstand zum Mehrgenerationenwohnen vernachlässigt werden, woran sich die Darstellung unserer feministischen Forschungsperspektive anschließt, als Grundlage zur entsprechend fokussierten Auswertung des empirischen Materials. Nach einer Vorstellung dreier Mehrgenerationenwohnprojekte liegt das Hauptaugenmerk auf der Darstellung der Analyseergebnisse entlang von vier thematischen Spannungsfeldern, die uns schließlich zum Befund von Mehrgenerationenwohnprojekten als zwischen Fürsorge und Absicherung changierenden Gemeinschaften bringt.

2. Forschungsstand

In den vergangenen Jahren hat sich in den Sozialwissenschaften ein stetig wachsendes Forschungsfeld rund um die Themen Wohnen, Wohnumfeld und Alter entwickelt (vgl. Schulz-Nieswandt et al. 2012, Kricheldorff 2008). Die überwiegende Mehrheit wissenschaftlicher Studien setzt sich mit den Herausforderungen des Alterns und einer alternden Gesellschaft sowie mit der Transformation familiärer Strukturen und gesellschaftlicher Bedürfnisse auseinander (vgl. Beck-Gernsheim 2010, Bertram 1997, Menning 2007, Motel-Klingebiel/Wurm/Tesch-Römer 2010). Einen speziellen Schwerpunkt bilden dabei ‚neue Wohnformen für Alte’ (Andritzky/Strack 2007, Kricheldorff 2008, Otto 2010, Schulz-Nieswandt et al. 2012, Voges/Zinke 2010), wie beispielsweise Altenwohngemeinschaften oder das Verbleiben im gewohnten Wohnumfeld auch bei Pflegebedarf. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik findet sich vor allem in der critical gerontology mit Blick auf die Konstitution der ‚neuen Alten‘ (Aner/Karl/Rosenmayr 2007) oder auch ‚jungen Alten‘ als Sozialfigur und zu aktivierendes ‚Humankapital‘ im Kontext sich verändernder Governancestrukturen (vgl. van Dyk/Lessenich 2009, van Dyk 2015).

In Bezug auf das Thema Wohnen sind cohousing und Genossenschaften in den vergangenen Jahren zu einem neuen Forschungsgegenstand geworden (vgl. Fedrowitz 2016, BBSR 2014). Der Fokus liegt dabei auf verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten von cohousing, beispielsweise als Möglichkeit für sozial inkludierende Stadtentwicklung (vgl. id22 2012, Droste 2015); als selbst organisiertes Wohnen (vgl. Tummers 2016); als Renaissance eines verlorenen sozialen Gemeinsinns (vgl. Bonnett/Jarvis 2013) oder als governance nachhaltiger Stadtentwicklung (vgl. Scheller/Thörn 2017).

Forschung zum Mehrgenerationenwohnen macht dabei nur einen geringen Teil der Forschungsliteratur aus und diskutiert Mehrgenerationenwohnprojekte als innovative Wohnform (vgl. Helmer 2007) sowie als neuen Hort zivilgesellschaftlichen Engagements und nachbarschaftlicher Hilfsstrukturen (vgl. Kehl/Then 2013, Knaier 2003). Eine institutionelle Förderung dieses Forschungsfeldes wurde intensiviert (vgl. BMBF SILQUA 2015, BMFSFJ 2010). Auffällig ist dabei die diskursive Fundierung von Mehrgenerationenwohnen als ‚neues Phänomen‘ im Kontext verschiedener gesellschaftlicher Umbrüche und Krisen. Die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft in Verbindung mit einer fortschreitenden Individualisierung sowie erodierenden traditionellen Familienstrukturen bestimmen den soziopolitischen Kontext. Einerseits werden dabei neue Familienstrukturen, jenseits der sogenannten Kernfamilie, und andererseits Fürsorge- und Selbsthilfepotenziale diskutiert (vgl. Winker 2015). Feministische Forschungsperspektiven auf gemeinschaftliches Wohnen setzen sich hauptsächlich mit linken Wohnprojekten in besetzten Häusern, Wagenburgen und Frauenprojekten auseinander (vgl. amantine 2011, Becker 2009, Becker/Linke 2015, Wasshede 2017). Selbstorganisierte Wohnformen sind allerdings längst kein subkulturelles Phänomen mehr (vgl. Fedrowitz 2016). Eine feministische Analyse von Mehrgenerationenwohnprojekten jenseits linker Subkultur, wie im vorliegenden Aufsatz vorgenommen, trägt zur heuristisch lohnenden metatheoretischen Verbindung zwischen Prekarisierungs- und Fürsorgediskursen bei. Gleichzeitig geraten emanzipative Potentiale und Ambivalenzen kollektiver Wohnformen, die im Umgang mit dem prekarisierten Alltag hervortreten, in den Blick.

3. Feministische Perspektive

Gegenstand unserer Forschung ist die alltägliche Lebensführung der Hausbewohner_innen, die der reproduktiven Sphäre zuzurechnen ist. Hierbei werden Zusammenhänge zwischen Prekarisierung und Fürsorge deutlich. Dahingehend verfolgt unsere Analyse eine subjektwissenschaftliche, ressourcenorientierte, intersektionale Perspektive, die an den konkreten Aushandlungsprozessen und Handlungsweisen der Hausbewohner_innen ansetzt und in denen sich „eine spezifische Konstruktion der Realität“ (Völker 2010: 299) sowie entsprechende Subjektivierungen vollziehen. Eine ressourcenorientierte Perspektive zeichnet sich dadurch aus, dass die Handlungsfähigkeit und der Eigensinn der Subjekte in den Blick geraten (vgl. Manske/Pühl  2010, Nickel et al. 2008). Es werden neu entstehende Zwischen- und Möglichkeitsräume und Ambivalenzen konzeptuell erschlossen, in denen die (Mit-)Gestaltung des individuellen und gemeinschaftlichen Alltags zum Tragen kommt. Für die Auswertung haben wir uns auf die folgenden deduktiven Kategorien konzentriert: (1) Nähe und Distanz, (2) Ko-Konstitution von Arbeit und Leben sowie (3) Ungleichheits-, Macht- und Dominanzverhältnisse. Diese drei Dimensionen bilden aus unserer Sicht zentrale Aspekte von Fürsorge in Mehrgenerationenwohnprojekten ab, wodurch thematische Spannungsfelder der Verhandlung des gemeinsamen reproduktiven Alltags in ihren Ambivalenzen sichtbar gemacht werden.[3]

  1. Die Kategorien Nähe und Distanz erschließen die räumlichen und emotionalen Relationen zwischen den Hausbewohner_innen hinsichtlich der individuellen Rückzugsräume und der gemeinschaftlich genutzten Flächen (vgl. Reimann/Heinicke 2016). Die gemeinsame und bewusste Regulation dieser vielschichtigen Verhältnisse spielt eine entscheidende Rolle für die Organisation des kollektiven Zusammenlebens sowie die Verhandlung von Gemeinschaftlichkeit und die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen.
  2. Das Konzept der Ko-Konstitution widmet sich den Vermittlungsleistungen zwischen den verschiedenen Lebensbereichen von Arbeit und Leben (vgl. Janczyk 2009). Für gemeinschaftliche Fürsorge im mehrgenerationalen Wohnen spielt zuvorderst die reproduktive Sphäre des Haus- und Gemeinschaftsalltags – neben der Erwerbsarbeitssphäre – eine Rolle. Eine besondere Herausforderung stellt die Vermittlung zwischen der Bewältigung des eigenen Alltags, der Selbst- und Fürsorge, auf der einen und der Gemeinschaftspraxis auf der anderen Seite dar. Die Abstimmung von Aufgaben und Entscheidungen zu Arbeitseinsätzen und Planungen binden zeitliche, soziale, häufig auch emotionale Ressourcen der Bewohner_innen ein. Prozesse und Praxen der Hausgemeinschaft sind als „dynamische[s] Gefüge“ (Janczyk 2009: 31) zu verstehen, welches als „Resultat von sozialen Interaktionen, Aushandlungen und Kompromissen zu entschlüsseln [ist und] in denen unterschiedliche Interessen und Vorstellungen zum Tragen kommen“ (ebd., Anmerk. d. A.) können. Hierbei kommen soziale Positionierungen in den Blick, welche die sozialen Beziehungen und Aushandlungsprozesse prägen.
  3. Ungleichheiten und Exklusionen in den kollektiven Aushandlungsprozessen und Praktiken der Gruppen beziehen wir in die Analyse mittels einer intersektionalen Perspektive ein (vgl. Winker/Degele 2009). Durch eine systematische Berücksichtigung von fallspezifisch relevanten Strukturkategorisierungen gelingt es, die Vielschichtigkeit und Komplexität der Wohnprojekte differenzierter in den Blick zu nehmen. Dabei konzentrieren wir uns primär auf die drei Strukturkategorien Alter, Geschlecht und Klasse als ausschlaggebende für die Analyse von Mehrgenerationenwohnprojekten. Insbesondere Alter – als spezifische relationale Konstellation verschiedener Subjektpositionen zueinander (vgl. van Dyk/Lessenich 2009) – ist im Zusammenhang mit Mehrgenerationenwohnen von besonderer Relevanz. Darüber hinaus ist in den Fallbeispielen eine überwiegende Mehrheit alleinstehender und familiär eingebundener Frauen vertreten. Hinsichtlich der sozioökonomischen Zusammensetzung sind eine homogene Einkommensstruktur und ein gehobener Anteil universitärer Abschlüsse auffällig.

4. Drei Mehrgenerationenwohnprojekte

Die drei Mehrgenerationenwohnprojekte[4] kennzeichnet eine homogene Struktur bezüglich des sozialen und ökonomischen Status. Mehrheitlich werden sie von Akademiker_innen und Personen, die im sozialen Bereich arbeiten, bewohnt. Alle Projekte befinden sich im Land Brandenburg und werden seit etwa drei Jahren in Selbstverwaltung bewohnt. Des Weiteren wirken die Projekte beispielsweise in Form von Sommer- und Hausfesten und durch Informationsveranstaltungen sowie Diskussionsrunden mit ihrer Idee des selbstverwalteten Zusammenlebens in die lokalen Nachbarschaften und die Wohnorte hinein. Den Großteil der Hausbewohner_innen machen Familien mit Kindern und ‚junge Alte‘ aus. Es wohnen keine pflegebedürftigen ‚Alten‘ in diesen Projekten.

In den Häusern gibt es Einzel-, Paar- und Familienwohnungen. Allen ist es ein Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Jedoch sind die Mieten wegen gestiegener Baukosten zum Teil höher ausgefallen als vorgesehen. Die Selbstverwaltung wird in Hausversammlungen und kleineren thematischen Arbeitsgruppen organisiert. Hinsichtlich der Eigentumsfrage unterscheiden sich die Häuser. Während Projekt A und C über Vereins- und GmbH-Konstruktionen darauf ausgerichtet sind, das Land und die Immobilie dauerhaft dem spekulativen Markt zu entziehen, handelt es sich bei Projekt B um ein Modellprojekt im Besitz einer kommunalen Wohnbaugesellschaft.

Bei Projekt A handelt es sich um eine Kombination von Neu- und Altbau. Das Grundstück wurde über eine Stiftung kollektiviert. Das Haus gehört einem Dachverein mehrerer Hausprojekte in einem genossenschaftlichen Modell an. Im Haus leben 60 Menschen zwischen zwei und achtzig Jahren, wobei Familien in der Mehrzahl sind mit insgesamt 20 Kindern. Etwa ein Viertel der Hausbewohner_innen machen alleinstehende Frauen mit und ohne Kinder aus. Alleinstehende Männer wohnen dort nicht.[5] Bis auf zwei studentische Wohngemeinschaften leben alle in eigenen Wohnungen. Es gibt keinen Gemeinschaftsraum, aber einen großen Garten. Der Mietpreis beträgt 13 Euro.[6] In der Kombination von saniertem Altbau und Neubau sind mit einer Projekte-GmbH 21 Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit untergebracht, auf einer Gesamtfläche von 1.600 m². Pro Quadratmeter Wohnfläche musste eine unverzinste Genossenschaftsanlage von 125 Euro aufgebracht werden. Das Haus ist barrierefrei.

Projekt B wurde als Neubau durch eine kommunale Wohnbaugesellschaft errichtet und repräsentiert ein Modellprojekt für selbstverwalteten Wohnraum zur Miete. Die knapp 60 Bewohner_innen sind als Verein organisiert und streben einen ‚ausgewogenen Mix der Generationen‘ an. Als Basis des Projektes gelten die in der Vereinssatzung geregelten Ansprüche des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Es gibt 24 Wohneinheiten mit anderthalb bis vier Zimmern, einen 50 m² großen Gemeinschaftsraum und einen Garten. Das Haus ist barrierearm gebaut worden. Die Mietpreise divergieren je nach Einzugsdatum zwischen sieben und neun Euro.

Projekt C ist ein sanierter Altbau, der über einen Hausverein sowie eine GmbH in einer genossenschaftsähnlichen Rechtsform organisiert ist und einem überregionalen Netzwerk von Hausprojekten angehört. Es müssen keine persönlichen Einlagen gezahlt werden. Im Haus wohnen zwölf Personen auf 390 m² Fläche. Es gibt einige Familien, In-Beziehung-Lebende und alleinlebende Männer und Frauen. Neben dem sanierten Hauptgebäude mit Einzelwohnungen gibt es 160 m² Projektfläche mit Gemeinschaftsküche, Wohnzimmer, Werkstatt, Musikproberaum und Atelierräumen. Die Mieten liegen unter sechs Euro. Derzeit wächst die Gruppe und der Kauf weiterer Immobilien ist geplant. Ein explizites Anliegen – über das gemeinschaftliche Zusammenleben hinaus – ist die Öffnung der Gemeinschaftsräume für die direkte Nachbarschaft und dem Ort als Ganzem.

5. Thematische Spannungsfelder

In der inhaltsanalytischen Auswertung der empirischen Materialien aus den – bisher mit drei Mehrgenerationenwohnprojekten durchgeführten – partizipativen Forschungsworkshops (WS)[7] kristallisieren sich vier thematische Spannungsfelder heraus: Stabilität und Flexibilität, Verantwortung und Rücksichtnahme, Autonomie und Kontrolle, Ressourcen und Unterstützung. Diese werden zwar analytisch getrennt dargestellt, sind aber eng miteinander verbunden und bedingen sich wechselseitig. Die Spannungsfelder illustrieren die Reflexionen des täglichen Zusammenlebens der Hausbewohner_innen zwischen Fürsorge und Absicherung.

Stabilität und Flexibilität

Das Spannungsfeld Stabilität und Flexibilität bezieht sich auf die Verstetigung der Gemeinschaft als Organisations- und Unterstützungsnetzwerk. Gleichzeitig sind die individuellen Motivlagen und Interessen der Hausbewohner_innen eine Herausforderung für die Gemeinschaft, was Flexibilität innerhalb der selbstverwalteten Strukturen, aber auch von den Einzelnen abverlangt.

Die Hausgemeinschaften werden in allen drei Projekten als stabil beschrieben. Trotz größerer und kleinerer Konflikte gibt es kaum Auszüge. Die Bewohner_innen sind mit einer langfristigen Perspektive eingezogen, um mindestens bis zum Eintritt vom eigenen Pflegebedarf in ihrem Projekt zu wohnen. Die Gemeinschaftlichkeit zielt auf Verbindlichkeit und Planbarkeit des individuellen und gemeinschaftlichen Alltags in den Häusern.

Die Motivation, Teil eines gemeinschaftlichen Mehrgenerationenwohnprojekts zu werden, ist geprägt vom Wunsch, in verbindlichen nachbarschaftlichen Strukturen zu wohnen, die mehr auf Nähe als auf Distanz zielen. Dies wird begründet in den individuellen Lebenserfahrungen, den alltäglichen Anforderungen und Verstrickungen der Bewohner_innen: Projekterfahrungen, das heißt das Leben in Gemeinschaft als Lebenskonzept (bejahend); Erfahrungen mit dem Altern der Elterngeneration, häufig der Mütter, die übrig blieben und in ihren Häusern, häufig isolierter als gewollt, verstarben (in Abgrenzung); sowie durch eigenes Elternwerden beziehungsweise auf Anraten der erwachsenen Kinder, die den Eltern direkt oder indirekt das Projekt und die räumliche Nähe anbieten. Eine alleinerziehende Mutter sagt dazu:

„Für mich war es im Prinzip Gemeinschaftsverpflichtung meinem Kind gegenüber. Und die Lebenssituation, in der ich bin. Es ist also nicht nur eine, die von mir als Person selbst gewählt ist und wenn ich nicht in der Lebenssituation wäre, in der ich bin, würde ich gar nicht hier stehen.“ (1. WS PA)

Als ein maßgeblicher Faktor für die Stabilität und Flexibilität der selbstverwalteten Gemeinschaften gilt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Privatheit und Gemeinschaft, zur individuellen und gemeinsamen Regulation von Nähe und Distanz. Dieses Verhältnis umfasst sowohl bauliche, soziale als auch politische Dimensionen, die im Projektalltag untrennbar miteinander verwoben sind.

Die Wohnprojekte basieren alle auf Rückzugsmöglichkeiten in die eigene Wohneinheit. Gemeinschaftsflächen und Gärten bieten Möglichkeiten der Vergemeinschaftung, wurden jedoch bei Projekt A und B wegen finanzieller Engpässe reduziert. Projekt A verfügt über keinen innen liegenden Gemeinschaftsraum, jedoch über einen großen Garten. Projekt B verfügt über einen „für ihre Gemeinschaft zu kleinen Gemeinschaftsraum“ (1.WS PB), wie die Bewohner_innen beklagen. Neben den eigenen Wohneinheiten mit individuellen Kochgelegenheiten gibt es in Projekt C eine Gemeinschaftsküche und weitere gemeinsam genutzte Räume, wie Arbeitsräume im Gartenhaus. In der Projektplanung und -umsetzung kommt den sogenannten Schwellenräumen, wie Treppenhäusern, Foyers und Laubengängen, eine besondere Bedeutung zu, da sie jene Orte sind, an denen sich Gemeinschaft in zufälligen Begegnungen entwickelt. Sie erweitern darüber hinaus den eigenen Privatraum. Charakteristisch für die Projekte ist die Wahlmöglichkeit zwischen Rückzug und Begegnung mit den selbst gewählten Nachbar_innen:

„[E]s kommt darauf an, was ich gerade brauche. Ich möchte nicht irgendwo wohnen, wo man die Nachbarn gar nicht kennt oder irgendwie so ein Nichtverhältnis hat und so. Ich möchte aber auch nicht eine gemeinsame Küche haben als Einziges und so. Also ja, ich habe auch lange WG-Erfahrungen und […] Projekte […]. Das wäre mir alles zu nah und zu anstrengend.“ (1. WS PA)

Insgesamt lässt sich festhalten, dass räumliche Nähe auch soziale Kohäsion herstellen kann, wodurch ein Sicherheitsgefühl geschaffen wird. Gleichzeitig ist soziale Nähe jedoch bedürfnisorientiert über die räumliche Trennung von privaten und gemeinschaftlichen Räumen regulierbar.

Gemeinschaft ist etwas, was sowohl über räumliche Begegnungen als auch über geteilte Praxen, zum Beispiel durch gemeinsame Aktivitäten oder gegenseitige Gefälligkeiten, zustande kommen kann und sich in dem Füreinandersorgen und einem Sicherheitsgefühl manifestiert. Das Wissen um Hilfe bei Bedarf bietet ein sicheres und gutes Gefühl. Bedeutsam für das Entstehen sozialer Nähe und Kohäsion sind Orte der zufälligen Begegnung und des Austauschs, wie Treppenhäuser, Gärten oder ein allen zugänglicher Gemeinschaftsraum. Dort können also Gemeinschaftsprozesse und Projekte initiiert und gelebt werden. „Gemeinschaft ist nichts Vorgefundenes, sondern etwas Herzustellendes.“ (1. WS PC) Räume der Gemeinschaft sind gleichzeitig Gegenstand von Aushandlungen und bergen Konfliktpotenzial, da hier die Einzelinteressen zutage treten und aufeinandertreffen. Hierbei verwebt sich die bauliche Substanz der Gebäudestruktur mit der sozialen Komponente der „Qualität und Flexibilität der sozialen Struktur“ (Zibell/Kietzke 2016: 15).

Verantwortung und Rücksichtnahme

Ein weiterer Faktor ist das Zusammenspiel von Verantwortung und Rücksichtnahme, was sich als ausschlaggebend für die Gestaltung zwischen Fürsorge und Absicherung erweist. Durch kurze Wege, gemeinsame Flächen und eine höhere Kontaktdichte sowie den Anspruch der Selbstverwaltung zeichnet sich eine besondere soziale Nähe ab, die über nachbarschaftliche Beziehungen in Mietobjekten hinausreicht. Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme werden dabei als zwei der zentralen normativen Aspekte des Zusammenlebens in einer Hausgemeinschaft verhandelt.

Die Ideen der geteilten Verantwortung in Selbstverwaltung sowie der gegenseitigen Unterstützung im Alltag sind basale Motive für das gemeinschaftliche Zusammenleben. Diese Aspekte zeigen sich beim Einkaufen, bei der Kinderbetreuung, in der konkreten, themenspezifischen Arbeitsgruppe, beim gemeinsamen Kochen oder im Arbeitseinsatz. Die Bewohner_innen wünschen sich nicht nur Unterstützung, sondern auch gegenseitige Rücksichtnahme auf die unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse und Interessen. Das Konzept des Sich-persönlich-Zurücknehmens spielt in allen drei Projekten eine zentrale Rolle. Gegenseitige Rücksichtnahme, sich zurücknehmen, das Gemeinschaftliche in den Blick zu nehmen und sich selbst in Relation zu den Anderen zu reflektieren werden als basale Regeln für das gemeinschaftliche Zusammenleben formuliert. Jedoch sollen Gemeinschaftsinteressen die eigene Person in ihrer Individualität nicht begrenzen und einschränken. Alleinsein, sich zurück- und rausnehmen zu können, ist ein vielfach geäußerter Wunsch, der Isolation und Vereinsamung in anonymen und unverbindlichen Wohnstrukturen kontrastiert.

Verantwortung und Rücksichtnahme sind Gegenstand sowohl unausgesprochener als auch offen kommunizierter Bedürfnisse und Erwartungen. Sie bewirken einerseits ein Gemeinschaftsgefühl, markieren andererseits aber auch konfliktträchtiges Terrain. Die Organisation von gemeinsamer Verantwortung für das Haus als konkretes Objekt sowie für die Gemeinschaft der Hausbewohner_innen wird über die regelmäßigen formellen und informellen Treffen organisiert. Das wichtigste Medium ist in allen drei Projekten die Hausversammlung, die allerdings ganz unterschiedlich strukturiert ist: Projekt A bespricht ausschließlich organisatorische Punkte der Selbstverwaltung, inhaltliche und emotionale Punkte jedoch auf einem gesonderten Themenplenum; Projekt B bespricht alle Themen in der Hausversammlung; Projekt C sieht ebenfalls sein Plenum als zentralen kollektiven Organisations- und Kommunikationsraum, misst allerdings der Gemeinschaftsbildung und der Abstimmung von Bedürfnissen durch eine Vielzahl inhaltlich fokussierter Extratreffen eine hohe Bedeutung bei. Die Ausgestaltung der Haustreffen als kollektive Kommunikationsräume ist entscheidend für das Gemeinschaftsgefühl im Haus. Projekt C trifft Entscheidungen im Konsens, um strittige Punkte einvernehmlich zu lösen und so eine möglichst breite Teilhabe und Zustimmung zu gewährleisten. Entscheidungen in Projekt A und B basieren auf einem einfachen Mehrheitsprinzip. In der Vorbereitung und Durchführung der Haustreffen kommt es zu teils heftigen, aufgeladenen Diskussionen und Auseinandersetzungen, auch um Stimmen für jeweilige Interessen und Anliegen zu bekommen. Strittige Entscheidungen werden zudem wesentlich kritischer bewertet und immer wieder als problematisch thematisiert (vgl. 5. WS PA).

Das Wechselspiel von Verantwortungsübernahme, Rücksichtnahme sowie Fürsorge und Unterstützung in Selbstverwaltung ist stark an Aushandlungsprozesse und entsprechende Macht- und Dominanzverhältnisse geknüpft, die in Konflikten in den jeweiligen Gruppenkonstellationen zum Ausdruck kommen. So werden in manchen Haustreffen Gruppenkonflikte ausgetragen (Projekt A). In Projekt C wiederum bilden sich die einzelnen Bewohner_innen gemeinsam und individuell in ‚gewaltfreier Kommunikation‘ weiter. Die drei Gruppen haben zusätzlich zu den hausinternen Treffen bereits Mediationen und Supervisionen mit einer externen Moderation durchgeführt, was einerseits auf die Brisanz und Schwierigkeit dieses Spannungsfeldes verweist, andererseits aber auch das gemeinsame Bemühen um Stabilität und Flexibilität im Zusammenleben verdeutlicht. Häufigkeit und Kontext informeller Treffen variieren zwischen punktuellen Kontakten Einzelner bis hin zu regelmäßigen Treffen aller. Neben der organisatorischen Kommunikation, die sich auf das Verwalten des Objektes und die gemeinschaftlichen Aktivitäten bezieht, stellen informelle Kommunikationsräume wesentliche Elemente in den alltäglichen gemeinschaftsbildenden Praxen entlang kleinerer Interessengemeinschaften dar.

Die Hausbewohner_innen sind prinzipiell bereit, Verantwortung füreinander zu übernehmen, meist entlang gemeinsamer Interessen und persönlicher Beziehungen. Das beginnt bei kleineren Gefälligkeiten wie Einkäufen oder Kinderbetreuung. Die häufig im Zusammenhang mit Mehrgenerationenwohnen angeführte idealisierte Vorstellung von Senior_innen, die sich um die Kinder kümmern, lässt sich in relativierter Form auch in den Projekten bestätigen: „Ich sehe die Kinder. Ich freu mich. Aber ich merke, es lässt nach, dass ich mich jetzt in alles reinhängen könnte, was sie betrifft.“ (1. WS PA) Andere Senior_innen vertiefen den Kontakt zwischen sich und Kleinkindern, sodass sich dieses Verhältnis zu einer „Ersatzenkelschaft“ (Senior_innen PA) ausbaut.[8] Daraus leitet sich jedoch nicht automatisch ein kontinuierliches Bezugsverhältnis oder gar eine geteilte Verantwortung ab. Auch haben manche der Senior_innen weniger Kontakt zu Kindern, als ihnen lieb ist (vgl. Senior_innen PA). So „möchten sich manche Alte auch mit Kindern verknüpfen. Aber das ist den Eltern nicht immer recht“ (1. WS PA). Darüber hinaus gibt es angespannte und konflikthafte Beziehungen, die in Kritik an den Handlungsweisen der Kinder zum Ausdruck kommen: „Die Jungs rennen mit Rollschuhen, oder mit diesen Skatern die Treppe runter. Ich sage, zieht euch die unten an. Macht man doch nicht. Es kann sonst was passieren. Aber das stört überhaupt nicht. Ob man da was sagt oder nicht.“ (Senior_innen PA)

Ein immer wiederkehrendes Schwerpunktthema der Wohnprojekte sind Ordnungs-, Sauberkeits- und Sicherheitsvorstellungen. Dabei wird ein Zusammenhang hergestellt zwischen dem persönlichen Wohlbefinden und dem Anspruch auf Rücksichtnahme (vgl. 1. WS PB, 1., 3. WS PA). Aus unterschiedlichen Perspektiven sind Schuhe, Kinderwagen oder auch ein Rollator im Weg. Einerseits wird mit Barrierefreiheit argumentiert, andererseits mit Brandschutzbestimmungen. Jedoch ist der Rollator vor der Wohnungstür im Notfall auch ein Indikator dafür, dass die Person noch in der Wohnung ist (vgl. Senior_innen PA). Die Gartenflächen, als gemeinschaftliches Herzstück von Projekt A, haben sich zum Konfliktfaktor entlang unterschiedlicher Interessenlagen entwickelt – einerseits als unaufgeräumter Kinderspielplatz von Senior_innenseite und andererseits als gefährlicher Ort für Allergiker_innen wegen eines Bienenwagens (vgl. 1. WS PA). Dabei prallen sowohl verschiedene Erziehungsansätze aufeinander als auch rücksichtsvolle Umgangsweisen und Ordnungsvorstellungen (vgl. Senior_innen PA, 5. WS PA).

Autonomie und Kontrolle

Die Bewohner_innen der von uns beforschten selbst organisierten Hausprojekte wollen in Gemeinschaft leben, aber gleichzeitig ihre Autonomie und Individualität bewahren. Dabei entwickelt sich ein Spannungsfeld zwischen Autonomie und Kontrolle, das sich auch, wie noch gezeigt wird, in so mancher Sanktionsüberlegung ausdrückt.

Entlang der unterschiedlichen Beteiligung von Personen am Projekt treffen die individuellen Erwartungen und Ansprüche aufeinander. Besonders deutlich tritt in Projekt A der Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Versehrtheit und Leistung hervor (vgl. 1. WS PA). Die Erwartungshaltung einzelner Bewohner_innen innerhalb der Projekte ist mitunter hoch. Bei der Verhandlung darüber, wer sich wie einbringt oder zurücknimmt, kommt es zu individuellen Wahrnehmungen vermeintlicher Schieflagen, die entlang der verschiedenen Altersgruppen thematisiert und relativiert werden:

„[Ich ärgere mich], mit welcher Selbstverständlichkeit manche von den Alten einfach sich nicht an der Arbeit beteiligen. […] Dass die uns alles überhelfen. Und das Gleiche machen die Studis auch. Und dann kann man aber auch genauso sagen, das hat eigentlich wahrscheinlich gar nichts mit dem Alter zu tun.“ (1. WS PA, Anmerk. d. A.)

Auch wenn diese Position eine persönliche ist, die auch nicht dem Selbstverständnis der Hausgemeinschaft entspricht, wird das Mitwirken auch sonst mehr als Pflicht denn als Wunsch oder Recht formuliert. Alle sollen mindestens einer Arbeitsgruppe angehören (vgl. 2. WS PA, 1. WS PB). Gleichzeitig werden keine Differenzierungen nach Vermögen der Einzelnen vorgenommen und eine eventuelle Beteiligung im reproduktiven Bereich bleibt unsichtbar. Beispielsweise tritt die Bereitstellung der Verpflegung auf Bauwochenenden nicht so deutlich zutage wie die Arbeit im Garten oder am Mauerwerk (vgl. Senior_innen PA).

Im Projekt B hingegen wird der implizite Anspruch formuliert, dass alle mitmachen. Gleichzeitig findet kein Austausch zu den individuellen Erwartungen, Interessen und Möglichkeiten statt (vgl. 1. WS PB). Die Sichtbarkeit in den Haus- und Mitgliederversammlungen und organisatorischen Arbeitsgruppen wird mehrheitlich höher bewertet als die dem Haus zugewandten Praxen, zum Beispiel in Form von Hausmeister_innentätigkeiten (vgl. 2. WS PA). Des Weiteren wird ein nicht durch das Plenum abgesegnetes „Machenmachen“ (3. WS PA) als problematisch empfunden, auch wenn die Resultate solcher Initiativen von vielen als gelungen anerkannt werden.

Die Kategorie Alter nimmt in diesem Spannungsfeld einen prominenten Stellenwert ein. Der Anspruch, unterschiedliche Altersgruppen in den Projekten dabeizuhaben, spiegelt sich in den konkreten alltäglichen Praxen, Organisierungsweisen und Kommunikationsstrukturen wider. Ein möglicher basisdemokratischer Anspruch im Zusammenleben sieht sich konfrontiert mit Dominanzen bestimmter Gruppen. Dominanzen kommen durch die Abwesenheit von Personen, durch schwelende oder offen ausgetragene Konflikte sowie im Reden über ‚die Anderen‘ zum Ausdruck. In Projekt A sind es die ‚Mittelalten in Familie‘, die ihre normative Position behaupten und vorrangig den gemeinsamen Garten bespielen (vgl. 1. WS PA). In Projekt B sind es die ‚Alten‘, die (vereinzelt) einen Erziehungsauftrag und ein ‚Anpassen’ gegenüber den ‚Jungen‘ artikulieren (vgl. 1. WS PC). Vermeintliche Nichtbeteiligung wird hier als Kontrollverlust oder Mangel an Kontrolle über die Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben beschrieben. Neben ‚Erziehung‘ wird über rechtliche Handhabe und Kündigung durch die Wohnbaugesellschaft nachgedacht. Bewohner_innen, die sich stark aus den gemeinsamen Aktionen und Debatten herausnehmen, erfüllen hier die Funktion, das eigene Gemeinschaftsverständnis zu schärfen und über Zugehörigkeiten zu diskutieren. In Projekt C wird das Auf-sich-selbst-Schauen als gemeinsamer Konsens formuliert. Nicht die ‚Anderen‘ stehen im Fokus der Kritik, sondern die eigene (normative) Position. Dies dämmt das Ausbrechen von Konflikten ein und bewahrt gleichzeitig ein hohes Maß an subjektiver Autonomie innerhalb der Gemeinschaft.

Der Anspruch, alle Bewohner_innen zu inkludieren, gleichzeitig aber auch zur Mitwirkung zu verpflichten, ist in den drei Projekten ausgeprägt. Insbesondere für die ‚Alten‘ stellt diese Art der Organisation und Kommunikation eine Herausforderung dar (vgl. Senior_innen PA). Sie bringen sich zurückhaltend und punktuell bei Themen ein, die für sie eine besondere Relevanz haben. Diesen Ansatz verstehen sie als gemeinschaftsbildend, da Prozesse und Auseinandersetzungen ohne eigene Positionierungen mitgetragen werden. Unter anderen Vorzeichen kann die Zurückhaltung jedoch auch als Zurückdrängung der Senior_innen verstanden werden. Wie weit sich jede_r Einzelne aus dem gemeinschaftlichen Kontext zurückziehen kann, ist Aushandlungssache und Gegenstand der Kommunikationsprozesse. Personen, die sich aus Hausversammlungen und Gemeinschaftsaktionen herausnehmen, werden in Projekt A und B offen thematisiert. Die Handhabung von ‚Abweichungen‘ von der erwarteten Gemeinschaftlichkeit, die jedoch häufig nicht transparent und offen verhandelt wird, ist dabei projektspezifisch unterschiedlich. Projekt B verfolgt einen erzieherischen Ansatz mit Überlegungen von Rauswurfandrohungen. In Projekt C wird der explizite Anspruch formuliert, „Diversität auszuhalten“ und dahin gehend „an sich selbst zu arbeiten“, die eigene Erwartungshaltung und das eigene „Ego“ zu reflektieren (1. WS PC).

Ressourcen und Unterstützung

Neben den Spannungsfeldern Verantwortung und Rücksichtnahme, Autonomie und Kontrolle und den daraus hervorgehenden Stabilitäten und Flexibilitäten bildet der Umgang mit den individuellen und gemeinschaftlichen Ressourcen und entsprechenden gegenseitigen Unterstützungsbestrebungen einen entscheidenden Punkt für die Hausgemeinschaften. Differenzieren lässt sich hier zwischen den sichtbaren, handwerklichen und organisatorischen Aufgaben und den eher unsichtbaren, gemeinschaftsstabilisierenden Tätigkeiten, wie eine angenehme Kommunikation, die Essensversorgung oder auch Aufräumarbeiten.

Für die Absicherung der Selbstverwaltung des Hauses haben die Gruppen eine gemeinschaftliche Organisations- und Kommunikationspraxis etabliert. Diese beansprucht, hinreichend flexibel und offen für die verschiedenen Bedürfnisse und Interessen zu sein und allen Bewohner_innen Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zumindest anzubieten. Der Anspruch der Offenheit wird jedoch insbesondere durch die vielfältigen Konflikte, in denen unterschiedliche Sichtweisen und Einzelinteressen aufeinandertreffen, die sich nicht konsensuell vergemeinschaften lassen, relativiert. Projekt C strebt eine Struktur an, in der diese konsensuelle Vergemeinschaftung leichter möglich wird, und fragt nach potenziell anderen Formen der gemeinschaftlichen Organisation jenseits von Arbeitsgruppenstrukturen.

In allen Projekten werden über punktuelle Aktionen hinaus Arbeitsgruppen gebildet, um die Selbstverwaltung des Hauses und die damit verbundenen Aufgaben, wie Bau-, Finanzgruppe oder AG Soziales, sicherzustellen. In den Arbeitsgruppen treffen häufig zwischen zwei bis fünf Personen Absprachen, die sie dann zurück in die Hausprojektgruppe tragen (vgl. 2. WS PA, 1. WS PB, 1. WS PC).

Die räumliche und soziale Nähe bringt sowohl einen Mehraufwand als auch eine Entlastung mit sich. Selbstverwaltung verlangt Absprache und Abstimmungen zwischen den partikularen Bedürfnissen und Interessen sowie Ressourcen der Einzelnen, die in gemeinsamen Aushandlungen vergemeinschaftet werden. Für die Selbstverwaltung, die Bauorganisation und die Finanzen braucht es klare Verantwortlichkeiten und Verlässlichkeit. Die Entlastung besteht in einem vertrauten Wohnumfeld und in der alltäglichen, aber auch in Krisen gelebten Solidarität miteinander. All diese Prozesse verlangen den Bewohner_innen zeitliche, soziale und emotionale Ressourcen ab, die auch zu Über- und Belastungen und damit zu Konflikten in der Hausgemeinschaft führen können. Die entscheidende Ressource ist dabei Zeit, die sowohl für persönliche als auch für gemeinschaftliche Belange und Aufgaben eingeplant werden muss, was sich auch in der Reflexion der eigenen Ansprüche spiegelt:

„[W]as erlaubt mir eigentlich meine Zeit gerade? Oder wo fühle ich mich […] zu sehr in meinem Bedürfnis […] auf der Individualitätsseite. Aber […] wo ich gerne hinwürde, bin ich eindeutig auf der Gemeinschaftsseite.“ (1. WS PA)

Der finanzielle Aufwand für die Projekte ist insgesamt hoch und kann exkludierend wirken. Gleichzeitig werden dabei auch solidarische und solidarökonomische Handlungsspielräume ausgelotet. Für den Zugang zum Projekt spielen jedoch nicht ausschließlich die eigene finanzielle Situation und das eigene Einkommen eine Rolle, sondern hauptsächlich das soziale Netzwerk und eigene habituelle kommunikative, soziale Fähigkeiten. Bei Projekt A war während der Bauphase die finanzielle Liquidität der potenziellen Bewohner_innen das entscheidende Auswahlkriterium, um Teil der Gruppe zu werden. Die finanziellen Herausforderungen verlangten nach einem „kreativen Umgang“ (3. WS PA) damit, das nötige Eigenkapital, den Gruppenanteil für den Bankkredit aufzubringen sowie im fortlaufenden Bauprozess die rapide gestiegenen Kosten zu bewältigen. Gemeinsam mit einer Stiftung und der Bank wurde eine Lösung gefunden, die finanzielle Lage (vorerst) zu entspannen: „Sonst müssen wir auf vierzehn Euro siebzig oder so was gehen. Und also mindestens über fünf Jahre. Und das hätten einige absolut nicht mehr verkraften können.“ (Senior_innen PA) In Projekt B finden sich punktuelle, kleine Gemeinschaften zur nachbarschaftlichen Hilfe und zum nachbarschaftlichen Austausch zusammen. Die Bewohner_innen tragen füreinander Sorge und wissen umeinander. Im Gegensatz dazu fragen sich die Hausbewohner_innen in Projekt C nicht, ob man sich gegenseitig unterstützen solle, sondern wie man sich gegenseitig unterstützen kann (vgl. 1.WS PC).

Es zeichnet sich ein Zusammenhang zwischen Homogenität der Altersstruktur, dem gegenseitigen Verständnis und der potenziellen Unterstützung ab. Beispielsweise unterstützen sich Eltern gegenseitig darin, dass ihre Kinder gemeinsam im Garten spielen und einen großen Freiraum haben, wobei ‚die Alten‘ nicht erzieherisch eingreifen. Die Senior_innen wiederum unterstützen sich bei ihrer Positionierung im Haus, insbesondere wenn es um gemeinsame Interessen geht, die sie in die Workshops und Hausprojekttreffen tragen (vgl. 1.WS PA, 1.WS PB). Die Heterogenität der Altersstruktur befördert die Unvereinbarkeit von Einzelinteressen und Konflikten besonders. Allerdings wird mehrheitlich formuliert, dass die punktuellen Vergemeinschaftungen nicht abhängig von Heterogenität, sondern von den konkreten Personen sind: „Mir war das sehr wichtig mit den Generationen. […] Aber ich merke, in meiner Situation sind mir jetzt eigentlich Menschen, also Personen wichtiger. Es ist egal, ob das ein junger Mensch ist oder ein alter.“ (1. WS PA) Die Nichtthematisierung von Alter zeigt sich auch an anderen Stellen, wie im Zusammenhang mit potenziellem Pflegebedarf. Dieses Thema ist den einzelnen Projektbewohner_innen latent bewusst, wird jedoch nicht auf organisatorischen Treffen verhandelt. Hingegen entlasten die Projektstrukturen insbesondere Familien und mittelalte Alleinlebende in ihrer Verantwortung. So äußert sich eine alleinstehende Person folgendermaßen:

„Ich glaube, dass ich wahrscheinlich diejenige bin, die am meisten von der Mehrgenerationensituation profitiert. Meine Nachbarin ist über siebzig. Die ist immer zu Hause. Sie passt auf meine Wohnung auf, gießt meine Tomaten, erzählt mir den neuesten Klatsch. […] Sie ist einfach da und das gibt mir sehr viel Sicherheit. Gleichzeitig möchte ich auch gerne Kinder um mich haben, ich kann mit denen Kontakt aufnehmen oder die mit mir. Und ich kann auch sagen, ich habe jetzt gerade keine Zeit. Ich muss nicht, […] ich kann.“ (1.WS PA)

Eine andere Perspektive zielt auf die Konflikthaftigkeit zwischen den verschiedenen Bedürfnissen ab, die sich eher in intragenerationalen Gruppen[9] zusammenfinden:

„Ich habe gemerkt im Laufe der Jahre, dass mir das völlig egal ist, wie alt jemand ist. Und ich habe auch eher das Gefühl, […] dass es manchmal auch schwierig ist, weil unterschiedliche Generationen tatsächlich mit sehr, sehr unterschiedlichen Bedürfnissen da sind. Es ist weniger homogen, wodurch immer wieder Konflikte entstehen, wo ich achselzuckend dastehe und denke, das ist einfach nicht meins.“ (1. WS PA)

Die gegenseitige Unterstützung und die solidarische Umverteilung von persönlichen und gemeinsamen Ressourcen in den Projekten bewirken ein Absicherungsgefühl, das über das Füreinandersorgen hinausgeht. Es ermöglicht Stabilität und Flexibilität in der alltäglichen Lebensführung, spiegelt die Verantwortung füreinander unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten wider. Gleichzeitig ist jedoch die so gewonnene Autonomie auch Verhandlungsgegenstand und potenzieller Kristallisationspunkt für Konflikte.

6. Mehrgenerationenwohnen zwischen Fürsorge- und Absicherungsgemeinschaft

Wie in den vorherigen Abschnitten herausgestellt, changieren die Mehrgenerationenwohnprojekte als selbst gewählte und selbst organisierte Nachbarschaften zwischen Fürsorge und Absicherung – in ihrem Verhältnis zwischen Nähe und Distanz; in der alltäglichen Lebensführung ihrer Bewohner_innen und der Organisation ihres Projektalltags sowie ihrer Aushandlungs- und Entscheidungsstrukturen, in denen neben den konkreten Inhalten auch Macht und Dominanzen zum Ausdruck kommen. Mehrgenerationenwohnprojekte lassen sich als (neue) Orte kollektiver städtischer Reproduktion durch ein Zusammenwirken verschiedener Spannungsfelder charakterisieren. Entlang derer wird das Wohnen in selbstverwalteten mehrgenerationalen Gemeinschaften zwischen partikularen und gemeinsamen Positionen verhandelt.

Erstens lässt sich ein Spannungsfeld Stabilität und Flexibilität beschreiben. Stabilität bezieht sich auf die Sicherung des Hauses, der Gemeinschaft sowie damit zusammenhängend auf die individuelle Planbarkeit und Verbindlichkeit im Alltag und in einer langfristigen Zukunftsperspektive. Durch die individuell unterschiedlichen Bedürfnislagen, Interessen und Alltage ist der teilweise explizit geäußerte, teilweise implizit verhandelte Anspruch an die Hausgemeinschaft und ihre Bewohner_innen eine gewisse Flexibilität in der Organisation und dem nachbarschaftlichen Miteinander. Eine eigene Wohneinheit ermöglicht Rückzug. In einer gemeinschaftlichen Struktur sind jedoch darüber hinaus Begegnungsmöglichkeiten und damit die Vermeidung von Isolation und Vereinsamung gegeben. Insbesondere gemeinsam geteilte Räume bieten potenzielle Begegnungen und Vergemeinschaftung sowie eine erhöhte Nähe, aber ebenso ein erhöhtes Konfliktpotenzial an.

Zweitens entwickelt sich Absicherung im Spannungsverhältnis zwischen Verantwortung und Rücksichtnahme in der eigenen gelebten Hausgemeinschaft. Hierbei ist die Kommunikation von Ansprüchen und Erwartungen an das gemeinschaftliche Zusammenleben entscheidend, die über die Selbstverwaltung des Hauses hinausgehen. Die Mitgestaltung von Kommunikationsräumen in Hausversammlungen, aber auch auf informellen Treffen und in zwischenmenschlichen Beziehungen, liegt in der Verantwortung aller. Den/der Einzelnen geht es darum, im Rahmen des Gesamtprojektes auch seine/ihre eigenen Belange und Bedürfnisse durchzusetzen. Es geht also um die Artikulation und Absicherung der eigenen Position, indem sich Personen Gehör verschaffen, aber gleichzeitig auch darum, andere Positionen zu hören und anzuerkennen.

Das Verhältnis von individuellem Rückzug beziehungsweise individueller Rücknahme und der geteilten Gemeinschaft eröffnet das dritte Spannungsfeld Autonomie und Kontrolle. Soziale Sicherheit und Verbindlichkeit entwickelt sich dynamisch und diskontinuierlich in der gemeinsamen Interaktion. Wie weit sich jede_r Einzelne aus dem gemeinschaftlichen Kontext zurückziehen kann, ist Aushandlungssache und Gegenstand der Kommunikationsprozesse, sei es durch Abwesenheit von Personen oder durch Störungen der Gruppe durch (über-)präsente Anwesenheit. Der Fokus kann sich dabei auf alltägliche Kleinigkeiten richten oder auch auf grundsätzliche Einstellungen der Bewohner_innen und ihrer Teilhabe. Verhandlungsgegenstand sind die Selbstverwaltung und ihre Kontrolle zur stabilen Absicherung des gesamten Projektes. Die (geteilte) Kontrolle über die selbst gewählte Nachbarschaft erweist sich somit als ein entscheidender Faktor für das individuelle Sicherheitsempfinden.

Viertens spielt das Spannungsfeld Ressourcen und Unterstützung eine wichtige Rolle. Da die Häuser dem reproduktiven Bereich zuzurechnen sind und für die alltägliche Lebensführung der Hausbewohner_innen einen Mehraufwand mit sich bringen, muss dieser entsprechend der individuellen Ressourcen und Verantwortlichkeiten verteilt werden. Der Mehraufwand bringt auch einen ‚Mehrwert‘ mit sich, der in Unterstützungsnetzwerken, einer höheren sozialen Dichte an Begegnungen und Beziehungen oder in der Entlastung von eigenen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen gesehen wird. Die finanzielle Absicherung des Projektes und die der Mitglieder über bezahlbare Mieten sichert der Hausgemeinschaft im Ganzen eine langfristige Perspektive.

Ausschlaggebend für das Herausbilden von Fürsorge- und Absicherungsgemeinschaften sind – neben dem bloßen Zusammenwohnen in eigenen Wohneinheiten – gemeinsam genutzte Räume sowie gemeinsame Projekte, Aktivitäten und Gefälligkeiten. Auch die gemeinsame und persönliche Reflexivität der eigenen Verortung in den Zusammenhängen der Hausgemeinschaft, also in Relation zu den anderen Mitbewohner_innen, schafft soziale Nähe und Verbindlichkeiten. Ein individuelles Gefühl der Absicherung kommt insbesondere zustande über das Wissen, was im Haus geschieht und wer da ist. Die räumliche Nähe sorgt für eine Gewissheit, dass konkrete Ansprechpartner_innen bei Hilfebedarf da sind. Grundsätzlich wird eine Verbindlichkeit sozialer Beziehungen in den Wohnprojekten angestrebt. Das heißt, die gegenseitige Unterstützung im Alltag wird nicht nur konzeptionell mitgedacht, sondern es entwickeln sich solidarische Interaktionen, beispielsweise beim gemeinsamen Einkauf, dem Begleiten beim Arztbesuch, bei kleineren Reparaturen oder auch solidarökonomischen Interventionen zur Senkung der Mieten.

7. Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich über die gemeinsame Selbstorganisation und die räumliche soziale Nähe aktiv verbindliche Fürsorgestrukturen konstituieren. Gleichzeitig sind die Erwartungshaltungen und sozialen Kontrollmechanismen dichter gesetzt. Die selbst gewählte Nachbarschaft kann mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung mit sich bringen und dabei ein Gefühl der Absicherung fördern. Allerdings ist die Zuwendung nicht per se verbindlich oder kontinuierlich festgelegt. Offen bleibt die Frage, was im Pflegefall passiert und welche hausinternen Optionen jenseits externer Dienstleistungen oder des Umzugs in andere Wohnformen zustande kommen.

Für die wissenschaftliche Debatte um (städtische) Reproduktion erweist sich ein weites Konzept von Fürsorge, erweitert mit einer Konkretisierung um die Kategorie Absicherung, als heuristisch vielversprechend. So kommen die Ambivalenzen des Zusammenlebens in den Fokus, durch welche der Projektalltag zwischen den Hausbewohner_innen bestimmt wird. Den Schwerpunkt in der Selbstorganisation des gemeinsamen Hausalltags bildet die tägliche Unterstützung und Absicherung der Bewohner_innen als Fürsorgende und Befürsorgte. Mit Blick auf die thematischen Spannungsfelder zeigt sich die Relevanz individueller und gemeinschaftlicher Absicherung in der Verhandlung des Zusammenwohnens – sowohl hinsichtlich einer gegenseitigen Unterstützung als auch in der Motivation und den Erwartungen. Absicherung als deskriptive Kategorie verbindet Fürsorgediskurse mit Prekarisierungsdiskursen. So lässt sich der Hausalltag als abgesicherte Fürsorge und fürsorgliche Absicherung vor dem Hintergrund einer „grundsätzlichen Prekarisierung“ (Lorey 2015) beschreiben.

Endnoten

Autor_innen

Susan Schröder ist Kultur- und Gender-Wissenschaftlerin. Sie arbeitet zu Prekarisierung von Arbeit und Leben, Mehrgenerationenwohnen und Fürsorge.

sus.schroeder@yahoo.de

 

David Scheller ist Stadtsoziologe und Bewegungsforscher. Er arbeitet zu gemeinschaftlichen Wohnformen, städtischen sozialen Bewegungen und Demokratisierungen.

d.scheller@fh-potsdam.de

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