Infrastruktur, Intimität und Konsens – Fragen verdichteter Kräfteverhältnisse

Kommentar zu Jan Hutta und Nina Schuster „Infrastrukturen städtischer Intimität“

Jenny Künkel

Mit dem Debattenaufschlag „Infrastrukturen städtischer Intimität“ bringen Jan Hutta und Nina Schuster (2022) ein junges Forschungsfeld nach Deutschland, das Fragen von Geschlecht und Sexualität miteinander verknüpft, diese anti-identitär fasst und verstärkt affektive Dimen­sionen einbezieht. Unter Rückgriff auf einen breiten Infra­struk­tur­begriff wird das weite Feld der körperlichen und/oder emotio­nalen Nah­be­zieh­ungen auf gesellschaftlich wichtige Netzwerke und Ressourcen­distri­butions­systeme bezogen. Hutta und Schuster betonen – ganz im Sinne einer Forschung, die „Intimität“ immer schon als vermachtetes Konstrukt verstand (Berlant 1998) –, dass Infrastrukturen Macht- und Herrschaftsverhältnisse (re-)produzieren. Zwar siedelten sich vor allem in Nischen des Kapitalismus auch gegenhegemoniale Infrastrukturen an, oft jedoch seien Infrastrukturen heteronormativ, rassistisch sowie durch Kapitalinteressen oder able-bodiedness strukturiert. Daher sei zu untersuchen, wie „infrastrukturelle Rahmenbedingungen – einschließlich ihrer Materialitäten, Bedeutungen und Affekte“ (Hutta/Schuster 2022: 105, Hervorh. i. O.) – bestimmte Intimitäten fördern oder erschweren.

Dieser machtkritische Fokus erschwert eine Kommentierung, denn ich stimme mit Hutta und Schuster schlicht zu 99 Prozent überein. Im Folgenden führe ich daher ein Thema aus, dass die beiden in ihrem Überblick nur streifen: sexualisierte Gewalt, die Teil intimer Beziehungen und ebenfalls infrastrukturell vermittelt ist. Dieses vermachtete, emotional diskutierte Thema regt zugleich dazu an, vor möglichen Fallstricken eines Infrastrukturfokus zu warnen. Denn die Infrastrukturforschung verabschiedet sich – entgegen der machtkritischen Konzeption von Hutta und Schuster sowie der Literatur zu Intimitäten, in der diese sich verorten – teils von Kritischer Gesellschaftstheorie (wie ich im Folgenden ausführe). Demgegenüber möchte ich vorschlagen, den Begriff der Struktur im Konzept der Infrastruktur ernst zu nehmen und das neue Forschungsfeld unter Vermeidung essenzialistischer Materialismen staats- und kapitalismustheoretisch zu unterfüttern – zum Beispiel durch ein Verständnis von Infrastrukturen als materiell-semiotische Verdichtung von Kräfte­ver­hält­nissen in Anschluss an Poulantzas (2011 [1978]).

1.Staats- und Kapitalismustheorie systematisch einbeziehen
und erweitern

Eine materialistische Perspektive denken Hutta und Schuster mit Verweis auf Adamczaks (2017) Konzept der „Beziehungsweisen“ bereits an. Damit bieten sie einen theoretischen Rahmen an, der über einen bloßen Fokus auf Infrastrukturen hinausgeht (ich komme später darauf zurück). Adamczak stützt sich auf eine Marx’sche Subjektkonzeption, nach der Menschen stets durch Beziehungen hervorgebracht sind. Die Beziehungen treten uns allerdings oft in verdinglichter Form entgegen (z. B. vermittelt via Vertrag oder Markt). So drängt etwa die unpersönliche Herrschaft der kapitalistischen „Wertvergesellschaftung“ (Heinrich 2020) (Produktions-)Mittellose zum Verkauf ihrer Arbeitskraft und Kapitalist*innen zur Profitmaximierung. Dies bedeutet zweierlei: Erstens entsteht gesellschaftlicher Wandel nur in begrenztem Maße aus geändertem individuellem Verhalten oder Moralappellen, sondern braucht Strukturveränderungen (im genannten Beispiel etwa die Absicherung durch sozialstaatliche und Commons-Infrastrukturen oder Vergesellschaftung). Zweitens sind die Beziehungen, die Adamczak in den Mittelpunkt stellt, nicht unmittelbar als vermachtete Verhältnisse zwischen Personen erkennbar. Wenn sie zur Struktur geronnen sind, konservieren sie für eine gewisse Dauer Machtverhältnisse. Sie determinieren Handeln zwar nicht, lenken es aber in bestimmte Richtungen. Dies gilt insbesondere für die unpersönliche Herrschaft im Kapitalismus, die, wie wir noch sehen werden, bei intimen Beziehungen besonders „unsichtbar“ bleibt. Adamczak ist hier hilfreich, da sie für ein Sichtbarmachen der Macht in den geronnenen Beziehungen plädiert, wenn sie fragt, welche solidarischen Beziehungen wir für eine postrevolutionäre Zukunft erproben und institutionalisieren müssten. Dabei legt sie gezielt den Finger in die Wunde und fordert, auch alternative Praxen auf ihr (un-)emanzipatorisches Potenzial abzuklopfen, indem wir schauen, welche Beziehungen darin instituiert werden (z. B. qua Analyse der konkreten Organisation und diskursiven Konstruktion von queeren Workshops, Vielelternfamilien, Bordellkollektiven oder BDSM-Klubs).

Was hat dies nun mit Infrastrukturen zu tun? Diese sind aus marxistischer Perspektive zunächst schlicht als eine von vielen gesellschaftlichen Strukturen verstehbar und zugleich als Formen des In-Beziehung-gesetzt-Werdens. Sie wären dann auch im Ensemble mit anderen Strukturen zu analysieren. Die Infrastrukturforschung neigt allerdings zu einer Verengung: Erstens steht trotz einer breiten Konzeptualisierung im Fokus empirischer Analysen der Intimität häufig nur eine, nicht selten lokale Infrastruktur. Diese ist keinesfalls immer baulich-physischer Natur wie das „Zuhause“ (Amrov 2017), sondern rückt oft ein soziales Netzwerk ins Zentrum (z. B. das technisch-menschliche Sorgenetzwerk für Gewaltopfer, vgl. Tseng et al. 2022) oder ist – aufgrund des Interesses der science and technology studies am Thema – häufig sogar digital (wie etwa das Datennetz von Dating-Apps, vgl. Weltevrede/Jansen 2019). Dennoch ist die Infrastruktur in der Regel insofern „greifbar“, als auch die nicht-materielle Infrastruktur konzeptuell aus physischen Netzwerkstrukturen abgeleitet ist, wie zum Beispiel der Ab-/Wasserversorgung (Datta/Ahmed 2020). Demgegenüber geraten abstraktere, nicht-netzwerkförmige Strukturen wie Elterngeld oder Märkte sowie gegen Dritte einsetzbare Ressourcen wie Polizei und Gefängnis – die von einer breiten Konzeptualisierung von Infrastruktur durchaus erfasst werden (Berlant 2016) – in der empirischen Praxis kaum in den Fokus. Als Effekt werden dann zum Beispiel eher Datenströme als Geldströme oder Rechtssysteme analysiert (vgl. aber u. a. Filmer 2020, der Governance zur Infrastruktur erklärt). Dabei wären Institutionen, die Intimitäten strukturieren, durchaus als fürsorgende, juridische und repressive Infrastrukturen fassbar (mit welchem analytischen Mehrwert sei hier zunächst dahingestellt). Zweitens tendiert die Literatur zumindest in Teilen dazu, systematisch ausformulierte Macht- und Herrschaftstheorien durch den Infrastrukturbegriff und -fokus zu ersetzen.

Ich beginne dem zweiten Aspekt, denn hier wird ein gemeinsames Problem deutlich: Beide Verengungen fußen auf einer eigentümlichen Verbindung des infrastructural turn mit einer Scheu vor Kritischer Gesellschaftstheorie. In Teilen der Literatur verdrängt eine Befassung mit der agency von Materialität die Auseinandersetzungen mit den ins Materielle eingeschriebenen sozialen Beziehungen (die Kritik am new materialism will ich hier nicht wiederholen, vgl. dazu Künkel 2015). In anderen Beiträgen ersetzt die Infrastruktur selbst einen gesellschaftstheoretischen Strukturbegriff. So definieren etwa Besedovsky et al. (2019: 581) in einem Artikel über „Time as infrastructure“ Infrastrukturen nicht nur als neues Analysekonzept, sondern zugleich als „structures that underlie and powerfully shape current forms of social organization and interaction“. Den Wert des „Analysetools“ Infrastruktur sehen sie darin, dass diese 1) bestimmte (städtische) Praktiken verhindern oder fördern, 2) Verbindungen oder Exklusion schaffen können, 3) Pfadabhängigkeiten schaffen, 4) Beziehungen zu menschlicher und gebauter Umwelt strukturieren, 5) eine Ressource darstellen und 6) bestimmte Praktiken als Gewohnheit verstetigen. Diese aus dem Blick auf materielle Elektrizitäts-, Wasser- oder Verkehrsnetze stammende analytische Perspektive werde zunehmend ausgeweitet auf weitere, auch immaterielle Bereiche wie politische Strukturen oder Wissen. Der Weg der Ableitung aus materiellen Infrastrukturen, um zu einem analytischen Werkzeug zu kommen, das zentrale Leistungen eines historisch-materialistischen Strukturbegriffs erreicht, mag etwas umständlich, aber abgesehen von den fehlenden Quellen kaum problematisch, jedenfalls nicht machtunkritisch erscheinen. Wenn dann als zentraler Grund, weshalb es ein solches neues Analysetool braucht, allerdings angegeben wird: „[T]emporal arrangements that define late capitalism are frequently illegible and the agencies that define them are difficult to analyze“ (Besedovsky et al. 2019: 583), wird jedoch deutlich, dass hier nicht nur alter Wein in neuen Schläuchen verkauft wird. Vielmehr zeugt es von einer gezielten Vernachlässigung der – im Vergleich zu groben Kategorien wie „Praktiken verhindern oder fördern“ deutlich konkreteren – empirischen und theoretischen Erkenntnisse marxistischer Perspektiven, welche die Zeitstrukturen des Spätkapitalismus bereits lesbar machen (Rosa 2013). Auch dezidierte Abgrenzungsversuche vom Strukturbegriff innerhalb des Forschungsfeldes überzeugen wenig. So betont etwa Berlant (2016: 393):

„Infrastructure is not identical to system or structure, as we currently see them, because infrastructure is defined by the movement or patterning of social form. It is the […] liveworld of structure.“

Trotz des Wortes „we“ ist diese Darstellung ein othering. Mit der Abgren­zung vom vermeintlich allseits akzeptierten orthodoxen Verständnis von Struktur, das als fix, unlebendig und nicht – wie oben gezeigt – durch Praxen hervorgebracht kritisiert wird, werden ganze Theorietraditionen unterschlagen. Dies ist bedauerlich, da mit der Absage an historisch-materialistische Theorien bereits existierende Analysekonzepte und zu explorierende Machtmechanismen, nicht zuletzt hinsichtlich des kapitalistischen Staates, übersehen werden.

Denn was sind Infrastrukturen eigentlich? Hutta und Schuster definieren sie mit Larkin (2013: 328) als „Netzwerke, die den Fluss von Waren, Menschen oder Ideen befördern und deren Austausch über den Raum hinweg ermöglichen“. Doch warum eigentlich Waren und nicht zum Beispiel Dinge? Die Benennung ist kein Zufall, denn historisch bezeichnete der zunächst in der Militärsprache etablierte Begriff Strukturen wie Straßen, Eisenbahnlinien, Wasser- und Stromnetze, die zugleich zentrale Wegbereiter der Moderne und des Industriekapitalismus waren (Gandy 2011). Heute gilt das Konzept als „slippery term“ (Edwards 2003: 186), der für „essentially any important, widely shared, human constructed resource“ (ebd. 187) verwendet wird. Klassische Definitionen fassen darunter „alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten“ (bpb 2016). Die neue wissenschaftliche Literatur, die dem Begriff auch als theoretisches Analysetool nutzt, weitet diese Definition noch aus und erfasst damit alles „what organizes life“ (Berlant 2016). Jene Definitionen, die „Wichtigkeit“ oder „Erforderlichkeit“ sowie mindestens zwei in unserer Gesellschaft so zentrale Bereiche wie menschliche Grundbedürfnisse und Wirtschaft oder gar jegliche menschengemachte „Ressource“ ins Zentrum stellen, machen es schon ein bisschen weniger aufregend, dass die heutige Geographie Infrastrukturen als zentral für die Gestaltung sozialen, auch intimen Lebens entdeckt. So erklärt Wilson (2016: 247), eine Begründerin des Forschungsfelds der „Infrastrukturen der Intimität“, ihr Interesse am Thema folgendermaßen: „[I]nfrastructures are involved in social relations and, in many cases, shape the conditions for relational life“. Jedoch scheint es letztlich wenig verwunderlich, dass machtinteressierte Forscher*innen wie Wilson in einem so zen­tral­en Feld Macht vorfinden: „There is power in the sewer.“ (ebd.: 248). Wichtiger noch ist aber mit Blick auf die gängigen Definitionen: Wenn die weitgehend durch den Staat organisierte Daseinsvorsorge und die wirtschaftliche Entwicklung für das Konzept derart zentral sind, kommt eine machtkritische Infrastrukturforschung nicht ohne Staats- und Kapitalismustheorie aus. Das heißt natürlich nicht, dass die im Feld der Infrastrukturen der Intimität betonten Affekte keine Berechtigung hätten. Es bedeutet lediglich, dass emotionale Welten ohne die Analyse von Staat und Kapitalismus nicht zu verstehen sind, weil Affekte nicht individuell, sondern gesellschaftliche Prozesse und zugleich Strukturen sind (Penz/Sauer 2016). Gleiches gilt natürlich auch für die vielfältigen, konstitutiv verwobenen und keinesfalls nur sekundären Herrschaftsverhältnisse wie Nation, Rassismus, Post-Kolonialismus oder Ableismus.

Die Zentralität von Staat und wirtschaftlicher Entwicklung deuten sowohl Hutta und Schuster als auch Wilson an, etwa wenn sie auf Austeri­täts­politiken verweisen. Doch wenn es bei Wilson (2016: 248) heißt, „infrastructure is also a shortcut to political economy”, dann muss eben darauf geachtet werden, dass im Rahmen der „Abkürzungsstrategie“ nicht – wie oben am Beispiel der Zeitinfrastrukturen erläutert – eine theoretische Durchdringung von Infrastruktur durch Infrastrukturthemen (die ohnehin in Teilen schlicht Raumanalysen neu benennen) ersetzt wird. Vielmehr gilt es, im Rahmen einer Neu(er)findung des Feldes existierende Staats- und Kapitalismustheorien umfassend zu nutzen und zu erweitern. Denn diese sind einerseits kompatibel mit dem – keineswegs falschen, aber recht groben – Analyseraster kritischer Infrastrukturforschung, die (Zeit-)Räume und Infrastrukturen als durch Machtverhältnisse produziert und diese produzierend fasst. Andererseits können die Staats- und Kapitalismustheorien zur Verfeinerung des groben Rasters herangezogen werden. So ist beispielsweise Poulantzas (2011 [1978]) Analyse des Staates als materieller Verdichtung von Kräfteverhältnissen als ein ähnliches Wechselspiel angelegt: zwischen heterogenen gesellschaftlichen Kräften, vor allem Klassen, deren Interessen in bestimmten staatlichen Strukturen wie Polizei, Gefängnis, Schule, Sozialamt für eine gewisse Dauer institutionalisiert sind. Diese Institutionalisierungen wirken, wie es Jessop (2004) mit dem Begriff der „gendered selectivities of the state“ intersektionaler und das Symbolische stärker einbeziehend ausdeutete, zugleich strukturierend auf die Gesellschaft und damit auf die konkreten Handlungsbedingungen Einzelner. Gleichwohl zeigt die spezifischere Theorie, dass es gerade eine „zentrale Leistung“ (Belina et al. 2013: 52) des heterogenen, multiskalaren Staates ist, herrschende Interessen zu organisieren und subalterne Interessen zu desorganisieren, indem Letztere zwar auch berücksichtigt werden, jedoch eben nur partiell.

Hinsichtlich Intimitäten hat das selektive staatliche Aufgreifen queer-feministischer Bewegungsforderungen im Zuge der Neoliberalisierung eine zentrale Bedeutung: vor allem die Produktivmachung von Subjekten im Namen der Geschlechtergleichheit und die Punitivierung (also die Zunahme strafender Reaktionen auf Normabweichung und Gewalt) im Namen des Frauenschutzes. Denn im Feld des Intimen fand gegenüber den prüden, kleinfamilial-patriarchalen 1950er Jahren ein ausgeprägter Normwandel statt – nicht zuletzt durch die Gewaltskandalisierung und sexuelle Befreiungsforderungen der 68er- und Frauenbewegungen. Zudem führte das Ende des Fordismus zu Verschiebungen der vergeschlechtlichten Arbeitsteilungen, die familiäre Arrangements prägen. Feministische Autor*innen kritisieren, dass Frauen unter dem Leitbild des „adult worker model“ (Lewis/Giullari 2006) zwar in Arbeitsmärkte integriert wurden, Arbeitsverhältnisse aber zugleich entsichert wurden und Verantwortung für Familie und Haushalt überproportional weiblich bleibt. In ähnlicher Weise lasse eine „Neue Homonormativität“ (Duggan 2002) unter Stichworten wie „Diversitätspolitik“ zwar normabweichende Sexualitäten zu, inkludiere aber vor allem monogame, weiße Leistungsträger*innen; Familienförderung vermische sich stark mit Mittelschichtsförderung (z. B. wird das „Elterngeld“ vom Arbeitslosengeld II abgezogen und steigt mit dem Einkommen; vgl. Kemper/Mösgen 2017; demgegenüber werden zum Beispiel arme migrantische Eltern durch Begrenzung des Kindergeldbezugs oder durch drohende Abschiebung im Falle von Obdachlosigkeit mit Kindern aus dem Sozialstaat gedrängt; vgl. Kanalan 2020). In jüngerer Zeit wird ausgehend von Beobachtungen in den USA zudem ein „carceral feminism“ (Bernstein 2010) problematisiert: Ein verbesserter Zugriff vor allem weißer Mittelschichtsfrauen auf den Repressionsapparat löse sozialstaatliche Lösungsansätze ab. Statt zum Beispiel Intimpartner*innenschaftsgewalt auch durch die Schaffung von Wohnraum (jenseits von Monogamie und Kleinfamilie), den Abbau von Stressoren wie Armut sowie durch ehe- und familienunabhängige sozialstaatliche Absicherung zu bekämpfen, setzten Liberale im „feminist war on crime“ (Gruber 2021) auf obligatorische Festnahmen (selbst gegen den Willen der Opfer). Dies gefährde die ärmere Schwarze Bevölkerung – durch rassistische Polizeieinsätze, Job- und Wohnungsverluste sowie die Ingewahrsamnahme beider Parteien in strittigen Fällen.

Dieser schlagwortartige Abriss verdeutlicht dreierlei: 1) wie zentral der Staat und seine Verwicklungen mit Kapitalakkumulation für Intimitäten sind, 2) dass die selektive Einschreibung von Kräfteverhältnissen in den Staat in neoliberalen Zeiten oftmals Geschlecht gegenüber Klasse, race und weiteren Herrschaftsverhältnissen privilegiert, und 3) dass der strafende Staat zur Ressource aufstrebender, einfach­diskri­minier­ter Gruppen, vor allem privilegierter Frauen, avanciert. Für eine Infrastrukturforschung der Intimitäten bedeutet das: Neben der oben beschriebenen „Unsichtbarkeit“ unpersönlicher Herrschaftsverhältnisse im Kapitalismus (Stichwort „Wertvergesellschaftung“) sind auch weniger „greifbare“ personenbezogene Infrastrukturen wie sozialstaatliche Förderinstrumente zu berücksichtigen, anstatt physische Netzwerke wie Wasserleitungen oder gedanklich daraus abgeleitete immaterielle Netzwerke wie Datenflüsse zu privilegieren. Dies gilt auch insofern, als sich die Privilegierung von Netzwerken häufig auf die Annahme stützt, dass materielle und technische Infrastrukturen inklusive der darin verfestigten Machtverhältnisse in unserer Gesellschaft besonders stark als „natürlich“ verklärt würden, also weniger als Verhältnis zwischen Menschen denn als Mensch-Technikverhältnis erschienen – zumindest solange bis sie aufhören zu funktionieren, bis also das Wasser oder der Strom abgeschaltet oder bestimmten Menschen von vornherein vorenthalten wird (Star 1999; Wilson 2016). Jedoch sind nicht-materielle, abstrakte Infrastrukturen wie das Elterngeld oder die schulische Sexualerziehung mindestens ebenso verdeckte Mechanismen des In-Beziehung-Setzens (z. B. von Eltern unterschiedlicher Eigentumsklassen oder Kindern bei der Sexualitätserkundung), deren Macht es sichtbar zu machen gilt. Dabei gilt es, die Macht der Infrastrukturen gedanklich nicht zu stark von physischen Infrastrukturen abzuleiten und dualistisch als Ressourcenzugang oder -mangel zu fassen (wie den auf- oder zugedrehten Wasserhahn). Vielmehr sollte Macht komplexer gedacht werden und zum Beispiel auch der Einsatz von Infrastrukturen gegen oder zum Schaden Dritter betrachtet werden (wie etwa bei Polizeieinsätzen oder Emissionen). Welche Ergänzungen eine solche, umfassende (Infra-)Strukturperspektive bietet, skizziere ich im Folgenden am Beispiel sexualisierter Gewalt.

2.Sicherheiten hinterfragen

Dass Infrastrukturen Machtverhältnisse spiegeln und formen, ist ein Allgemeinplatz. Gerade der Mangel an Infrastrukturen gilt jedoch auch als Verstärker sexueller Gewalt und damit verknüpfter Geschlech­ter­hierarchien. So nötigt beispielsweise eine fehlende Innentoilette zur Selbstexposition und zum potenziell gefährlichen Aufsuchen öffentlicher Orte oder aber zur Einschränkung von Trinken und Nahrungsaufnahme (Brauer 2020). Toiletten sind mithin gleichermaßen eine soziale wie materielle Struktur, die Gewalt hervorbringen oder verhindern kann, wie es McFarlane (2014) am Beispiel prominenter Vergewaltigungen und Ermordungen zweier Dalit-Teenagerinnen aus einem Armutsviertel in Indien 2013 herausgearbeitet hat.

Die Erkenntnis, dass Infrastruktur sexualisierte Gewalt prägt, ist wichtig, verweist aber zugleich auf Fallstricke des Infrastrukturfokus. Denn einerseits zeigen feministische Forschungen auf, dass zum Beispiel Frauenabteile, die in Anschluss an den genannten Vergewaltigungsfall in Delhis U-Bahn eingerichtet wurden, die Frauenmobilität erhöhen (Sadana 2012). Andererseits wird dabei aber auch sichtbar, dass – entgegen der planerisch-politischen Debatte vor Ort – nicht allein die physische Materialität neue soziale Bedingungen schuf, sondern auch vermachtete Narrative über die Sicherheit im Untergrund im Vergleich zum noch stärker klassenübergreifenden, „unkontrollierten“ überirdischen Verkehr (ebd.: 17). Die indische Debatte um die Vergewaltigungen im Slum 2013 verdeutlicht weitere Probleme einer komplexitätsreduzierenden Fokussierung auf materielle Lösungen: Laut Datta und Ahmed (2020) essenzialisieren die Sicherheitsdebatten die materielle Struktur des Slums. Dieser erscheine qua Mangel an Privatraum als objektiv gefährlich, was durch Traditionen von Klassenhass, Slum-Clearings und (post-)kolonialer Segregation plausibilisiert werde. Demgegenüber blieben die weiteren Strukturen des Sexismus und deren Verbindungen vor allem mit Klasse und Kaste, die Vergewaltigungen produzieren, ebenso unadressiert wie die Marginalisierungsprozesse, die den Slum hervorbringen, wenn vorrangig Privatklos, Frauenabteile und andere materielle Strukturen der Privatisierung und Versicherheitlichung öffentlicher Räume als Lösung präsentiert werden.

Ich möchte diesen Gedanken weiterführen und im Sinne einer Analyse „unsichtbarer“ Herrschaftsverhältnisse und wenig „greifbarer“ Infrastrukturen dafür plädieren, ökonomische Verhältnisse auch jenseits des Augenscheinlichen (also der extremen Armut im Slum) zu suchen und Sexismus als materiell zu fassen. Ich mache dieses Plädoyer auch deshalb, weil in westlichen Kontexten nicht zuletzt queere, feministische und trans Räume zu den viel diskutierten Infrastrukturen der Intimitäten zählen und dort Sexismus bereits ein zentrales Thema der Sicherheitsdebatten ist – wenn auch meist in kulturalisierter Form als rape culture. Jüngere Arbeiten zu diesen Räumen haben mit Blick auf Sicherheitsdiskurse um safe spaces Machtverhältnisse herausgearbeitet. Diese wissenschaftlichen Analysen kommentieren aktivistische Diskussionen darüber, ob zum Beispiel Männer oder Personen mit bestimmten Verhaltensweisen aus alternativen Räumen ausgeschlossen werden dürfen. Diesbezüglich schlug Hutta (2009) den Begriff der „Geborgenheit“ vor, um Sicherheitsdebatten nicht durch Einengung auf die Kernemotion Angst auf das gefährliche „Andere“ zu fokussieren. Mit der breiten Konzeptualisierung von Affektivität geraten Kollektivität und Care stärker in den Blick. Das Roestone Collective (2014) spricht von safer spaces, um die Gleichzeitigkeit von Sicherheiten und Unsicherheiten am selben Ort zu verdeutlichen. Es kritisiert den lesbisch-feministischen Separatismus reiner „Frauenräume“, die zum Beispiel Transpersonen ausschließen. Fox und Ore (2010) problematisieren in ähnlicher Weise Gleichsetzungen von „Sicherheit“ mit dem „Komfort“ einfachdiskriminierter Personen. In ihrem empirischen Beispiel wollen queere weiße Student*innen in ihren Universitätsräumen „einfach nur schwul/bi/lesbisch sein“ – ohne mit Fragen der Migration behelligt zu werden. Für die im analysierten Fall ausgegrenzten migrantischen Queers ist der Komfort der singulären Identität („nur schwul“) aber unerreichbar. Dementsprechend mahnen solche Arbeiten Intersektionalität als Lösung an. Intersektionale feministische bzw. LGBTQIA-Sicherheitspolitiken werden hingegen kaum problematisiert.

Ich möchte im Folgenden am Beispiel feministischer Partyräume zeigen, wie Aktivist*innen trotz des Anspruchs der Intersektionalität exkludieren – nicht nur, weil sie in einer vermachteten Welt agieren, sondern auch, weil sie ökonomische Fragen marginalisieren und ihre Staatskritik oberflächlich bleibt.

In Deutschland erproben queerfeministische Aktivist*innen zur Sexis­mus­be­kämpfung Konzepte wie Awareness-Teams, die auf Partys den Raum patrouillie­ren und Konflikte bearbeiten sowie Informa­tion­en, Unter­stüt­zung und Rückzugsorte bieten. Meinen Forschungen (Künkel 2021; 2022) zufolge sind die dabei erprobten Beziehungsweisen aller­dings weniger solidarisch, als Adamczaks revolutionäre Phantasien hoffen ließen. Denn die Aktivist*innen mischen ältere, nicht intersektional angelegte Debatten mit neueren, auch liberalen Konzepten, vor allem aus dem einflussreichen US-amerikanischen Diskurs. Insbesondere das im Awareness-Aktivismus noch weitgehend hegemoniale Konzept einer „Definitionsmacht“ versuchen Aktivist*innen angesichts von Kritiken an strafenden Logiken intersektional zu reformulieren. Definitionsmacht hieß traditionell: Im Gegensatz zur unzureichenden staatlichen Bearbeitung sexueller Gewalt müssten Aktivist*innen Gewaltbetroffenen aufgrund ihrer hierarchisch ungleichen Position als Frauen glauben, ihre Gewaltdefinition anerkennen und ihren Wünschen entsprechend handeln. Solche Denkweisen wurden einerseits im letzten Jahrzehnt durch das gerade im Queerfeminismus adaptierte Ja-heißt-Ja-Konzept gestützt. Denn das machtblinde, im liberalen Vertragsdenken verwurzelte Konzept diente bereits in seinem Ursprungskontext, US-amerikanischen Colleges, vor allem dazu, die Verteidigungsrechte möglicher Sexualstraftäter*innen gegenüber College-Ausschlüssen auszuhebeln; es belebte – alte heterosexistische Narrative der Frau als Torhüterin ihrer sexuellen Ehre reproduzierend – Vorstellungen von Frauen als schwach und ohne agency (Torenz 2019). Andererseits kritisierten von der Problematisierung des carceral feminism inspirierte Aktivist*innen das Konzept der Definitionsmacht zunehmend als ungerechtfertigte Machtausübung, die häufig Marginalisierte treffe (e*vibes 2020). In Reaktion auf diese Kritik integrierten Awareness-Aktivist*innen intersektionale Perspektiven, segmentierten diese aber zugleich: Zum Beispiel schufen sie – anknüpfend an ein einflussreiches Handbuch (Wiesental 2017) – für den szeneintern vieldiskutierten Fall, dass Sexismusvorwürfen mit Rassismusvorwürfen begegnet werde, zwei unterschiedliche Unterstützer*innenteams, die jeweils auf der Basis der absoluten Wahrheit der Betroffenen agieren. Damit nicht beide als zu schützende Betroffene konstruierte Parteien Sanktionsforderungen gegeneinander stellen können, wird von der „Definitionsmacht“ (War es ein Übergriff?) eine „Sanktionsmacht“ (Darf sanktioniert werden?) teilweise abgekoppelt. Umstritten bleibt allerdings, welchen Wert es hat, eine Handlung als individuell zuschreibbare Gewalttat zu definieren, wenn die in unserer Gesellschaft auf solch individualisierende Schulddiskurse gestützten individuellen Sanktionierungen davon abgekoppelt werden.

Das Beispiel verdeutlicht ein Problem, dass mir in meiner Forschung immer wieder begegnet: Beim Versuch, Betroffene ernster zu nehmen als es der Staat und seine Strafjustiz tun, setzen Aktivist*innen Struktur und Identität in eins: Die Frau hat recht mit Blick auf Sexismus, weil sie Frau ist. Der Schwarze hat recht mit Blick auf Rassismus, weil er Schwarz ist. Trotz seiner Staatskritik befreit sich der Aktivismus dabei keineswegs von den zwar repressiven, aber letztlich liberalen, da individualisierenden Logiken des Strafrechts, die kaum gesellschaftliche Umstände kennen. Während einem weißen, cis-heterosexuellen Mann in Awareness-Diskursen Verhaltensweisen sogar noch vollständiger individuell angerechnet werden als im Strafrecht – das zum Beispiel Alkohol und Drogen als mildernde Umstände fasst (und daher überproportional männlich-aggressives Verhalten entschuldigt) –, werden die Handlungen von Frauen in sexistischen Beziehungen (die Aktivist*innen diskutieren zum Beispiel einvernehmlichen kondomlosen Sex unter Drogeneinfluss auf der Partytoilette) als gänzlich drogenbeeinflusst diskutiert – und damit strafrechtliche Entschuldungsdiskurse reaktiviert. Damit wird den Frauen zugleich ein Großteil ihrer Handlungsfähigkeit abgesprochen.

Demgegenüber konstatiert Birgit Sauer, dass Frauen immer auch am hegemonialen Konsens beteiligt sind. Daher brauche die feministische Debatte um sexualisierte/sexuelle Gewalt theoretisch-konzeptionelle Erwei­terungen, die erfassen, wie „diese Herrschaftsverstrickungen gedacht werden können, ohne anti-feministischen Debatten in die Hände zu spielen“ (Sauer 2019: 106). Erste Hinweise gibt Eva Illouz (2012). Sie beschreibt die Entstehung von Ehemärkten (bzw. später Partnerschaftsmärkten) im Zuge der Moderne. Seit Menschen nicht mehr innerhalb ihres Standes verheiratet werden, sondern aus „Liebe“ Beziehungen eingehen, würden neben ökonomischen Werten im Feld des Sexuellen weitere „Währungen“ getauscht. Dies benachteilige Frauen, weil sie im Schnitt nicht nur ärmer, sondern qua höherer Care-Verpflichtungen auch eher an langfristigeren Beziehungen interessiert sind. Zudem würden Frauen in Zeiten der Neoliberalisierung prekarisiert und diskursiv weniger als Hüterinnen und Besitzerinnen „ihrer“ vermeintlich kostbaren Sexualität angerufen, die sie nur gegen andere Werte freigeben – sie würden also diskursiv enteignet. In Folge der Ehemärkte entstand zudem die vergleichsweise klassenlose Kategorie der Sexyness – nicht nur als Tauschmittel, das Frauen auch über Klassengrenzen hinweg verstärkt in Konkurrenz miteinander setzt, sondern auch als Statuskategorie, die wir alle aufgrund des „stummen Zwangs“ der Verhältnisse pflegen müssen. Wenn wir also Machtverhältnisse und Gewalt in (feministischen) Partykontexten verstehen wollen, müssen wir auch fragen: Warum feiern wir eigentlich in dieser Form sexualisiert (nicht nur aus Lust auf Sex)? Warum konsumieren Menschen Drogen (auch als Ausgleich für den Alltag „freudloser“ Lohnarbeit)? Kurz, wir müssen auch die „unsichtbaren“ Herrschaftsverhältnisse freilegen, über die Frauen in ihre Unterdrückung eingebunden sind (und das bedeutet etwas ganz anderes, als zu fragen: „Warum trugst Du auch einen Minirock?“). Das rückt dann zugleich andere Infrastrukturen in den Fokus, die weniger exkludierende Beziehungen auf Partys instituieren könnten. Denn wenn die Wertvergesellschaftung, die uns zur Inszenierung von Sexyness und sexueller Performance drängt, ein Teil des Problems ist, dann ist eine Form von Awareness, die das Strafrechtssystem kopiert und zugleich Abwehrrechte gegenüber Sanktionen abbaut, nicht die Lösung, sondern vielleicht eher oder auch ein bedingungsloses Grundeinkommen oder die Abschaffung von Marktvergesellschaftung, Eigentum, Profitlogik etc. Eine Infrastrukturperspektive, die Kritische Gesellschaftstheorie marginalisiert, kann gerade dies nicht sehen, vor allem, wenn sie den Infrastrukturbegriff stark aus physischen Netzwerken ableitet. Insofern bleibt zu hoffen, dass die Hinwendung zur Infrastruktur nur ein erster Schritt des Ablegens von Angst gegenüber dem Strukturbegriff ist, der so manche Beschäftigung mit Kritischer Gesellschaftstheorie verhindert.

sub\urban. zeitschrift für kritische stadtforschung

2022, 10(2/3), -147

doi.org/10.36900/
suburban.v10i2/3.817

zeitschrift-suburban.de

CC BY-SA 4.0

Debatte zu:

Jan Hutta, Nina Schuster:
„Infrastrukturen
städtischer Intimität“

Kommentare von:

Benno Gammerl, Laura
Kemmer, Jenny Künkel,
Elisabeth Militz, Lucas
Pohl, Sarah Schilliger

Replik von:

Jan Hutta, Nina Schuster

Anhang

Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden unterstützt die Publikation dieses Beitrags durch eine institutionelle Vereinbarung zur Finanzierung von Publikationsgebühren.

Autor_innen

Jenny Künkel betreibt kritische Sozialforschung zwischen Politikwissenschaften, Geo­graphie, Kriminologie und Queer Studies.

jenny.kuenkel@tu-dresden.de

Literatur

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