Staat statt Stadt – Die rechtliche Grundlage zur Untergrabung der kommunalen Planungshoheit in Ungarn am Beispiel des Budapester Südens
Abstract
Die „Investitionen von herausgehobener volkswirtschaftlicher Bedeutung“ haben einen großen Einfluss auf die ungarische Stadtplanung. Als planungsbeschleunigendes Instrument können diese von der nationalen Regierung Ungarns eingesetzt werden, um Fristen für Genehmigungen zu verkürzen und rechtliche Vorgaben zu umgehen. Seit geraumer Zeit wird dieses Instrument zudem eingesetzt, um in oppositionell regierten Kommunen – wie der Hauptstadt Budapest – eine Stadtentwicklung durchzusetzen, die mit den Zielen der nationalen Regierung übereinstimmt. Dabei kann sehr weitreichend die kommunale Bauleitplanung auf entsprechend ausgewiesenen Flächen außer Kraft gesetzt werden, auch ohne Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen. Dieses Vorgehen ist im Kontext des kontinuierlichen Rückbaus der Demokratie in Ungarn durch die Orbán-Regierungen zu betrachten, welcher auch geordnete demokratische Planungsverfahren unterminiert. Am Beispiel des Budapester Südens wird deutlich, wie die Eingriffe der Regierung in die kommunale Planungshoheit Budapests regierungsnahen Investor_innen entgegenkommen, während Belange unberücksichtigt bleiben, die für eine sozialverträgliche, ökologisch sowie denkmalpflegerisch ausgewogene Stadtentwicklungspolitik unerlässlich sind.
Förderung
Die Publikation dieses Beitrags wurde durch das Finanzierungsprojekt KOALA (Konsortiale Open-Access-Lösungen aufbauen) ermöglicht.
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