Die ungleiche Geographie des Elterngelds. Zur familienpolitischen Reproduktion gesellschaftlicher Ungleichheit

Jan Kemper, Andrea Mösgen

1. Einleitung

Die Forschungsfragen ,,Who Gets What Where, and How“ (Smith 1974) werden gemeinhin in der Absicht aufgeworfen, entlang räumlich betrachteter Unterschiede auf Verhältnisse gesellschaftlicher Ungleichheit aufmerksam zu machen. Insbesondere in Forschungstraditionen der Stadtsoziologie, Humangeographie und der lokalen Politikforschung war und ist diese Aufmerksamkeitsproduktion verknüpft mit dem Interesse, die Praktiken der staatlichen Ressourcenbereitstellung und -verteilung in den Blick zu nehmen. So werden die Folgewirkungen untersuchbar, die sozialpolitische Interventionen für die Reduzierung, aber auch für die Persistenz, die Verstärkung oder die Erneuerung von Mustern sozialer und sozialräumlicher Ungleichheit haben können.

Unser Beitrag trägt diese Forschungsfragen und -absichten an eine der gegenwärtigen Praktiken der Regierung der Familie heran: Wir untersuchen ungleiche Verteilungswirkungen des vor einer Dekade eingeführten Elterngelds. Das Elterngeld ist eine steuerfinanzierte, monatlich gezahlte staatliche Transferleistung, die als Lohnersatzleistung konzipiert ist. Es wird Eltern für Sorgeaufgaben gegenüber ihren Kindern in deren ersten Lebensmonaten über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgezahlt.

Obgleich das Elterngeld in und unmittelbar nach dessen Einführungsphase unter verteilungspolitischen Gesichtspunkten in den Blick genommen wurde und für seine sozial selektive, weil Gutverdienende positiv, Geringverdienende negativ privilegierende, Programmstruktur kritisiert worden ist (so etwa Farahat et al. 2006, Henninger/Wimbauer/Dombrowski 2008, Nowak 2009), blieb ein empirisches Forschungsinteresse an den tatsächlichen Ungleichheitseffekten des Elterngelds weitestgehend aus (siehe aber Menke 2017). Stattdessen sind aktuelle Evaluationen des Elterngelds vor allem von den Fragen nach einer (gelingenden) Steigerung der Geburtenrate, der väterlichen Beteiligung an den elterlichen Sorgeaufgaben sowie der Müttererwerbstätigkeitsquote bestimmt, also auf die erwünschten demographischen, arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischen Programmeffekte konzentriert (so etwa Geyer et al. 2013, Mayer/Rösler 2013, Trappe 2013, Reimer/Andernach 2015).

Demgegenüber gehen wir in den folgenden Ausführungen daran, das Elterngeld als eine staatlich bereitgestellte Ressource zur Bewältigung elterlicher Aufgaben und der damit verbundenen Lebenssituation zu untersuchen, die ungleiche Bearbeitungschancen bzw. Bewältigungsmodalitäten von Elternschaft erwirkt. Mit diesen Ungleichheitseffekten werden zugleich vorhandene Muster gesellschaftlicher Ungleichheit reproduziert. Konkret verdeutlichen wir, dass die Einführung der Ressource Elterngeld (1) die (ihrerseits stark vergeschlechtlichten) Einkommensungleichheiten der Produktions- bzw. Erwerbssphäre auf die Reproduktions- bzw. Familiensphäre übertragen hat, damit aber (2) zumindest bislang nicht (wie angedacht) zur Aufhebung der asymmetrischen, geschlechtsspezifisch ausfallenden Aufteilung von (entlohnter) Erwerbsarbeit und (nicht-entlohnter) Sorgearbeit zwischen Elternteilen beiträgt. Stattdessen hat die Bereitstellung der Ressource Elterngeld (3) einen ungleich verteilten und unterschiedlich kombinierten Output in den zentralen Wirkungsdimensionen (a) der Inanspruchnahme, (b) der Bezugsdauer und (c) der Anspruchshöhe des Elterngelds nach sich gezogen. Diese ungleich verteilten und unterschiedlich kombinierten Wirkungen des Elterngelds repräsentieren ungleiche Chancen im Arrangement von sozio-ökonomischer Situation und elterlicher Arbeitsteilung. Sie lassen sich über eine räumlich orientierte Analyse als ‚die ungleiche Geographie des Elterngelds‘ beschreiben.

Mit unserer Untersuchung schließen wir an die unter anderem von Walter Siebel vorgetragene These einer zunehmenden sozialen „Spaltung innerhalb des Reproduktionsbereichs“ (Siebel 2012: 473) an. Siebel sieht in dem Maße, „wie die Kommunen sich aus der Organisation entsprechender Güter- und Dienstleistungsangebote zurückziehen“ (ebd.) und stattdessen privatwirtschaftlich organisierte Angebote an deren Stelle treten, die bekannten sozio-ökonomischen Polarisierungstendenzen postfordistischer Gesellschaften auf die Reproduktionssphäre durchschlagen: Jenen Männern und Frauen, die über „die notwendigen Informationen, Qualifikationen und das Geld verfügen, um sich die entsprechenden Dienstleistungen und Güter zu verschaffen“ (ebd.), wird es zunehmend möglich sein, Aufgaben der Haus- und Sorgearbeit an Dritte zu externalisieren und selbst einer ausschließlich erwerbsarbeitszentrierten Lebensführung zu folgen. All denjenigen jedoch, denen die Zugangsmittel für die entsprechenden Dienstleistungsangebote fehlen, sind die Möglichkeiten für eine von Reproduktionsarbeitsverpflichtungen entlastete Lebensführung verbaut. Sie sind stattdessen in der Regel auf das traditionelle Familien- und Geschlechterarrangement von männlichem Ernährer und Hausfrau, auf eine anhaltende Doppelbelastung durch Erwerbs- und Sorgearbeit oder auf den Verzicht auf Familie und die damit verbundenen Sorgeverantwortungen verwiesen (vgl. Siebel 2012: 472ff.).

Mit unserer Analyse der Ungleichheitseffekte des Elterngelds beziehen wir die Rolle des Staates in der Strukturierung von Lebensbedingungen und -chancen im Bereich der Reproduktion in die These einer zunehmenden sozialen Spaltung innerhalb des Reproduktionsbereichs mit ein. Zugleich sehen wir in dem Nachweis von familienpolitisch hergestellten, selektiv verteilten Bearbeitungschancen bzw. Bewältigungsmöglichkeiten von Elternschaft die Möglichkeit, diese These empirisch zu fundieren.

Unser Beitrag ist in vier Argumentationsschritte gegliedert. Erstens skizzieren wir im Rückgriff auf vorliegende Untersuchungen des Elterngelds Programm und Zielstellungen, Kontext und Funktion des Elterngelds. Damit erinnern wir zum einen daran, dass und wie das spezifische Privilegierungsmuster in der Programmstruktur des Elterngelds dazu führt (ja dazu führen soll), einen ungleichen Output der Ressource Elterngeld zu evozieren. Zudem verdeutlichen wir mit Rekurs auf das Krisentheorem der ,,Reproduktionsarbeitskrise“ (Bock/Heeg/Rodenstein 1997) bzw. der ,,crisis of care“ (Daly/Lewis 2000: 291) das zentrale Bezugsproblem aktueller Familienpolitik (Kap. 2). Zweitens geben wir mit Hilfe der Bundeselterngeldstatistik und daraus abgeleiteten Indikatoren einen empirisch gehaltenen Überblick über allgemeine bundesweite Trends in den Wirkungsdimensionen des Elterngelds in den letzten Jahren. An diesen Trends wird die Reproduktion der Einkommensungleichheit ebenso offensichtlich wie die Persistenz der traditionellen, ungleichen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern im Hinblick auf erwerbsarbeitszentrierte Tätigkeiten einerseits und familiäre, reproduktive Tätigkeiten andererseits (Kap. 3). Allgemeine Trends aber vermögen eine hohe interne Varianz aufzuweisen, die unter anderem in erheblichen regionalen Differenzierungen zum Ausdruck kommen kann. Deshalb untersuchen wir drittens im Rahmen einer kleinräumig angelegten Analyse von Kennzahlen zum Elterngeld für den Geburtsjahrgang 2014 auf Kreisebene, wo die verschiedenen Wirkungsdimensionen wie ineinandergreifen. Methodisch stützen wir uns dafür auf ein clusteranalytisches Verfahren. Es erlaubt eine gleichzeitige, kombinierte Betrachtung der verschiedenen Wirkungsdimensionen (Kap. 4). Viertens und abschließend resümieren wir die über den Weg der räumlich orientierten Analyse gewonnenen regionalen Muster des Elterngeldbezugs als Ausdruck einer zunehmenden Spaltung innerhalb des Reproduktionsbereichs der Gesellschaft.

2. Das Elterngeld

Zum Januar 2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten. Mit ihm hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, Müttern und Vätern für ihre im Rahmen der Elternzeit übernommenen Sorgeaufgaben gegenüber neugeborenen Kindern in deren ersten Lebensmonaten Elterngeld zu zahlen. Das Elterngeld kann von einem der Elternteile von der Geburt des Kindes an bis zu ein Jahr lang, von beiden Elternteilen gemeinsam für bis zu 14 Monate beansprucht werden. Basisvoraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist der (weitgehende) Verzicht auf Erwerbsarbeit (und damit auf ein Erwerbseinkommen) im gewählten Bezugszeitraum (vgl. BEEG[1], insb. §§ 1, 4). Finanziert wird das Elterngeld aus Steuermitteln des Bundes. Im aktuellen Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 sind 6,4 Milliarden Euro für das Elterngeld veranschlagt worden (vgl. BMF 2016: 8f.).

2.1. Das Anreizmodell des Elterngelds

Die neuartigen und charakteristischen Grundzüge des Elterngelds sind sein materielles Anreizsystem und sein zeitlich orientiertes Belohnungsmodell.[2] Diese charakteristischen Züge werden regelmäßig im Vergleich mit dem seit 1986 gezahlten Erziehungsgeld deutlich gemacht, das durch das Elterngeld ersetzt worden ist (vgl. z. B. Bertram/Deuflhard 2013, Nowak 2009, Menke 2017, Leitner 2017; siehe auch BEEG, insb. §§ 2, 4). Das Erziehungsgeld war eine monatlich gezahlte staatliche Unterstützungsleistung an denjenigen Elternteil, der das Kind vorwiegend erzog – in der Regel die Mutter. Die Regel-Bezugsdauer des Erziehungsgelds betrug zuletzt 24 Monate bei einer Bezugshöhe von 300 Euro. Alternativ war auch ein auf 12 Monate verkürzter Bezug mit einem auf 450 Euro erhöhten Betrag möglich. Die Zahlung des Erziehungsgelds orientierte sich am Haushaltseinkommen der Eltern; es durfte in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes für Paare eine Einkommenshöchstgrenze von 30.000 Euro, danach 16.500 Euro, nicht übersteigen. Kennzeichnend für das Elterngeld ist demgegenüber:

  1. Die Relationierung der Höhe der Elterngeldbezüge am vorherigen Erwerbseinkommen. Das Elterngeld ist wesentlich als eine Ersatzleistung für ein entfallendes Erwerbseinkommen während der Bezugszeit konzipiert. Bemessungsgrundlage der Höhe der monatlichen Elterngeldbezüge ist prinzipiell die Einkommenssituation in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung. Das Elterngeld beträgt grundsätzlich zwischen 67 und 65 Prozent des (vorherigen) Nettoeinkommens. Es fällt damit je nach vorheriger Einkommenssituation unterschiedlich groß aus: Je mehr der Antragsteller oder die Antragstellerin zuvor verdiente, desto höher die staatlich gewährte Kompensationsleistung.
    Die Bindung der Höhe der monatlichen Elterngeldbezüge an das vorherige Erwerbseinkommen des_der Antragsteller_in findet nach oben hin ihre Grenze an einem Maximalbetrag des monatlichen Elterngeldbezugs in Höhe von 1.800  Euro. Einkommen, die dem Relationierungsprinzip nach höhere Bezüge garantieren würden, werden auf diesen Betrag hin begrenzt. Ab einem Individualeinkommen von über 250.000 Euro bzw. einem Haushaltseinkommen von über 500.000 Euro im Veranlagungszeitraum wird kein Elterngeld gezahlt. Nach unten hin, gegenüber Eltern ohne vorheriges Erwerbseinkommen, wird ein Mindestbetrag von 300 Euro gewährt. Anders als das Erziehungsgeld wird das Elterngeld allerdings vollständig mit anderen staatlichen Transferleistungen wie Unterhaltszahlungen nach SGB II („Hartz IV“) verrechnet, „so dass arme Eltern de facto keinen Bonus für die Erziehungsarbeit erhalten“ (Leitner 2017: 59).
  2. Die Begrenzung der Bezugsdauer staatlicher Unterstützungsleistung auf 12 Monate bei gleichzeitiger Einführung von zwei ‚Partnermonaten‘.
    Der Bezug der Ressource Elterngeld muss mindestens zwei Monate und kann höchstens 12 Monate betragen. Unter der Voraussetzung, dass beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen, werden allerdings zusätzlich zwei ‚Partnermonate‘ gewährt. Die Bezugsdauer kann so auf insgesamt 14 Monate ausgedehnt werden.

Im Selbstverständnis der Politik wie im Urteil wissenschaftlicher Politikbeobachtung signalisiert die Programmstruktur des Elterngelds einen Paradigmenwechsel[3] in der Familienpolitik. Demnach sind mit den Anreizen des Elterngelds gleichstellungs-, arbeitsmarkt- und bevölkerungspolitische Zielstellungen in den Vordergrund gerückt und kombiniert worden; die spezifische Ausgestaltung des Elterngelds soll vor allem (1) eine stärkere väterliche Beteiligung an den elterlichen Sorgeaufgaben, (2) eine höhere Müttererwerbstätigkeitsquote und (3) eine Steigerung der Geburtenrate evozieren (vgl. dazu ausführlich Reimer 2013). In den Hintergrund dagegen ist die Absicht getreten, über finanzielle familienpolitische Leistungen „Bedürftige zu unterstützen und dem mit der Geburt von Kindern entstehenden erhöhten Armutsrisiko entgegenzuwirken“ (Farahat et al. 2006: 985; vgl. auch Henninger/Wimbauer/Dombrowski 2008: 102, 110).

Die Begründungen für diese familienpolitischen Neuorientierungen und daran anhängige Zielstellungen sind vielfältig. Die Rechtfertigung des Elterngelds wird, so lässt sich zum Beispiel einer Analyse der Elterngeld-Diskurse durch Bujard (2013) entnehmen, von volkswirtschaftlich und bevölkerungspolitisch artikulierten Sorgen um ausreichenden Nachwuchs für Wirtschaft und Gesellschaft ebenso getragen wie von Forderungen der Frauenbewegung nach einer Gleichstellung von Männern und Frauen. In diese Motivationen gehen neoliberal klingende Argumente zu einer stärkeren Entlastung des sozialstaatlichen Systems sozialer Sicherheit durch eine verstärkte Erwerbsarbeitsorientierung von Eltern ebenso ein wie traditionell sozialstaatlich wirkende Vorstellungen zu einer finanziellen Entlastung der Familien durch staatliche Leistungen. Daher spricht einiges dafür, in der Ausgestaltung des Elterngelds und den darin deutlich werdenden familienpolitischen Neuorientierungen vor allem einen politischen Kompromiss zwischen divergierenden Interessensgruppen zu vermuten. Woraufhin aber dieser Kompromiss geschlossen wurde – also auf welche gemeinsam geteilte Problemlage hin mit den Neuorientierungen der Familienpolitik eine politische Antwort und mit dem Elterngeld eine wenn auch kompromisshaft formulierte Lösung gefunden werden sollte –, ist damit noch nicht benannt. Für die Beschreibung dieses Bezugsproblems bietet sich das Theorem einer Krise der Reproduktions- bzw. der Sorgearbeit an, wie es (wenn auch in unterschiedlichen Nuancen) aus den Schnittstellen feministischer und historisch-materialistischer Theorietraditionen heraus formuliert worden ist und von da aus auch Eingang in sozialanalytische Einordnungen des Elterngelds (vgl. Winker 2015) gefunden hat.

2.2. Die Reproduktionsarbeitskrise

Dreh- und Angelpunkt sozialwissenschaftlicher Krisendiagnosen auf dem Gebiet der Reproduktion ist die Beobachtung einer Blockade herkömmlicher Regulationsformen der Sorge- bzw. der Reproduktionsarbeit (vgl. Bock/Heeg/Rodenstein 1997, Daly/Lewis 2000, Leitner 2017, Leitner/Ostner/Schratzenstaller 2004, Lewis 2004, Winker 2015). Diese Blockade artikuliert sich vor allem als eine Krise des traditionell anmutenden male breadwinner/female homemaker model der Familienorganisation, berührt aber auch die gesellschaftspolitische Durchsetzung des adult worker model als die mögliche Alternative bzw. als das funktionale Äquivalent für das Familienernährermodell. Beide Formen der Familienorganisation sind bzw. werden demnach an Grenzen gestoßen, was unter anderem eine erfolgreiche Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Funktionszuschreibungen der demographischen Reproduktion wie der primären Sozialisation an die Familie (vgl. dazu etwa Nave-Herz 2014: 17f.) zunehmend in Frage stellt. Damit aber erscheinen Basisvoraussetzungen für ein wirtschaftliches Wachstum unterminiert oder, in etwas anderer Terminologie, wirkt die „Reproduktion der Produktionsbedingungen“ (Althusser 2012: 82) bedroht: Ohne eine „Aufzucht und Erziehung“ (ebd.: 85) von ausreichend qualifizierten Kindern zu disponibler Arbeitskraft für den Kapitalverwertungsprozess scheint nicht nur dieser, sondern scheinen auch die daran anhängigen Sozialversicherungssysteme gefährdet zu sein.

Folgt man den Krisendiagnosen auf dem Gebiet der Reproduktion, ist das male breadwinner/female homemaker model der Reproduktion vor dem Hintergrund einer zunehmenden ökonomischen Integration von Frauen in das System entlohnter Erwerbsarbeit, einem damit einhergehenden kulturellen „Wandel der weiblichen Geschlechtsrolle“ (Bock/Heeg/Rodenstein 1997: 49) sowie dem damit verbundenen, anhaltenden Widerstand von Frauen gegen eine (erneute) Festschreibung auf ihre Rolle als Mann und Kinder umsorgende und von der Erwerbsarbeit des Mannes abhängige Hausfrau erodiert. Zugleich stell(t)en Transformationen der Erwerbsarbeitswelt selbst (insbesondere die Erfahrung des mit der Deindustrialisierung verbundenen Arbeitsplatzabbaus sowie der Prekarisierung) und deren soziale Folgeeffekte das Familienernährermodell in Frage: „In dem Maße, wie dem Familienernährer der Familienlohn nicht mehr sicher ist, wird die Nicht-Erwerbstätigkeit von Frauen, und damit ihre ausschließliche Konzentration auf Kindererziehung und Angehörigenpflege, zum Problem“ (Leitner/Ostner/Schratzenstaller 2004: 10) und „die Erwerbstätigkeit von Frauen zur generalisierten Notwendigkeit“ (Leitner 2017: 55).

Doch auch eine gesellschaftliche Durchsetzung des adult worker model als ein zeitgenössisches, funktionales Äquivalent zum Familienernährermodell stößt offensichtlich auf Schwierigkeiten. Eine (Vollzeit)Erwerbstätigkeit beider Elternteile verspricht zwar sowohl die Auflösung von ökonomischen Abhängigkeitsbeziehungen der Frauen/Mütter von den verdienenden Männern/Vätern innerhalb der Familie zugunsten einer individuellen Absicherung als auch ein verbessertes Familien- bzw. Haushaltseinkommen (und somit auch eine Entlastung der Systeme sozialer Sicherheit). Aber die Attraktivität der Doppel- und Vollzeit-Verdiener-Familie stößt sich zum einen ebenfalls an den Entgrenzungs- und Restrukturierungsprozessen der Arbeitswelt (vgl. Leitner 2017: 62). Zum anderen und vor allem aber bricht sie sich fortlaufend an der nach wie vor stark asymmetrisch ausfallenden Aufteilung der Haus- und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern. Während Männer/Väter sich diesen Aufgaben größtenteils entziehen bzw. sich auf ein Mithelfen beschränken, sehen sich Frauen/Mütter im Rahmen einer „‚Zwei-Erwerbstätigen‘-Familie“ (Lewis 2004) regelmäßig damit konfrontiert, sowohl (entlohnte) Erwerbsarbeiten als auch (nicht-entlohnte) Haus- und Familienarbeiten zu übernehmen (ebd.). Dieser Doppelbelastung durch Beruf und Familie zu entgehen, so eine der zentralen Beobachtungen zur Krise der Reproduktion, war und ist unter diesen Bedingungen für viele Frauen in den letzten Jahrzehnten nach wie vor nur entweder über eine (ihnen zugleich zunehmend unmöglich wie unerwünscht gewordene) eingeschränkte Erwerbstätigkeit oder aber über eine Reduktion von Reproduktionsarbeitsverpflichtungen, unter anderem durch einen Verzicht auf Kinder, möglich gewesen.

2.3. Die politische Restrukturierung der Familienorganisation

Diese Problemkonstellationen aufzulösen ist spätestens Mitte der 1990er Jahre länderübergreifend und auf unterschiedlichen politischen Maßstabsebenen die Zielbeschreibung familienpolitischer Regulierungsabsichten geworden (vgl. Leitner 2017: 56f., Lewis 2004). Seither wird daran gegangen, die Krise der Reproduktion nicht etwa über eine Restauration des überkommenen Familienernährermodells und des damit verbundenen Geschlechterverhältnisses, sondern in der Perspektive auf ein gesellschaftspolitisch erfolgreiches Zwei-Verdiener-Modell zu bewältigen, und zwar über eine Modernisierung der Familienorganisation zugunsten von „Entlastungen der Frau in der Familie“ (Geißler 1996: 293). Für eine darauf angelegte Restrukturierung der Reproduktionsarbeit wurden schon früh zwei Strategien vorgezeichnet: Die „Ausgliederung oder Rationalisierung der Familienarbeit“ (ebd.) und „Veränderungen der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in der Familie, oder mit anderen Worten: durch die Einbeziehung des Mannes in Hausarbeit und Kindererziehung“ (ebd.).

In der Bundesrepublik Deutschland werden der Bruch mit dem Familienernährermodell, die Umorientierung auf das Zwei-Verdiener-Modell und die für dessen Erfolg für notwendig gehaltenen Strategien unter der Parole einer ‚Vereinbarkeit von Beruf und Familie‘ für Frauen/Mütter und Männer/Väter seit Mitte der 1990er Jahre familienpolitisch angegangen. Seit Anfang der 2000er Jahre wird diese Politik als ‚nachhaltige Familienpolitik‘ bezeichnet und unter wechselnden politischen Vorzeichen durchgesetzt (vgl. dazu ausführlich Nowak 2009: 220ff.). Im Rahmen dieses politischen Zielkonsenses wurde zum einen der Ausbau öffentlicher Betreuungsangebote für Kleinkinder forciert – der zentrale Baustein für eine erfolgreiche ‚Ausgliederung‘ der Familienarbeit. Zum anderen wurde für die gelingende Orientierung sowohl von Frauen/Müttern als auch von Männern/Vätern auf das Zwei-Verdiener-Modell der Familienorganisation das Elterngeld eingeführt. Die diesen Maßnahmen und ihren einzelnen Zielstellungen unterliegende politische Rationalität fasst Leitner so zusammen:

„Eine gute Vereinbarkeitspolitik sichert kurz- und mittelfristig den Zugriff auf das weibliche Arbeitskräftepotential und erhöht zudem die Geburtenrate. Eine höhere Geburtenrate garantiert langfristig Arbeitskräfte in ausreichendem Maße. Diese sind umso besser einsetzbar, wenn sie von kompetenten Eltern erzogen werden und eine durch Frühförderung außerhalb der Familie erworbene hohe Lernkompetenz aufweisen. Außerdem entlastet eine gute Vereinbarkeits- und Bildungspolitik den Sozialstaat von Transferzahlungen […].“ (Leitner 2017: 56–57)

2.4. Die Instrumentalisierung gesellschaftlicher Ungleichheit

Für eine Bewältigung der Reproduktionsarbeitskrise zugunsten der Durchsetzung des Doppelverdiener-Modells als das dominante Regulativ der Reproduktion werden mit dem Elterngeld „vorhandene soziale und vergeschlechtlichte Ungleichheiten des Arbeitsmarktes“ (Menke 2017: 55) positiv aufgegriffen und instrumentalisiert: Die konkreten Ausformungen der Programmstruktur – die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf nahezu alle Einkommensschichten, die relationale Koppelung der Elterngeldhöhe an ein vorheriges Erwerbseinkommen und die Einführung der zusätzlich zu gewinnenden ‚Partnermonate‘ (bei gleichzeitiger Reduktion der prinzipiell möglichen Bezugszeit des Elterngelds auf maximal ein Jahr) – können deshalb als erfolgreiche Anreize für die Zielstellungen der Steigerung der väterlichen Beteiligung an den elterlichen Sorgeaufgaben, der Müttererwerbstätigkeitsquote sowie der Geburtenrate betrachtet werden, weil sie stark mit der vergeschlechtlichten sozio-ökonomischen Ungleichheitsstruktur der Gesellschaft und den damit verbundenen materiellen Interessen, Privilegien und Zwängen korrespondieren.

So ist, geschlechtsindifferent betrachtet, die Ausdehnung des Bezugskreises und die Konzeption des Elterngelds als relationale Lohnersatzleistung einerseits davon motiviert, Erwerbstätigen mit höheren Erwerbseinkommen auch unter Bedingungen kinderbezogener Sorgearbeiten ihren Lebensstandard garantieren zu können. Sie sollen so dazu bewegt werden, (mehr) Kinder zu bekommen, also eine Familie zu gründen oder zu erweitern. Da hohe Erwerbseinkommen allerdings, geschlechtsbezogen betrachtet, tendenziell häufiger von Männern als von Frauen realisiert werden, zielt das Anreizmodell des Elterngelds zugleich darauf ab (gutverdienende) Väter dazu anzuregen, temporär auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten. Stattdessen sollen sie über hohe Elterngeldbeträge und die zusätzlich zu gewinnenden Partnermonate dazu motiviert werden, in einem stärkeren Maß als bislang kinderbezogene Sorgearbeiten zu übernehmen, somit Mütter von Reproduktionsarbeitsverpflichtungen zu entlasten.

Andererseits vergrößert, geschlechtsindifferent betrachtet, die (angedachte) Funktionsweise des Elterngelds den Druck auf Geringverdienende, nach Geburt eines Kindes möglichst bald eine (bezahlte) (Vollzeit)Erwerbstätigkeit (wieder) aufzunehmen: Die Bindung der Höhe des Elterngelds an das Erwerbseinkommen formuliert für Eltern aus unteren Einkommensgruppen die Notwendigkeit, für die Übernahme der kinderbezogenen Sorgearbeit nicht oder nur kurz auf Erwerbsarbeit zu verzichten. Die faktische Nivellierung der Ressource Elterngeld für Erwerbslose (nach SGB II) bedeutet, den mit der Reduktion des Leistungsniveaus und der Verschärfung von Zumutbarkeitsbestimmungen angedachten Zwang zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit auch unter Bedingungen von Elternschaft aufrechtzuerhalten (vgl. Nowak 2009, Menke 2017). Geschlechtsbezogen betrachtet sind Frauen in prekären sozialen Lagen allerdings überrepräsentiert, da Frauenerwerbsarbeit in hohem Maße befristet, an Minijobs und an Teilzeitarbeit gebunden ist und da Frauen häufiger in gering entlohnten Beschäftigungsverhältnissen als Männer arbeiten. Folglich fällt der grundsätzlich durch das Elterngeld forcierte Druck auf Geringverdienende, möglichst bald (wieder) eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, praktisch auch und vor allem als Druck auf (geringverdienende) Frauen/Mütter aus, nach Geburt eines Kindes nicht auf die Rolle zurückgeworfen zu bleiben, für die (unbezahlten) Haus- und Sorgearbeiten zuständig zu sein, sondern möglichst bald wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Angesichts der Ausgestaltung des Elterngelds als eine familienpolitische Ressource, die ungleiche Klassenlagen und – damit verschränkt – die ungleichen finanziellen Ressourcen von Männern und Frauen zum Ausgangspunkt nimmt und somit divergierende Bearbeitungsmöglichkeiten elterlicher Lebenssituationen erwirkt, liegt es auf der Hand, von divergierenden Nutzungsmustern des Elterngelds aus auf ungleiche Bearbeitungschancen der Reproduktionsarbeitskrise zu schließen. Zugleich ist zu erwarten, dass eine familienpolitische Instrumentalisierung sozialer Ungleichheitsverhältnisse für eine Restrukturierung der Reproduktionsarbeit zugunsten des adult worker model sich in, je nach sozio-ökonomischer Situation unterschiedlichen, familiären Arrangements der Reproduktionsarbeit niederschlägt. In diesem Sinn hat Gabriele Winker idealtypisch vier ‚Reproduktionsmodelle‘ unterschieden, die Familien eingehen (müssen), um unter ‚neoliberal‘ gekennzeichneten gesellschaftlichen Verhältnissen im Allgemeinen und denen der ‚nachhaltigen Familienpolitik‘ im Besonderen Strategien im Umgang mit Reproduktionsarbeitsverpflichtungen zu entwickeln: Ein „ökonomisiertes“, ein „paarzentriertes“, ein „prekäres“ und ein „subsistenzorientiertes“ Reproduktionsmodell (vgl. Winker 2015: 145f.). Allen Modellen gemeinsam ist, dass „weiterhin vor allem Frauen die anfällige Reproduktionsarbeit leisten“ (ebd.: 145) und sie zugleich am adult worker model orientiert sind. Unterschieden werden die Modelle vor allem danach, wie gut eine Anpassung an diese Modellvorgabe gelingt, welche Spielräume damit für eine Externalisierung von Reproduktionsarbeit an Dritte gegeben sind und wie stark asymmetrisch die familieninterne Arbeitsteilung der Geschlechter ausfällt.

Im Folgenden wenden wir uns daher zunächst der Frage zu, welche allgemeinen Trends der Ungleichheit im Bezug der Ressource Elterngeld entlang der Bundeselterngeldstatistik empirisch-quantitativ nachweisbar sind. Sodann untersuchen wir entlang der ungleichen Geographie des Elterngelds und in Anlehnung an die Typologie der Reproduktionsmodelle von Winker (2015), welche ungleichen Bewältigungsmodalitäten von Elternschaft sich in den regionalen Ausdifferenzierungen des Elterngeldbezugs widerspiegeln.

3. Empirische Trends in den Wirkungsdimensionen des Elterngelds

3.1. Datengrundlage und Indikatoren

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schreibt für eine „Beurteilung der Auswirkungen dieses Gesetzes sowie zu seiner Fortentwicklung“ (BEEG §22 Abs. 1) die Führung einer amtlichen Statistik zum Elterngeld durch das Statistische Bundesamt vor. Die Bundeselterngeldstatistik gibt die Grundlage für die in Tabelle 1 zusammengefassten Kennzahlen zum Elterngeld für die Geburtsjahrgänge 2008 bis 2014, also für einen Beobachtungszeitraum, der sich aufgrund des für maximal 14 Monate möglichen Elterngeldbezugs bis zum Februar 2016 erstreckt (vgl. Destatis 2011–2016[4]).

Tabelle 1: Kennzahlen zum Elterngeld (Quelle: * Destatis 2011–2016, ** eigene Berechnung)
Tabelle 1: Kennzahlen zum Elterngeld (Quelle: * Destatis 2011–2016, ** eigene Berechnung)

Zentraler Bezugspunkt der Bundeselterngeldstatistik ist die Anzahl der je Geburtsjahr geborenen Kinder (Variable 1). Darauf bezogen wird in der Statistik unter anderem über die bis vierzehn Monate nach Geburt beendeten Leistungsbezüge berichtet (Variablen 2-6). Zudem wird über die Anteile der vor Elterngeldbezug erwerbstätigen Väter und Mütter informiert (Variablen 7-9). Dieses Ausgangsmaterial lässt sich um Informationen ergänzen, die Rückschlüsse auf Dynamiken in den Wirkungsweisen des Programms erlauben.

Die Performance des Elterngelds wird von der Bundeselterngeldstatistik grundsätzlich in drei Wirkungsdimensionen skizziert: Sie informiert (1) insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht über die grundsätzliche Akzeptanz des Elterngelds, (2) über die zeitliche Intensität des Elterngeldbezugs sowie (3) über die materiellen Leistungen des Elterngeldbezugs.

  1. Als Indikator für Aussagen über die Akzeptanz des Elterngelds dient dessen Inanspruchnahme durch Väter bzw. Mütter. Über die Inanspruchnahme gibt die geschlechtsspezifische Elterngeldquote Auskunft. Sie wird von uns als das prozentuale Verhältnis der beendeten Elterngeldbezüge von Vätern (EQV) bzw. von Müttern (EQM) zur Anzahl der im Jahr t geborenen Kinder definiert, also mit EQtV,M = Beendete LeistungsbezügetV,M / Anzahl geboren Kindert * 100 berechnet. Ersichtlich wird so, wie viele Väter bzw. Mütter von 100 geborenen Kindern eines Geburtsjahrgangs Elterngeld in Anspruch nehmen (Variablen 10-12).[5]
  2. Indikator für die zeitliche Intensität des Elterngeldbezugs ist dessen Dauer in Monaten. Die Bundeselterngeldstatistik informiert über die durchschnittliche monatliche Bezugsdauer beendeter Leistungsbezüge des Elterngelds für den Geburtsjahrgang t, von uns als EDt (für ‚Elterngelddauer‘) festgehalten (Variablen 13-15).
  3. Aussagen über die materielle Dimension des Elterngeldbezugs lassen sich auf Grundlage der Bundeselterngeldstatistik mit Angaben für die durchschnittliche Bezugshöhe beendeter Leistungsbezüge für den Geburtsjahrgang t im ersten Bezugsmonat treffen, von uns als EHt (für ‚Elterngeldhöhe‘) angegeben (Variablen 16-18). Zudem ermitteln wir über eine Reklassifizierung der vorliegenden Daten die Prozentanteile der Väter bzw. Mütter, die hohe (1.500 Euro und mehr) bzw. niedrige (500 Euro und weniger) Elterngeldbeträge beziehen (Variablen 19-22).

Aus den bereits genannten Angaben des Statistischen Bundesamts zum Elterngeld wiederum lassen sich weitere, relationale Kennzahlen ableiten, die hilfreich für eine Analyse des Elterngeldbezugs in Hinblick auf Verhältnisse gesellschaftlicher Ungleichheit sind (Variablen 23-26):

3.2. Ergebnisinterpretation

Die in Tabelle 1 zusammengefassten Kennzahlen zu den genannten vier Untersuchungsdimensionen des Elterngelds machen unseres Erachtens deutlich: Das Elterngeld überträgt tatsächlich (wie vorgesehen) die ihrerseits stark vergeschlechtlichten Einkommensungleichheiten der Produktions- bzw. Erwerbssphäre auf die Reproduktions- bzw. Familiensphäre, hat damit aber zumindest bislang nicht – wie angedacht – zur Aufhebung der asymmetrischen, geschlechtsspezifisch ausfallenden Aufteilung von (entlohnter) Erwerbsarbeit und (nichtentlohnter) Sorgearbeit zwischen den Elternteilen bzw. zu „Entlastungen der Frau in der Familie“ (Geißler 1996: 293) beigetragen.

Die Reproduktion der Einkommensungleichheit

 

Das programmatische Basisprinzip des Elterngelds, die Koppelung der Höhe der Elterngeldbeträge an das vorherige Erwerbseinkommen der Antragsteller_innen, führt – wenig verwunderlich – praktisch zu unterschiedlich hohen Elterngeldbezügen.

Solche Unterschiede in der Höhe der Elterngeldbezüge lassen sich mit Hilfe der Bundeselterngeldstatistik vor allem zwischen den im Vergleich hohen Elterngeldbezügen der Väter und den niedrigen Bezügen der Mütter festmachen. Für beide Gruppen lässt sich im Beobachtungszeitraum zwar ein Anstieg der Elterngeldbezüge festhalten: Mütter bezogen zunächst im Durchschnitt gut 600 Euro Elterngeld im Monat, zuletzt mehr als 700 Euro; die durchschnittlichen väterlichen Elterngeldbeträge stiegen von zunächst knapp 1.000 Euro auf zuletzt fast 1.200 Euro im Monat. An diesen Zahlen aber wird zugleich deutlich, dass eine erhebliche Betragsdifferenz zwischen mütterlichen und väterlichen Elterngeldbezügen existiert. Mütter ‚verdienen‘ unabhängig von Veränderungen in der Bezugshöhe im Durchschnitt betrachtet nahezu konstant rund 38 Prozent weniger Elterngeld als Väter.

Mit der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern in den Beitragshöhen korrespondiert eine unterschiedliche intrageschlechtliche Verteilung der Elterngeldbeträge. Von den Elterngeld beanspruchenden Vätern beziehen zunächst (2008) noch ein Viertel (26,6 Prozent), zuletzt (2014) nur noch 14 Prozent ein Elterngeld, das monatlich 500 Euro oder weniger beträgt. Einen Anspruch auf Elterngeld in Höhe von 1.500 Euro oder mehr hatten dagegen zunächst ein Fünftel (21,5 Prozent), inzwischen knapp ein Drittel (32,1 Prozent) der Elterngeld beziehenden Väter.

Mütter mit hohen Elterngeldbeträgen dagegen finden sich kaum. Weniger als 10 Prozent der Elterngeld beanspruchenden Mütter verfügen im Beobachtungszeitraum über einen Elterngeldbetrag von 1.500 Euro oder mehr. Ein Großteil der Mütter – zunächst mehr als die Hälfte, zuletzt immer noch 40 Prozent – bezieht ein Elterngeld von 500 Euro oder weniger.

Die Persistenz der traditionellen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern

 

Die familienpolitische Absicht, mit der Einführung eines einkommensabhängigen, erwerbsarbeitszentrierten Elterngelds und den damit verbundenen Anreizeffekten Väter zu einer Übernahme von Sorgearbeiten gegenüber ihren Kindern zu motivieren, scheint auf den ersten Blick aufzugehen: Der Anteil der Elternzeit nehmenden und dafür Elterngeld beziehenden Väter steigt im Beobachtungszeitraum kontinuierlich an. Zunächst (2008) nahm ein Fünftel, zuletzt (2014) gut ein Drittel aller Vater gewordenen Männer Elterngeld in Anspruch.

Dem Anstieg der väterlichen Elterngeldquote aber muss relativierend entgegengehalten werden: Das Elterngeld wird nach wie vor in der Hauptsache von Müttern in Anspruch genommen. Die Elterngeldquote der Mütter liegt im Beobachtungszeitraum (fast) konstant bei 95 Prozent. Mit anderen Worten: 95 von 100 Müttern gewordene Frauen nehmen nach der Geburt ihrer Kinder zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen zwei Monaten Mutterschutz Elternzeit und beziehen Elterngeld. Offensichtlich findet der Anstieg der väterlichen Elterngeldquote keine Entsprechung in einer Reduktion der mütterlichen Elterngeldquote. Stattdessen lassen sich, wenn überhaupt, mit dem auf den Anstieg der väterlichen Elterngeldquote zurückzuführenden Anstieg der Gesamtelterngeldquote von Müttern und Vätern leichte Aufbruchstendenzen zugunsten einer gemeinsam gestalteten Kinderversorgung ausmachen. So oder so aber muss konstatiert werden, dass das aktuelle Verhältnis von Elterngeld beziehenden Vätern zu Elterngeld beziehenden Müttern von eins zu drei nach wie vor weit entfernt ist von einem paritätischen Verhältnis der Elterngeldbezüge von eins zu eins – und damit, so darf vermutet werden, von einer geschlechtsunspezifisch strukturierten Arbeitsteilung reproduktiver Tätigkeiten.

Der Eindruck eines Erfolgs relativiert sich weiter mit Blick auf den stark unterschiedlich ausfallenden Zeitaufwand, mit dem Väter und Mütter Sorgeaufgaben gegenüber ihren Kindern nachgehen. An diesem Unterschied wird die Persistenz der traditionellen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern noch deutlicher.

Während die Elterngeld beziehenden Mütter im Beobachtungszeitraum im Mittel nahezu konstant fast ein Jahr Elterngeld (und somit Elternzeit) in Anspruch nehmen, liegt die durchschnittliche Bezugszeit des Elterngelds von Vätern durchgängig unter vier Monaten. Mütter gehen den Aufzucht- und Erziehungsaufgaben gegenüber ihren Kindern demnach ein Zweidritteljahr länger nach als Väter. Mehr noch: Von einem im Vergleich zu den mütterlichen Elterngeldbezugszeiten bereits geringen Ausgangsniveau aus sinkt die durchschnittliche väterliche Bezugsdauer des Elterngelds kontinuierlich. Sie betrug zunächst durchschnittlich 3,7 Monate (für den Geburtsjahrgang 2008), zuletzt 3,1 Monate (für den Geburtsjahrgang 2014). Einer wachsenden Zahl Elterngeld beziehender Väter steht demnach die Tendenz entgegen, Elternzeit und -geld von Vätern auf einen Zeitraum von zwei Monaten zu reduzieren, also auf die beiden ‚Partnermonate‘ des Elterngelds (vgl. Kapitel 2.1) zu beschränken. Die Differenz zwischen väterlichen und mütterlichen Elterngeldbezugszeiten vergrößert sich entsprechend.

Zwischenbilanz

 

Der Anstieg der väterlichen Elterngeldquote auf inzwischen ein Drittel aller Vater gewordenen Männer geht mit einem steigenden Anteil Elterngeld beanspruchender Väter mit hohen (1.500 Euro und mehr) Elterngeldbeträgen einher. Zugleich fällt die durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngelds kontinuierlich auf zuletzt durchschnittlich rund drei Monate. Elterngeld beziehende Väter erhalten ein mittleres Elterngeld von knapp 1.200 Euro.

Für den Elterngeldbezug von Müttern im Beobachtungszeitraum dagegen gilt, dass nahezu alle Mutter gewordenen Frauen Elterngeld beanspruchen. Sie beziehen im Durchschnitt Elterngeld für fast ein Jahr und erhalten dafür im Mittel fast 38 Prozent weniger Elterngeld pro Monat als Elterngeld beziehende Väter, zuletzt durchschnittlich 740 Euro. Der Anteil an Müttern mit sehr geringen Elterngeldbeiträgen (500 Euro und weniger) sinkt zwar, umfasst zuletzt aber immerhin noch 40 Prozent der mütterlichen Elterngeldbezüge.

Als Zwischenbilanz in Hinblick auf allgemeine Trends in den Wirkungsdimensionen des Elterngelds und den damit vermittelten, kombinierten Ungleichheiten in den Dimensionen der Sozialstruktur und des Geschlechts halten wir deshalb folgende generelle Tendenz fest: Eine über die Ressource Elterngeld finanzierte Elternzeit ist in den letzten Jahren zunehmend attraktiv für Väter geworden, allerdings allein in der Form einer kurzen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, und das vor allem für mehr und mehr vergleichsweise gut verdienende Väter. Dieses zeitlich sehr begrenzte und sozial selektive Interesse der Väter an Haus- und Sorgearbeiten lässt offensichtlich bislang die tradierte Arbeitsteilung von Müttern und Vätern innerhalb der Familie weitgehend intakt. Weder lässt sich ein Rückgang der Elterngeldbeanspruchung von Müttern noch eine Reduzierung mütterlicher Bezugszeiten von Elterngeld feststellen. Zudem wird deutlich, dass für einen Großteil der Mütter das Elterngeld trotz seiner Konzeption als Lohnersatzleistung keine eigenständige Existenzsicherung während der Elternzeit erlaubt.

4. Räumliche Ungleichheiten im Elterngeldbezug

4.1. Untersuchungsabsicht

Die oben vorgenommene Analyse des Elterngeldbezugs beruht auf Durchschnittswerten, die für die Bundesebene festgehalten und auf dieser Raumaggregatebene miteinander in Beziehung gesetzt wurden. Die damit gegebenen Möglichkeiten, allgemeine empirische Trends zu eruieren und auf mögliche Zusammenhänge zwischen ihnen hinzudeuten, bringen allerdings zugleich die Gefahren der Homogenisierung von Mannigfaltigkeiten zu einheitlichen Mustern mit fragwürdigem Realitätsgehalt und der Strapazierung der Aussagekraft aggregierter Daten mit sich. Zudem erscheint die Darstellung einer generellen, bundesweiten Tendenz in den Wirkungseffekten der Ressource Elterngeld vor dem Hintergrund fest etablierter regionaler sozio-ökonomischer Disparitäten in der Bundesrepublik Deutschland einerseits (vgl. dazu Mösgen 2008) und des Konstruktionsmechanismus des Elterngelds als Lohnersatzleistung andererseits als unvollständig. Insbesondere fehlen dadurch Hinweise auf davon abweichende Nutzungsmuster des Elterngelds und somit auf divergierende Bearbeitungsmöglichkeiten elterlicher Lebenssituationen, wie sie in den idealtypischen Unterscheidungen von Reproduktionsmodellen von Winker (2015) herausgestellt werden.

Um die genannten Gefahren zu minimieren und die Darstellung einer allgemeinen, bundesweiten Tendenz um eine Analyse konkreter Bewältigungsmuster der Reproduktionsarbeitskrise ergänzen zu können, erfolgt im nächsten Schritt eine räumlich differenziert angelegte Untersuchung der Ungleichheiten in den drei Wirkungsdimensionen des Elterngelds (Inanspruchnahme, Bezugsdauer, Bezugshöhe) sowie in der Strukturierungsdimension Erwerbstätigkeit. Wir konzentrieren uns dabei auf die Frage, welche divergierenden Merkmalskombinationen bzw. welche Formen des Elterngeldbezugs sich sinnvoll voneinander unterscheiden lassen.

4.2. Datengrundlage und Indikatoren

Für diese Analyse ziehen wir eine im Rahmen der Bundeselterngeldstatistik bereitgestellte Aufschlüsselung der beendeten Leistungsbezüge des Elterngelds für den Geburtsjahrgang 2014 auf Kreisebene heran (vgl. Destatis 2016). Aus dieser Statistik lassen sich, wie schon für die Bundesebene, Auskünfte über die Erwerbstätigenanteile der Eltern vor der Geburt des Kindes, über die Elterngeldquote und die durchschnittliche Bezugshöhe gewinnen (vgl. Kap. 3). Zudem werden von uns auch für die Kreisebene (Kreise und kreisfreie Städte) aus den Daten des Statistischen Bundesamts die bereits in Kapitel 3.1 erläuterten relationalen Kennzahlen generiert, um der ungleichen Geographie des Elterngelds nachzugehen: Das Verhältnis von mütterlichen zu väterlichen Erwerbstätigkeitsanteilen vor Elterngeldbezug, die Differenz des Elterngeldbezugs von Müttern und Vätern sowie der Elterngeld Pay Gap. Für die Wirkungsdimension der Bezugsdauer liegen auf Kreisebene allerdings keine Angaben für die Mütter vor; ein relationaler Indikator zum Verhältnis mütterlicher zu väterlicher Bezugsdauer lässt sich folglich nicht berechnen. Daher gehen in die Analyse lediglich die Angaben zur väterlichen Bezugsdauer des Elterngelds ein.

4.3. Analyseverfahren

Zur Analyse und Typisierung der verräumlichten Ungleichheiten in den drei Wirkungsdimensionen des Elterngelds und der Strukturierungsdimension der Erwerbstätigkeit greifen wir auf ein clusteranalytisches Verfahren zurück. Clusteranalytische Verfahren der Statistik sind Muster erkennende, gruppierende Verfahren. Sie ermöglichen es, eine große Zahl an Untersuchungsobjekten (hier: die 402 Kreise und kreisfreien Städte) über eine Vielzahl an Merkmalen hinweg auf ähnliche Merkmalsausprägungen hin zu untersuchen und in möglichst homogene Gruppen, die sogenannten Cluster, zusammenzufassen. Gegeneinander wiederum sollen die Cluster möglichst verschieden sein.

Als Sortierungs- bzw. Zuordnungsstrategie greift dabei inhaltlich betrachtet die Idee, die je spezifische Kombination bzw. das Set an Merkmalsausprägungen für jedes Untersuchungsobjekt mit den Kombinationen bzw. Sets zusammenzuführen, die ihm am ähnlichsten sind, sowie von jenen zu trennen, die ihm am unähnlichsten sind. Mathematisch-statistisch umgesetzt wird diese Idee in den so genannten hierarchisch-agglomerativ verfahrenden Clusteranalysen in drei Schritten (vgl. Wiedenbeck/Züll 2010: 529ff.):

  1. Zunächst wird auf der Basis eines gewählten Distanzmaßes der Abstand zwischen den Sets von je zwei Untersuchungsobjekten berechnet. So wird für jedes Kreispaar ein Distanzwert bestimmt. Die Distanzwerte wiederum werden als numerischer Ausdruck der (Un)Ähnlichkeit interpretiert: Je geringer der errechnete Distanzwert zwischen zwei Kreisen ausfällt, desto ähnlicher, je größer der Wert, desto unähnlicher sind sie.
  2. In einem zweiten Schritt wird auf Grundlage der errechneten Distanzen die Gruppierung (das Clustern) der Untersuchungsobjekte vorgenommen. Dabei werden sukzessive entweder jene Kreise zusammengeführt, deren Distanzwerte am geringsten sind oder, wie im sogenannten Ward-Verfahren, jene Kreise zusammengeführt, deren Vereinigung die Streuung der Merkmalswerte innerhalb der Cluster möglichst gering hält.
  3. Die fortschreitende, aufeinander aufbauende Zusammenführung der Kreise zu Clustern mündet letztlich in einer Vereinigung aller Cluster in einem einzigen Cluster. Entlang der Vielzahl der Fusionsschritte muss daher schließlich drittens eine Schwelle bestimmt werden, an der die Zusammenführung der Kreise abgebrochen werden soll, sodass die Gruppierung noch weitgehend in sich homogene Cluster garantiert, die ClusterAnzahl aber zugleich schon inhaltlich interpretierbar und graphisch darstellbar ist. Einen Orientierungspunkt zur Bestimmung der Cluster-Anzahl gibt die Zuordnungsübersicht, eine Tabelle der Fusionsschritte, die eine Kontrolle der Zunahme der Distanzen erlaubt.

Für die Durchführung der Clusteranalyse über die oben genannten Merkmale des Elterngeldbezugs gehen wir wie bei Wiedenbeck/Züll (2010: 541ff.) skizziert vor. Als Distanzmaß wählen wir (1) die quadrierte euklidische Distanz. Mit ihr wird die Distanz zweier Objekte als die Summe der quadrierten Differenzen der Variablenwerte berechnet. Das Clustern der Kreise (2) erfolgt nach dem Ward-Verfahren. Aufgrund des verstärkten Anstiegs der Fusionswerte, das heißt der erhöhten internen Heterogenität der Cluster, ab dem 397. Fusionsschritt wird die Clusterung vor dieser Stelle abgebrochen und eine Anzahl von sechs Clustern festgelegt (3) (vgl. Tabelle  2).

Tab. 2 Fusionsschritte der hierarchischen Clusteranalyse
Tab. 2 Fusionsschritte der hierarchischen Clusteranalyse

Dieses Ergebnis der hierarchischen Clusteranalyse lässt sich mit Hilfe der Clusterzentrenanalyse nach K-Means optimieren. Sie setzt eine Festlegung der Clusterzahl und anfänglicher Clusterzentren voraus. Als Anfangswerte dienen hierfür die mit der Ward-Methode zuvor ermittelte Anzahl von sechs Clustern sowie deren Mittelpunkte. Das Zuordnungskriterium von K-Means entspricht dem der Ward-Methode. Im Unterschied zur hierarchischen Clusteranalyse, bei der einmal vorgenommene Clusterzuordnungen unveränderbar sind, wird bei der K-Means-Analyse die Zuordnung der Kreise und kreisfreien Städte zu den Clustern in einem iterativen Verfahren optimiert. Die interne Homogenität der Cluster ebenso wie die Heterogenität der Cluster gegeneinander nimmt so weiter zu (vgl. Wiedenbeck/Züll 2010: 532ff.).

Das Ergebnis der K-Means-Analyse zeigt nur eine geringe Verschiebung der Clustermittelwerte. Dagegen haben sich die Clustergrößen, also die Anzahl der Kreise pro Cluster, etwas angenähert. Insgesamt erweist sich somit das Ergebnis der Clusteranalyse als statistisch stabil. Die auf diese Weise ermittelten sechs Cluster von Kreisen und kreisfreien Städten hinsichtlich der oben diskutierten sieben Indikatoren des Elterngeldbezugs werden im folgenden Unterkapitel vorgestellt und diskutiert.

4.4. Ergebnisinterpretation

In Abbildung 1 ist das Ergebnis der durchgeführten Clusteranalyse für die 402 Kreise und kreisfreien Städte der Bundesrepublik verortet; Tabelle 3 zeigt die Clustermittelwerte der einzelnen untersuchten Merkmale und ihre Abweichungen von den Durchschnittswerten aller Kreise[7]. Ein Blick auf die Karte und ein kontrastierender Vergleich der Clustermittelwerte ermöglichen eine generalisierende Ausdeutung der ungleichen Geographie des Elterngelds hinsichtlich insgesamt vier sie bestimmender Tendenzen.

Tab. 3 Charakteristika der Cluster des Elterngeldbezugs (Daten: Destatis 2016, eigene Berechnungen)
Tab. 3 Charakteristika der Cluster des Elterngeldbezugs (Daten: Destatis 2016, eigene Berechnungen)

Eine erste Tendenz drückt sich in Cluster IV (n = 92; 22,9 Prozent aller Kreise) aus. In diesen Kreisen weichen die Werte der gewählten sieben Indikatoren in den vier Untersuchungsdimensionen zum Elterngeldbezug nicht bzw. nur sehr gering von den oben bilanzierten bundesweiten Trends ab. Formal betrachtet kann das Cluster also als ‚Durchschnittscluster‘ bezeichnet werden. Inhaltlich betrachtet beschreiben diese Durchschnittswerte die in Kapitel 3 bilanzierte, allgemeine Tendenz. Räumlich betrachtet umfasst das Cluster überwiegend Landkreise, die bis auf wenige Ausnahmen in den westdeutschen Bundesländern liegen.

Im Rückgriff auf die von Winker formulierte Typologie von Reproduktionsmodellen (vgl. Kapitel 2.4) möchten wir die in Cluster IV ausgedrückte Tendenz dem „paarzentrierten“ Modell der Reproduktion zuordnen: Mit ihm „meistern die Menschen den Spagat zwischen Beruf und Familie meist durch eine Vollzeitarbeit des Manns in Verbindung mit einer Teilzeitarbeit der Frau“ (Winker 2015: 145). Sie halten damit „einen mittleren Lebensstandard aufrecht“ (ebd.), zugleich ist die familieninterne Arbeitsteilung nach wie vor stark durch eine Doppelbelastung der Frau geprägt.

Ein zweite Tendenz zeigt sich in den Clustern I (n = 19; 4,7 Prozent), II (n = 52; 12,9 Prozent) und III (n = 59; 14,7 Prozent). In diesen drei Clustern signalisiert das Nutzungs- und Wirkungsmuster der Ressource Elterngeld eine vergleichsweise prekärere sozioökonomische Situation, die mit einem verstärkten Festhalten an einem traditionellen Geschlechterarrangement einherzugehen scheint. Denn in diesen drei Clustern weichen die Clustermittelwerte zum Elterngeldbezug zwar in Hinblick auf die väterliche Bezugsdauer positiv, hinsichtlich der generellen Inanspruchnahme des Elterngelds, des Anteils der Erwerbstätigen vor Elterngeldbezug und der allgemeinen Elterngeldhöhe allerdings negativ von den bundesweiten Durchschnittswerten ab. Die Cluster sind also (in unterschiedlicher Stärke) durch einen unterdurchschnittlichen Elterngeldbezug insgesamt und durch einen geringeren Anteil an Vätern am Elterngeldbezug zu charakterisieren. Zudem ziehen vergleichsweise (sehr) geringe Erwerbstätigenquoten vor Geburt (sehr) niedrige Elterngeldbezüge nach sich; das gilt insbesondere für Mütter.

Darüber hinaus deuten die negativen Abweichungswerte von den Gesamtdurchschnitten aller drei in die Analyse eingegangen relationalen Indikatoren, die das Geschlechterverhältnis im Elterngeldbezug ausdrücken (die Differenz mütterlicher und väterlicher Elterngeldquote, die Differenz in der geschlechtsbezogenen Elterngeldhöhe sowie die Chance auf eine Erwerbstätigkeit der Mütter vor Elterngeldbezug), auf gegenüber den Durchschnittstrends noch verstärkten Asymmetrien zwischen den Geschlechtern hin. Das gilt jedenfalls für die Cluster I und II. In Cluster III entspricht der Mittelwert für die Relation der vor Elterngeld erwerbstätigen Mütter zu Vätern dagegen dem Gesamtmittelwert. Der mittlere Elterngeld Pay Gap in diesem Cluster fällt zudem nicht höher, sondern deutlich geringer aus als der allgemeine Durchschnitt.

In seiner in Cluster I repräsentierten Extremform artikuliert sich die angedeutete Tendenz eines über die Ressource Elterngeld vermittelten Gleichklangs von sozioökonomischer Deprivation und traditionellem Geschlechterarrangement als eine urbane Problematik: Das Cluster umfasst nahezu ausschließlich kreisfreie Städte (und lediglich zwei Landkreise), die zudem vollständig in den alten Bundesländern zu verorten sind und mit einer gewissen Konzentration in den deindustrialisierten Zonen des Ruhrgebiets liegen. Auch in seiner demgegenüber nur etwas abgeschwächten, in Cluster II gefassten, Variante macht sich diese Tendenz räumlich betrachtet ausschließlich in den westdeutschen Bundesländern geltend, schwerpunktmäßig im Westen und Norden der Bundesrepublik. In Gegensatz zu Cluster I sind in Cluster II allerdings vorwiegend Landkreise und nur wenige kreisfreie Städte vertreten. Die in Cluster III ausgedrückte, stark abgeschwächte Variante der Tendenz wiederum umfasst nicht nur Kreise aus den alten, sondern auch (und vor allem) solche aus den neuen Bundesländern sowie kreisfreie Städte und Landkreise. Der Cluster erstreckt sich über den Norden, die Mitte und den Westen der Bundesrepublik, während er in Sachsen, Thüringen (bis auf einen Kreis), Baden-Württemberg und Bayern nicht vertreten ist.

Zumindest in seiner in Cluster I repräsentierten Extremform verweist unseres Erachtens die hier angesprochene Tendenz auf solche Varianten der Familienorganisation, die Winker als „subsistenzorientiert“ und „prekär“ einordnet. Beide Varianten verweisen auf ein sehr niedriges Erwerbseinkommen durch zumeist nur einen (in der Regel männlichen) Erwerbstätigen (prekäres Modell) oder durch eine Abhängigkeit der Familie (subsistenzorientiertes Modell) von staatlichen Leistungen der Grundsicherung. Familien in diesen Lebenslagen finden in der familienpolitisch bereitgestellten Ressource Elterngeld keine finanzielle Unterstützung.

Als dritte Tendenz manifestieren sich in Cluster V (n = 112; 27,9 Prozent) dagegen besonders die mit der Einführung der Ressource Elterngeld angestrebten Modernisierungsabsichten bei der Organisation der Reproduktionsarbeit, aber auch das (bisherige) Ausbleiben von Modernisierungserfolgen. Denn einerseits gilt für die dort zusammengefassten Kreise und kreisfreien Städte, dass die Clustermittelwerte für die Wirkungsdimension der Inanspruchnahme sowie für die Frage nach der Erwerbstätigkeit vor Elterngeldbezug positiv von den allgemeinen Durchschnittswerten abweichen. Ihnen ist darauf bezogen auch eine geringere Asymmetrie zwischen Elterngeld beziehenden Müttern und Vätern gemeinsam.

Damit zielt die in Cluster V artikulierte Tendenz unseres Erachtens zwar auf die von Winker als „ökonomisiertes“ Modell der Reproduktion vorgestellte Variante der Familienorganisation. Mit ihr verfolgen beide Eltern „in Vollzeit konsequent ihre beruflichen Karrieren“ (Winker 2015: 149), was ein hohes Familieneinkommen garantiert. Allerdings sind den Kreisen des Clusters negative Abweichungswerte gegenüber dem Gesamtmittelwert für die väterliche Bezugsdauer des Elterngelds gemeinsam: Väter nehmen dort im Durchschnitt nur knapp drei Monate lang Elterngeld in Anspruch. Zudem verzeichnen die Kreise zwar vergleichsweise hohe Erwerbstätigenquoten von Vätern und Müttern vor Elterngeldbezug und hohe Elterngeldbeträge, gleichwohl liegt der Elterngeld Pay Gap im Durchschnitt. Beide Aspekte – die sehr kurzen väterlichen Bezugszeiten und die Differenz zwischen mütterlichen und väterlichen Elterngeldbezügen – verweisen eher auf das oben genannte „paarzentrierte“ Modell der Reproduktion. Abbildung 1 zeigt eine ausgeprägte Dominanz des Clusters V in Bayern, wobei er in allen westlichen Bundesländern vertreten ist, nicht dagegen in den östlichen Bundesländern.

Abb. 1
Räumliche Ungleichheiten im Elterngeldbezug (Daten: Destatis 2016, 
eigene Berechnungen; 
Kartengrundlage: BKG 2017)
Abb. 1 Räumliche Ungleichheiten im Elterngeldbezug (Daten: Destatis 2016, eigene Berechnungen; Kartengrundlage: BKG 2017)

Eine vierte Tendenz zu einem egalitären Geschlechterarrangement lässt sich in Ansätzen allenfalls für das Nutzungs- und Wirkungsmuster der Ressource Elterngeld behaupten, das die in Cluster VI (n = 68; 16,9 Prozent) vereinten Kreise zusammenfasst. In diesem Cluster sind solche Kreise gruppiert, in denen zum einen – ähnlich Cluster V – ebenfalls überdurchschnittlich viele Väter Elterngeld in Anspruch nehmen, zugleich aber die mittlere väterliche Bezugsdauer unterdurchschnittlich ausfällt. Zudem – und anders als in Cluster V – fällt in den in Cluster VI gruppierten Kreisen die mütterliche Erwerbstätigkeit im Vergleich aller Cluster sehr hoch, der Elterngeld Pay Gap mit Abstand am geringsten aus. Zumindest in Hinblick auf die materielle Dimension des Elterngeldbezugs kann für diesen Cluster deshalb von der geringsten Geschlechterasymmetrie gesprochen werden, was in Hinblick auf die Typologie von Winker an das Versprechen eines „ökonomisierten“ Reproduktionsmodells mit zwei in Vollzeit erwerbstätigen Elternteilen erinnert. Die Elterngeldbeträge selbst allerdings bleiben trotz hoher Erwerbstätigenquote auf vergleichsweise niedrigem Niveau – ein Hinweis auf eher niedrige, dem „prekären“ Modell entsprechende Erwerbseinkommen.

Räumliche Schwerpunkte dieses Clusters sind die ostdeutschen Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Einige Kreise liegen aber auch in den anderen ost- sowie in westdeutschen Bundesländern.

5. Regionale Differenzierungen des Elterngelds und die Perpetuierung gesellschaftlicher Ungleichheit

Die staatlich bereitgestellte Ressource Elterngeld wird nicht von allen Eltern in gleichem Umfang in Anspruch genommen, nicht von allen Eltern für eine gleich lange Bezugsdauer bezogen und nicht für alle Eltern in gleicher Höhe ausgezahlt. Stattdessen sind ungleiche Wirkungseffekte in den zentralen Wirkungsdimensionen der Inanspruchnahme, der Bezugsdauer und der Anspruchshöhe des Elterngelds zu beobachten – und damit, so darf geschlussfolgert werden, ungleiche Wohlfahrtschancen während der Elternschaft und ungleiche Bewältigungsmöglichkeiten der damit einhergehenden Sorgeaufgaben gegeben.

Vor dem Hintergrund der erwerbseinkommenszentrierten, hohe Einkommen positiv und geringe Einkommen negativ privilegierenden Programmstruktur des Elterngelds reflektieren diese Ungleichheiten etablierte Muster gesellschaftlicher Ungleichheit: Ungleichheitseffekte des Elterngelds in den einzelnen Wirkungsdimensionen sind entlang der Bundeselterngeldstatistik sowohl in Hinblick auf unterschiedliche, einkommensabhängige soziale Lagen (also für den Untersuchungsaspekt Sozialstruktur) als auch entlang von Divergenzen zwischen Müttern und Vätern (also für den Untersuchungsaspekt Geschlecht), vor allem aber in Bezug auf die Kombination beider Aspekte festzuhalten: Über das Elterngeld vermittelt sich zum einen die Reproduktion der stark vergeschlechtlichten Einkommens- bzw. Sozialstruktur. Zugleich tangiert sie (jedenfalls bislang) wenig die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Die auf ein clusteranalytisches Verfahren gestützte Betrachtung der Kennzahlen zu den einzelnen Wirkungsdimensionen des Elterngelds auf kleinräumiger Maßstabsebene verdeutlicht diese allgemeinen Befunde in konkreteren Ausgestaltungen als regionale Unterschiede.

Die von uns identifizierten sechs Cluster des Elterngeldbezugs stehen gegenstandsbezogen für unterschiedliche Kombinationen der Inanspruchnahme, Dauer und Höhe des Elterngelds, zu denen Eltern vor dem Hintergrund ihrer divergierenden sozio-ökonomischen Situationen und des darauf bezogenen Anreizmodells des Elterngelds ermuntert bzw. genötigt werden. Die vier an diesen Clustern abgelesenen unterschiedlichen Nutzungsmuster der Ressource Elterngeld lassen sich mit Hilfe von Winkers idealtypischer Unterscheidung von familiären Reproduktionsmodellen als „ökonomisierte“, „paarzentrierte“, „prekäre“ und „subsistenzorientierte“ Bewältigungsformen kinderbezogener Sorgearbeiten verstehen bzw. dazwischen verorten.

Das räumliche Variationsmuster dieser ungleichen Bewältigungsformen wiederum verdeutlicht unseres Erachtens zum einen noch einmal den sozio-ökonomischen Bias, der die Verfügungsmöglichkeiten über die Ressource Elterngeld sowohl in seiner allgemeinen wie in seiner vergeschlechtlichten Form durchzieht. Zum anderen lässt sie die von Siebel befürchtete „Spaltung innerhalb des Reproduktionsbereichs“ zumindest auf der Ebene des Regionalvergleichs ansatzweise sichtbar werden. Im Regionalvergleich deutet sich an, dass etwa die von der Einführung des Elterngelds nicht profitierende, weil mit sehr niedrigen oder ohne Erwerbseinkommen ausgestattete und deshalb „subsistenzorientiert“ auf die staatliche Grundsicherung angewiesene, familiäre Bewältigungsstrategie gerade für solche Städte nachzuweisen ist, die von dem Prozess der Deindustrialisierung besonders betroffen waren bzw. sind. Eine Verortung der von der Einführung des Elterngelds profitierenden, weil vergleichsweise gut verdienenden, Familienkonstellationen dagegen verweist hauptsächlich auf Kreise im Bundesland Bayern, bringt also vermutlich hohe Erwerbsquoten und ein hohes Lohnniveau, somit wahrscheinlich das traditionelle sozio-ökonomische Nord-Süd-Gefälle der Bundesrepublik zum Ausdruck. Dass demgegenüber eine Kombination aus vergleichsweise niedrigen, aber zwischen Vätern und Müttern weniger stark divergierenden Elterngeldbezügen vor allem für Kreise in ostdeutschen Bundesländern zu vermerken ist, kann vor dem Hintergrund eines generell niedrigeren Lohnniveaus und einer allgemein höheren Frauenerwerbstätigkeit in Ost- gegenüber Westdeutschland nicht verwundern.

So einleuchtend solche Überlegungen auch und gerade unter Berücksichtigung der Funktionsweise des Elterngelds sind: Für eine an die in diesem Beitrag geleistete Aufdeckung und Beschreibung der mit der Ressource Elterngeld ein- bzw. fortgeführten ungleichen Bewältigungsmodalitäten von Elternschaft anknüpfende Erklärung der identifizierten Cluster und ihrer räumlichen Strukturen wären die erklärenden Variablen noch zu bestimmen und ihr jeweiliger Einfluss zu untersuchen.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass Merkmalskombinationen, die für eine räumliche Aggregatebene festgehalten werden, nicht den tatsächlichen Handlungs- und Verhaltensmustern von Einzelnen entsprechen müssen. Im Gegenteil kann ihre Identifikation auf der Aggregatebene auf einen ökologischen Fehlschluss (vgl. dazu Robinson 1950) hinauslaufen. Insbesondere bei zwei Ergebnissen unserer räumlich orientierten Analyse scheint es uns in diesem Zusammenhang lohnenswert, sie im Rahmen einer Analyse von Individualdaten weiter zu verfolgen: Zum einen ist die auf Aggregatebene sich abzeichnende, am Cluster I beschriebene Beziehung zwischen sozio-ökonomischer Deprivation, einem prinzipiell traditionellen Geschlechterarrangement und einer vergleichsweise langen väterlichen Bezugsdauer des Elterngelds zu überprüfen. Zum anderen ist der auf Aggregatebene deutlich werdenden Leerstelle einer sowohl in materieller als auch in geschlechterpolitischer Hinsicht gelingenden Modernisierung der Familienorganisation nachzugehen. Denn beide Aspekte konterkarieren die angedachten Wirkungseffekte des Elterngelds. Sie lassen die Einführung der Ressource Elterngeld und den damit verbundenen familienpolitischen Paradigmenwechsel nicht nur in Hinblick auf seine Fortschreibung gesellschaftlicher Ungleichheit, sondern auch in Bezug auf die damit selbst verfolgten Zwecksetzungen als problematisch erscheinen.

Endnoten

Autor_innen

Jan Kemper ist Sozialwissenschaftler. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten der Stadtsoziologie und den Methoden der empirischen Sozialforschung.

kemper@geo.uni-frankfurt.de

 

Andrea Mösgen ist Geographin und beschäftigt sich mit urbanen Ungleichheiten und Wohnen, speziell Gentrifizierung, sowie mit GIS-gestützter Sozialraumanalyse.

moesgen@geo.uni-frankfurt.de

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