Gewaltformen
Abstract
Es mag seltsam scheinen, dass man sich über die Existenz von Polizeigewalt wundert. Aus soziologischer Sicht – und somit über den französischen Sonderfall hinaus – ist Gewalt konstitutiv für die Funktion der Polizei. In modernen Gesellschaften ist es die Polizei, auf die der Staat sein „Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit“ überträgt, wie es in Max Webers berühmter Formulierung heißt. Über dieses allgemeine soziologische Prinzip hinaus haben sich die Theoretiker der Staatsgewalt, vor allem in Nordamerika, den Ansatz Egon Bittners zu eigen gemacht, für den das Recht auf Gewalteinsatz das Wesen der Rolle der Polizei darstellt. Anders ausgedrückt: So vielfältig die Aufgaben der Polizei auch sein mögen – ob es darum geht, einen Übeltäter festzunehmen, eine Demonstration einzudämmen, die Eskalation eines Pärchenstreits zu verhindern, Verkehrssünder zu verwarnen oder einem Verletzten Erste Hilfe zu leisten –, was Polizisten von anderen Berufsgruppen oder auch von anderen Bürgern unterscheidet, ist die Möglichkeit, Gewalt als Mittel zur Problemlösung einzusetzen, sofern sie dies für notwendig hält, sowie die Tatsache, dass dieser Umstand allen bekannt ist und man sich auch entsprechend verhält (...). [Auszug aus Kapitel 4 (Violences) von Fassin, Didier (2011): La force de l'ordre. Une anthropologie de la police des quartiers. Paris: Seuil.
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